Fahrkostenerstattung bei einer Bildungsmaßnahme
Verfasst: 29.10.2006 00:49
Hallo,
seit 1,5 Wochen besuche ich eine Bildungsmaßnahme, welche 6 Monate dauert. Ich beziehe ALG2 und die Bildungsmaßnahme wurde mir vom Arbeitsamt "verordnet". Dafür musste ich mein 400 EUR-Job kündigen, was mich heute noch "wurmt". Nun aber zu dem eigentlichen Thema /meine Frage. Aus dem Bildungsgutschein ging hervor, dass mir pro KM 0,36 EUR (ab 10 KM 0,40 EUR) bewilligt wird. Auf dem beigefügten Fragebogen musste ich die Kilometer als einfache Strecke angeben. "Einfache Strecke" heißt für mich eine Hinfahrt (oder eine Rückfahrt - wie man will). Dies gab ich auch an: einfache Strecke 6,5 km. Heute bekam ich den Bescheid. Mir wird Fahrkosten pro Bildungstag in Höhe von EUR 2,34 bewilligt. Somit wird mir auch nur eine einfache Strecke in KM bewilligt. Aber wie komme ich zurück? Hin- und Rückfahrt sind ja nun mal 13 KM. Ist das richtig so, dass mir nur eine einfache Strecke bewilligt wird? Ich muss mit dem Bus zur Bildungsmaßnahme. Da sich für diesen Monat eine Monatskarte nicht mehr rentierte, muss ich einzelne Fahrkarten kaufen. Bedeutet pro Tag 4,20 EUR (2,10 EUR Hinfahrt, 2,10 EUR Rückfahrt). Hat jemand genaue Kenntnis über die Bewilligung von Fahrtkosten? Ist es richtig so, dass mir nur 6,5 KM bewilligt werden, obwohl die Hin-und Rückfahrt nun mal 13 KM zusammen betragen? Denn wenn wirklich nur eine einfache Fahrt bewilligt wird, finde ich es ein "Ding". Ich bekomme keinen Cent für die Bildungsmaßnahme (okay, dafür "bilde" ich mich auch und es macht mir Spaß) und muss bei den Fahrkosten auch noch drauf zahlen. Denn auch eine Monatskarte kostet mehr, als ich nach dem heutigen Bescheid an Fahrkosten erstattet bekomme.
Gruß
Claudia
seit 1,5 Wochen besuche ich eine Bildungsmaßnahme, welche 6 Monate dauert. Ich beziehe ALG2 und die Bildungsmaßnahme wurde mir vom Arbeitsamt "verordnet". Dafür musste ich mein 400 EUR-Job kündigen, was mich heute noch "wurmt". Nun aber zu dem eigentlichen Thema /meine Frage. Aus dem Bildungsgutschein ging hervor, dass mir pro KM 0,36 EUR (ab 10 KM 0,40 EUR) bewilligt wird. Auf dem beigefügten Fragebogen musste ich die Kilometer als einfache Strecke angeben. "Einfache Strecke" heißt für mich eine Hinfahrt (oder eine Rückfahrt - wie man will). Dies gab ich auch an: einfache Strecke 6,5 km. Heute bekam ich den Bescheid. Mir wird Fahrkosten pro Bildungstag in Höhe von EUR 2,34 bewilligt. Somit wird mir auch nur eine einfache Strecke in KM bewilligt. Aber wie komme ich zurück? Hin- und Rückfahrt sind ja nun mal 13 KM. Ist das richtig so, dass mir nur eine einfache Strecke bewilligt wird? Ich muss mit dem Bus zur Bildungsmaßnahme. Da sich für diesen Monat eine Monatskarte nicht mehr rentierte, muss ich einzelne Fahrkarten kaufen. Bedeutet pro Tag 4,20 EUR (2,10 EUR Hinfahrt, 2,10 EUR Rückfahrt). Hat jemand genaue Kenntnis über die Bewilligung von Fahrtkosten? Ist es richtig so, dass mir nur 6,5 KM bewilligt werden, obwohl die Hin-und Rückfahrt nun mal 13 KM zusammen betragen? Denn wenn wirklich nur eine einfache Fahrt bewilligt wird, finde ich es ein "Ding". Ich bekomme keinen Cent für die Bildungsmaßnahme (okay, dafür "bilde" ich mich auch und es macht mir Spaß) und muss bei den Fahrkosten auch noch drauf zahlen. Denn auch eine Monatskarte kostet mehr, als ich nach dem heutigen Bescheid an Fahrkosten erstattet bekomme.
Gruß
Claudia