Übergangsgeld ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
wolfbmg
Beiträge: 4
Registriert: 31.10.2006 10:05

Übergangsgeld ?

Beitrag von wolfbmg »

Hallo.
ich bekomme seit Ende 05 ALG 2 in einer Bedarfgemeinschaft mit meiner Frau. Nun hatte ich von einer Übergangszahlung über einen gewissen Zeitraum gehört , angeblich 20% der Differenz von Alg 1 und ALG 2 .
Da habe ich bei der Arge nachgefragt und es wurde mir gesagt ,dieses Geld würde mir nicht zustehen da ich wie gesagt mit meiner Frau eine Bedarfsgemeinschaft bilde . Da dieser Betrag aber den finanziellen Fall etwas mildern soll kann ich die Ablehnung nicht verstehen.
Wer kann mir seine Erfahrungen auf diesem Gebiet mitteilen ?
MfG
Eltern.Valentina
Beiträge: 118
Registriert: 31.10.2006 08:36
Wohnort: Rostock

Beitrag von Eltern.Valentina »

h, dazu müsste man etwas mehr von dir wissen udn zwar ob du vorher arbeiten warst wie lange und wieos überhaupt übergangsgeld für was?
ich denke wnen ihr eine bedarfsgemeinschaft bilet wird dir wirklich nichts zu stehen ist aj bei usn auch so das ist da irgendwie eine andere reglung, komm damt selber nicht klar.
auch aus den berechnungsbögen wird man nciht schlau wie man das berechnet.

gruß
Benutzeravatar
D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo wolfbmg,

ich nehme an du und deine Frau haben schon während der Zeit in der du Alg1 bekommen hast, zusätzlich Alg2 bekommen?
Vermutlich fällt deshalb der Zuschlag weg.

Gruß
DC
Antworten