Hallo zusammen!
Bin noch völlig neu hier im Forum und hoffe, daß mir jemand helfen kann.
Meine Frau und ich beziehen zusammen ALG 2. Im vergangenen Monat mußte meine Frau situationsbedingt in stationäre psychatrische Behandlung (Krankenhaus). Wir haben eine Krankenhaustagegeldversicherung und diese Versicherung zahlte für diesen Aufenthalt 200,00 Euro. Zusätzlich mußten wir 50,00 Euro Krankenhausgebühr bezahlen.
Die Gemeinde von der wir ALG 2 bekommen hat jetzt diese 200,00 Euro als Einkommen nach § 11 Abs. 1 SGB II und § 9 Abs. 1 SGB II von unseren Bezügen abgezogen. Die 50,00 Euro Krankenhausgebühr wurden nicht gegengerechnet. Somit ergibt sich für uns ein Betrag von 250,00 Euro den wir für diesen Krankenhausaufenthalt bezahlt haben. Zusätzlich müssen wir noch die Praxisgebühren und Rezeptgebühren für die Weiterbehandlung meiner Frau selber tragen da wir davon nicht freigestellt sind.
Meine Frage nun:
1. Ist diese Berechnung des ALG 2 so richtig?
2. Wird KHT generell als Einkommen gewertet?
Ich hoffe jemand kann helfen.
Thx
Krankenhaustagegeld bei ALG 2 anrechenbar?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Archie
Frage ist schonmal hier aufgetreten, Antwort findest Du hier:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c1967.html
Ist also nicht ganz klar, nur das es eine zweckbestimmte Einnahme ist und da ist ein Widerspruch gegen die Anrechnung sinnvoll.
Gruss
Frage ist schonmal hier aufgetreten, Antwort findest Du hier:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c1967.html
Ist also nicht ganz klar, nur das es eine zweckbestimmte Einnahme ist und da ist ein Widerspruch gegen die Anrechnung sinnvoll.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Krankenhaustagegeld bei ALG 2 anrechenbar?
Hallo Melinde,
vielen Dank für den Link. Hatte ich schon gefunden.
Was mich an meinem Problem stört ist, daß auf irgendwelche §§ Bezug genommen wird die keinerlei Hinweis auf solche Sonderfälle nehmen.
Zumal die KHT-Versicherung ebenfalls nicht von der Gemeinde bezahlt wird.
Desweiteren stellt sich dann für mich die Frage wie andere Versicherungsfälle geregelt werden. Wie z. B. die Inanspruchnahme der Hausratversicherung (muß eigentlich jeder Mieter haben).
Werden Beträge die aus Versicherungsfällen resultieren dann auch als Einkommen gerechnet? Z. B. wenn unsere Wohnung ausbrennt und die Versicherung bezahlt den Schaden wird das dann auch als Einkommen berechnet?
MfG
Archie
vielen Dank für den Link. Hatte ich schon gefunden.
Was mich an meinem Problem stört ist, daß auf irgendwelche §§ Bezug genommen wird die keinerlei Hinweis auf solche Sonderfälle nehmen.
Zumal die KHT-Versicherung ebenfalls nicht von der Gemeinde bezahlt wird.
Desweiteren stellt sich dann für mich die Frage wie andere Versicherungsfälle geregelt werden. Wie z. B. die Inanspruchnahme der Hausratversicherung (muß eigentlich jeder Mieter haben).
Werden Beträge die aus Versicherungsfällen resultieren dann auch als Einkommen gerechnet? Z. B. wenn unsere Wohnung ausbrennt und die Versicherung bezahlt den Schaden wird das dann auch als Einkommen berechnet?
MfG
Archie
Hallo Archie
Wieso braucht man als Mieter eine Hausratversicherung?
Du meintest vielleicht Privathaftpflichtversicherung, die trägt Schäden die bei anderen entstehen.
Hausrat deckt nur das ab was in Deinem Haushalt kaputtgeht.
Bei Brand z.B. ist das dann auch eine zweckbestimmte Einnahme, immerhin versichert man sich um im Bedarfsfall Ersatz zu bekommen.
Zahlung und Leistung sind also zweckgebunden.
Leg Widerspruch gegen die Anrechung ein.
Gruss
Wieso braucht man als Mieter eine Hausratversicherung?
Du meintest vielleicht Privathaftpflichtversicherung, die trägt Schäden die bei anderen entstehen.
Hausrat deckt nur das ab was in Deinem Haushalt kaputtgeht.
Bei Brand z.B. ist das dann auch eine zweckbestimmte Einnahme, immerhin versichert man sich um im Bedarfsfall Ersatz zu bekommen.
Zahlung und Leistung sind also zweckgebunden.
Leg Widerspruch gegen die Anrechung ein.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Krankenhaustagegeld bei ALG 2 anrechenbar?
Erst mal vielen vielen Dank für die Antwort.
Hab aber noch eine Frage. Was genau ist eine "zweckbestimmte Einnahme"? Hab im I-Net nur was von BaFög usw. finden können.
MfG
Archie
Hab aber noch eine Frage. Was genau ist eine "zweckbestimmte Einnahme"? Hab im I-Net nur was von BaFög usw. finden können.
MfG
Archie
Hallo Archie
Zweckbestimmte Einnahme wäre z.B. wenn die Eltern dem Kind eine Summe auf´s Konto überweisen damit es sich etwas kauft oder bezahlt, was nicht im Regelbedarf enthalten ist. Der Verwendungszweck muss dann auf der Banküberweisung stehen.
Also etwa 100,00 € Zuschuss für den Kauf einer Waschmaschine oder zur Bezahlung der Telefonrechnung.
Gruss
Zweckbestimmte Einnahme wäre z.B. wenn die Eltern dem Kind eine Summe auf´s Konto überweisen damit es sich etwas kauft oder bezahlt, was nicht im Regelbedarf enthalten ist. Der Verwendungszweck muss dann auf der Banküberweisung stehen.
Also etwa 100,00 € Zuschuss für den Kauf einer Waschmaschine oder zur Bezahlung der Telefonrechnung.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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