Hallo,
ich beziehe ALG II und mein Sohn, 18 Jahre alt lebt in meinen Haushalt. Da er leider kein Ausbildungsplatz bekommen hat, bekommt er nun auch ALG II. Bis zum 31.10. (bis dahin ging sein Bewilligungsbescheid - 6 Monate) hat er eigenständig ALG II bekommen / eigene Bedarfsgemeinschaft. Er hat letzten Monat auch ein Antrag auf Weiterbewilligung bekommen, ausgefüllt, abgegeben und nun den Bescheid bekommen. ALG II wird abgelehnt, weil er unter 25 Jahre alt ist, bei mir lebt und wir eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft bilden. So weit, so gut - für mich verständlich, da seit dem 01.07. diese Gesetzesänderung gilt. Verstehe nur nicht, warum er bis zum 31.10. noch eine eigene Bedarfsgemeinschaft hat/te und warum man ihm ein Wiederholungsantrag zugeschickt hat. Wir versuchen seit dem Ablehnungsbescheid meinen Sachbearbeiter, so wie den meines Sohnes telefonisch zu erreichen. Aber das ist wie 6 Richtige im Lotto = man bekommt keinen ans Telefon. Vielleicht kann mir hier aber einer weiterhelfen... Muss mein Sohn nun einen erneuten Antrag bei meinen Sacharbeiter stellen oder wird der Antrag automatisch an meinen Sacharbeiter weitergeleitet. Oder muss ich den Antrag stellen? Fragen über Fragen und dann auch alles noch so verdammt kurzfristig... Hatten den Ablehnungsbescheid erst letzten Donnerstag bekommen!
Und nun zu meiner anderen Frage... Ich mache seit 2 Wochen eine Bildungsmaßnahme und musste dafür meinen 400 EUR-Job kündigen. Sehr zum Leidwesen meiner (Ex)Chefin... Die rief mich jetzt an und fragte, ob ich am Wochenende nicht wenigsten ein paar Stunden arbeiten könnte. Da ich die Nebentätigkeit wirklich gerne ausgeübt habe - es quasi mein Traumjob ist - bin ich am überlegen... Da ich noch eine 9-jährige Tochter habe, alleinerziehend bin, wäre es natürlich ziemlich stressig für mich - und auch meiner Tochter, die so schon nicht mehr allzuviel Zeit mit mir verbringt. Wenn ich am Wochenende ein paar Stunden arbeiten würde, würde ich so um die 150 EUR im Monat verdienen (habe leider nur ein Stundenlohn von 5 EUR). Wieviel würde mir bei den 150 EUR bei ALG II angerechnet werden, bzw. wieviel darf ich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Falls es überhaupt "anrechnungsfrei" gibt...
Bedanke mich schon mal in vorraus für die Mühe der Antworten!
Gruß
twiepsy
Erw. Kinder unter 25 J. im Haushalt / Nebenbeschäftigung
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hi, will mich da nicht festlegen ich glaube ab 165 euro wird es angerechnet aber so sicher bin ich mir nicht.
am besten da nochmal nachfragen es kann auch sein, dass es bei familen andeer gesetzte gibt.
wegen dem bescheid,ich denke die haben es verpasst gleich zu ändern udn zu edne gezahlt naja mt der sache kommen wir nicht mal klar.
leider!
gruß
am besten da nochmal nachfragen es kann auch sein, dass es bei familen andeer gesetzte gibt.
wegen dem bescheid,ich denke die haben es verpasst gleich zu ändern udn zu edne gezahlt naja mt der sache kommen wir nicht mal klar.
leider!
gruß
Hallo twiepsy,
was den Nebenverdienst angeht, die ersten 100 Euro sind (noch) anrechnungsfrei, vom Rest (bis 800 Euro) sind 20% anrechnungsfrei.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur raten, mach es. Es sieht gut aus auf deinem Lebenslauf wenn du am Wochenende gearbeitet hast trotz Kinder, gearbeitet hast trotz Weiterbildung und auch, dass du deiner 'alten' Stelle treu geblieben bist.
Gruß
DC
was den Nebenverdienst angeht, die ersten 100 Euro sind (noch) anrechnungsfrei, vom Rest (bis 800 Euro) sind 20% anrechnungsfrei.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur raten, mach es. Es sieht gut aus auf deinem Lebenslauf wenn du am Wochenende gearbeitet hast trotz Kinder, gearbeitet hast trotz Weiterbildung und auch, dass du deiner 'alten' Stelle treu geblieben bist.
Gruß
DC
Hallo twiepsy
Zu Frage 1.: Schrieb einfach eine Veränderungsmeldung.
Grund: neues Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft weil Eintritt der Volljährigkeit des Sohnes.
Formular gibt es hier:
http://www.erwerbslosenforum.de/an.htm
Veränderungsmitteilung - Arbeitslosengeld/ Sozialgeld (753 kB)
Zu Frage 2.:
Die ersten 100,00€ sind Freibetrag, darüber werden 20% angerechnet.
Gruss
Zu Frage 1.: Schrieb einfach eine Veränderungsmeldung.
Grund: neues Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft weil Eintritt der Volljährigkeit des Sohnes.
Formular gibt es hier:
http://www.erwerbslosenforum.de/an.htm
Veränderungsmitteilung - Arbeitslosengeld/ Sozialgeld (753 kB)
Zu Frage 2.:
Die ersten 100,00€ sind Freibetrag, darüber werden 20% angerechnet.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.