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wegen miete

Verfasst: 19.10.2005 15:51
von rene
hallo wer hat erfolg gehabt das seine kinder die zu hause noch wohnen im eigenen haus , das man die miete und nebenkosten zahlt für die kinder, schließlich wird die miete ja auch bei einer wg gezahlt , un da ist es auch so jeder hat 1 zimmer und alle anderen teilen sich bad und küche und stube , hat man da ne chance das die miete und nebenkosten übernommen werden vom amt (mietvertrag hab ich für mein kind )

Kinder .........

Verfasst: 21.10.2005 11:44
von Carola
Wenn die Kinder über 18 Jahre, also volljährig sind können diese auch ALG II beantragen, wenn diese noch im Haus/ Wohnung der Eltern wohnen.

Die Eltern müssen alle monatlichen Kosten (Miete/ Nebenkosten) für die Wohnung/ das Haus offenlegen, dann wird errechnet welcher Anteil auf das "Kind" entfällt.

Meist so: Angemessene, anerkannte KOSTEN : Personenzahl im Haushalt = Mietanteil = Kosten der Unterkunft (KDU) für das erwachsene Kind"

Die Leistung dann Regelleistung (west) 345,00 Euro (ost) 331,00 Euro
minus Kindergeld 154,00 Euro, sofern vorhanden. Die Regelleistung kommt nur in vollem Umfang zum tragen, wenn das Kind sich selbst versorgt und keinerlei Dienstleistung der Eltern erhält (kein bekochen oder waschen ect.) Das Kind versorgt sich selbst!

Also ALG II Regelleistung + KDU = monatliche Gesamtzahlleistung.

Das Kind muss sich bei Gewährung der Leistung an die Regeln der ALGII Gesetze, Eingliederungsvereinbarung und alle anderen Vorgaben halten. Unter 25-jahrige Erwachsene werden bevorzugt in Maßnahmen vermittelt deren Teilnahme verpflichtend ist, da ansonsten Sanktionen drohen.