Krankenhaustagegeld bei ALG 2 anrechenbar?
Verfasst: 28.10.2006 09:10
Hallo zusammen!
Bin noch völlig neu hier im Forum und hoffe, daß mir jemand helfen kann.
Meine Frau und ich beziehen zusammen ALG 2. Im vergangenen Monat mußte meine Frau situationsbedingt in stationäre psychatrische Behandlung (Krankenhaus). Wir haben eine Krankenhaustagegeldversicherung und diese Versicherung zahlte für diesen Aufenthalt 200,00 Euro. Zusätzlich mußten wir 50,00 Euro Krankenhausgebühr bezahlen.
Die Gemeinde von der wir ALG 2 bekommen hat jetzt diese 200,00 Euro als Einkommen nach § 11 Abs. 1 SGB II und § 9 Abs. 1 SGB II von unseren Bezügen abgezogen. Die 50,00 Euro Krankenhausgebühr wurden nicht gegengerechnet. Somit ergibt sich für uns ein Betrag von 250,00 Euro den wir für diesen Krankenhausaufenthalt bezahlt haben. Zusätzlich müssen wir noch die Praxisgebühren und Rezeptgebühren für die Weiterbehandlung meiner Frau selber tragen da wir davon nicht freigestellt sind.
Meine Frage nun:
1. Ist diese Berechnung des ALG 2 so richtig?
2. Wird KHT generell als Einkommen gewertet?
Ich hoffe jemand kann helfen.
Thx
Bin noch völlig neu hier im Forum und hoffe, daß mir jemand helfen kann.
Meine Frau und ich beziehen zusammen ALG 2. Im vergangenen Monat mußte meine Frau situationsbedingt in stationäre psychatrische Behandlung (Krankenhaus). Wir haben eine Krankenhaustagegeldversicherung und diese Versicherung zahlte für diesen Aufenthalt 200,00 Euro. Zusätzlich mußten wir 50,00 Euro Krankenhausgebühr bezahlen.
Die Gemeinde von der wir ALG 2 bekommen hat jetzt diese 200,00 Euro als Einkommen nach § 11 Abs. 1 SGB II und § 9 Abs. 1 SGB II von unseren Bezügen abgezogen. Die 50,00 Euro Krankenhausgebühr wurden nicht gegengerechnet. Somit ergibt sich für uns ein Betrag von 250,00 Euro den wir für diesen Krankenhausaufenthalt bezahlt haben. Zusätzlich müssen wir noch die Praxisgebühren und Rezeptgebühren für die Weiterbehandlung meiner Frau selber tragen da wir davon nicht freigestellt sind.
Meine Frage nun:
1. Ist diese Berechnung des ALG 2 so richtig?
2. Wird KHT generell als Einkommen gewertet?
Ich hoffe jemand kann helfen.
Thx