Hallo.
ich bekomme seit Ende 05 ALG 2 in einer Bedarfgemeinschaft mit meiner Frau. Nun hatte ich von einer Übergangszahlung über einen gewissen Zeitraum gehört , angeblich 20% der Differenz von Alg 1 und ALG 2 .
Da habe ich bei der Arge nachgefragt und es wurde mir gesagt ,dieses Geld würde mir nicht zustehen da ich wie gesagt mit meiner Frau eine Bedarfsgemeinschaft bilde . Da dieser Betrag aber den finanziellen Fall etwas mildern soll kann ich die Ablehnung nicht verstehen.
Wer kann mir seine Erfahrungen auf diesem Gebiet mitteilen ?
MfG
Übergangsgeld ?
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h, dazu müsste man etwas mehr von dir wissen udn zwar ob du vorher arbeiten warst wie lange und wieos überhaupt übergangsgeld für was?
ich denke wnen ihr eine bedarfsgemeinschaft bilet wird dir wirklich nichts zu stehen ist aj bei usn auch so das ist da irgendwie eine andere reglung, komm damt selber nicht klar.
auch aus den berechnungsbögen wird man nciht schlau wie man das berechnet.
gruß
ich denke wnen ihr eine bedarfsgemeinschaft bilet wird dir wirklich nichts zu stehen ist aj bei usn auch so das ist da irgendwie eine andere reglung, komm damt selber nicht klar.
auch aus den berechnungsbögen wird man nciht schlau wie man das berechnet.
gruß