Fahrkostenerstattung bei einer Bildungsmaßnahme

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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twiepsy
Beiträge: 10
Registriert: 05.10.2006 09:59

Fahrkostenerstattung bei einer Bildungsmaßnahme

Beitrag von twiepsy »

Hallo,

seit 1,5 Wochen besuche ich eine Bildungsmaßnahme, welche 6 Monate dauert. Ich beziehe ALG2 und die Bildungsmaßnahme wurde mir vom Arbeitsamt "verordnet". Dafür musste ich mein 400 EUR-Job kündigen, was mich heute noch "wurmt". Nun aber zu dem eigentlichen Thema /meine Frage. Aus dem Bildungsgutschein ging hervor, dass mir pro KM 0,36 EUR (ab 10 KM 0,40 EUR) bewilligt wird. Auf dem beigefügten Fragebogen musste ich die Kilometer als einfache Strecke angeben. "Einfache Strecke" heißt für mich eine Hinfahrt (oder eine Rückfahrt - wie man will). Dies gab ich auch an: einfache Strecke 6,5 km. Heute bekam ich den Bescheid. Mir wird Fahrkosten pro Bildungstag in Höhe von EUR 2,34 bewilligt. Somit wird mir auch nur eine einfache Strecke in KM bewilligt. Aber wie komme ich zurück? Hin- und Rückfahrt sind ja nun mal 13 KM. Ist das richtig so, dass mir nur eine einfache Strecke bewilligt wird? Ich muss mit dem Bus zur Bildungsmaßnahme. Da sich für diesen Monat eine Monatskarte nicht mehr rentierte, muss ich einzelne Fahrkarten kaufen. Bedeutet pro Tag 4,20 EUR (2,10 EUR Hinfahrt, 2,10 EUR Rückfahrt). Hat jemand genaue Kenntnis über die Bewilligung von Fahrtkosten? Ist es richtig so, dass mir nur 6,5 KM bewilligt werden, obwohl die Hin-und Rückfahrt nun mal 13 KM zusammen betragen? Denn wenn wirklich nur eine einfache Fahrt bewilligt wird, finde ich es ein "Ding". Ich bekomme keinen Cent für die Bildungsmaßnahme (okay, dafür "bilde" ich mich auch und es macht mir Spaß) und muss bei den Fahrkosten auch noch drauf zahlen. Denn auch eine Monatskarte kostet mehr, als ich nach dem heutigen Bescheid an Fahrkosten erstattet bekomme.
Gruß
Claudia
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D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo twiepsy,

soviel ich weiß werden die Fahrtkosten nach dem Schlüssel errechnet, der auch bei dem Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt wird, also stimmt das so.

Selbst wenn sich eine Monatskarte für einen Monat mal nicht lohnt, es gibt Wochenkarten oder 4er Karten, die immer billiger sind als ein Einzelfahrschein.

Gruß
DC

Ps @ all:
Wenn mich nicht alles täuscht, wurden Anfang diesen Jahres die Fahrkosten für die Lohnsteuerberechnung geändert und werden erst ab 22km Fahrtweg angerechnet? Oder wie war das genau?
twiepsy
Beiträge: 10
Registriert: 05.10.2006 09:59

Beitrag von twiepsy »

Hallo,

nein, es werden Fahrkosten erstattet, so bald die "einfache Strecke" mehr als 3 km betragen.
Eine Wochenkarte gibt es bei uns nicht, nur die 4er Fahrkarten. Aber die kosten auch 7,30 EUR, so dass ich pro Tag 3,65 EUR an Fahrkosten zu tragen habe. Egal wie, ich muss draufzahlen. Finde ich schon ein Ding, dass ich durch die Bildungsmaßnahme nun "schlechter" gestellt bin. Ich hatte vorher ja auch einen 400 EUR-Job, der mir zwar (klar) angerechnet wurde, ich aber ca. 170 EUR (variirte, weil mein Einkommen pro Monat nie gleich war) behalten durfte. Als Alleinerziehende war das eine Menge Geld, dass mir nun fehlt.
Kinderbetreuungskosten habe ich nicht beantragt, weil meine Tochter eine Ganztagsschule bis 16 Uhr besucht. Dort bin ich Freigestellt, brauche keinen Betreuungsbeitrag zu zahlen, nur für das Mittagessen monatlich 44 EUR. Nun habe ich erfahren, dass nach dem ersten Bildungskurs (ich besuche insgesamt 3 Kurse) meine Arbeitszeit bis 16 Uhr geht (jetzt bis 15 Uhr und komme zeitgleich mit meiner Tochter nach Hause), so dass ich frühestens um 17 Uhr zu Hause bin. Meine Tochter ist 9 Jahre alt - will und kann ich nicht allein zu Hause lassen, so dass ich mir da auch noch etwas überlegen muss. Könnte ich bei Bedarf auch nachträglich noch Kinderbetreuungskosten beantragen?

Gruß
twiepsy
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