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Krankenhaustagegeld bei ALG 2 anrechenbar?

Verfasst: 28.10.2006 09:10
von Archie
Hallo zusammen!

Bin noch völlig neu hier im Forum und hoffe, daß mir jemand helfen kann.

Meine Frau und ich beziehen zusammen ALG 2. Im vergangenen Monat mußte meine Frau situationsbedingt in stationäre psychatrische Behandlung (Krankenhaus). Wir haben eine Krankenhaustagegeldversicherung und diese Versicherung zahlte für diesen Aufenthalt 200,00 Euro. Zusätzlich mußten wir 50,00 Euro Krankenhausgebühr bezahlen.
Die Gemeinde von der wir ALG 2 bekommen hat jetzt diese 200,00 Euro als Einkommen nach § 11 Abs. 1 SGB II und § 9 Abs. 1 SGB II von unseren Bezügen abgezogen. Die 50,00 Euro Krankenhausgebühr wurden nicht gegengerechnet. Somit ergibt sich für uns ein Betrag von 250,00 Euro den wir für diesen Krankenhausaufenthalt bezahlt haben. Zusätzlich müssen wir noch die Praxisgebühren und Rezeptgebühren für die Weiterbehandlung meiner Frau selber tragen da wir davon nicht freigestellt sind.

Meine Frage nun:
1. Ist diese Berechnung des ALG 2 so richtig?
2. Wird KHT generell als Einkommen gewertet?

Ich hoffe jemand kann helfen.

Thx

Verfasst: 28.10.2006 11:15
von Melinde
Hallo Archie

Frage ist schonmal hier aufgetreten, Antwort findest Du hier:

http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c1967.html

Ist also nicht ganz klar, nur das es eine zweckbestimmte Einnahme ist und da ist ein Widerspruch gegen die Anrechnung sinnvoll.
Gruss

Krankenhaustagegeld bei ALG 2 anrechenbar?

Verfasst: 28.10.2006 12:15
von Archie
Hallo Melinde,

vielen Dank für den Link. Hatte ich schon gefunden.
Was mich an meinem Problem stört ist, daß auf irgendwelche §§ Bezug genommen wird die keinerlei Hinweis auf solche Sonderfälle nehmen.
Zumal die KHT-Versicherung ebenfalls nicht von der Gemeinde bezahlt wird.
Desweiteren stellt sich dann für mich die Frage wie andere Versicherungsfälle geregelt werden. Wie z. B. die Inanspruchnahme der Hausratversicherung (muß eigentlich jeder Mieter haben).
Werden Beträge die aus Versicherungsfällen resultieren dann auch als Einkommen gerechnet? Z. B. wenn unsere Wohnung ausbrennt und die Versicherung bezahlt den Schaden wird das dann auch als Einkommen berechnet?

MfG
Archie

Verfasst: 28.10.2006 12:38
von Melinde
Hallo Archie
Wieso braucht man als Mieter eine Hausratversicherung?
Du meintest vielleicht Privathaftpflichtversicherung, die trägt Schäden die bei anderen entstehen.
Hausrat deckt nur das ab was in Deinem Haushalt kaputtgeht.
Bei Brand z.B. ist das dann auch eine zweckbestimmte Einnahme, immerhin versichert man sich um im Bedarfsfall Ersatz zu bekommen.
Zahlung und Leistung sind also zweckgebunden.
Leg Widerspruch gegen die Anrechung ein.
Gruss

Krankenhaustagegeld bei ALG 2 anrechenbar?

Verfasst: 28.10.2006 16:33
von Archie
Erst mal vielen vielen Dank für die Antwort.

Hab aber noch eine Frage. Was genau ist eine "zweckbestimmte Einnahme"? Hab im I-Net nur was von BaFög usw. finden können.

MfG
Archie

Verfasst: 28.10.2006 19:02
von Melinde
Hallo Archie
Zweckbestimmte Einnahme wäre z.B. wenn die Eltern dem Kind eine Summe auf´s Konto überweisen damit es sich etwas kauft oder bezahlt, was nicht im Regelbedarf enthalten ist. Der Verwendungszweck muss dann auf der Banküberweisung stehen.
Also etwa 100,00 € Zuschuss für den Kauf einer Waschmaschine oder zur Bezahlung der Telefonrechnung.
Gruss