15 jähriger Schüler hat Termin bei der ARGE?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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maleite
Beiträge: 46
Registriert: 12.12.2005 10:08

15 jähriger Schüler hat Termin bei der ARGE?

Beitrag von maleite »

Mein Sohn besucht derzeit die 9.Klasse und ist 2 bester in seiner Klasse.
Im sommer hat er schon einmal einen Brief von der Arge bekommen,wo er sich vorstellen sollte da bei einem Sachbearbeiter.Mit ihm sollte seine Berufliche sitation erörtert werden.Darauf hin habe ich beim zuständigen Sachbearbeiter angerufen und ihm mitgeteilt das mein Sohn noch die 8.Klasse besucht,darauf hin wollte er eine Schulbescheinigung von meinem Sohn haben,diese haben wir auch abgegeben.Gestern bekam er erneut einen Vorladetermin.Jetzt will dieser Sachbearbeiter wieder mit meinem Sohn über seine Berufl.Situation sprechen und er soll sein letztes Zeugnis mitbringen.Nach meinem Anruf heute bei diesem Sachbearbeiter,teilte dieser mir mit das er alle Kinder vorläd,deren Eltern hartz4 bekommen bzw ergänzend Harz4,weil mache Kinder mit 15 die Schule nicht mehr besuchen und sie somit in Arbeit vermittelt werden müssten.Es gäbe ja genug Eltern (Harz4 Empfänger)die sich nicht genug darum kümmern würden was die schulische und berufliche Situation von ihren Kindern angeht.In dem Schreiben werden meinem Sohn Sanktionen angedroht(10%-30 %) wenn er zu diesem Termin nicht erscheint.(im übrigen soll mein Sohn allein befragt werden,so laut Aussage des Sachbearbeiters)
Jetzt meine Frage: ist das rechtlich vertretbar?
was kann ich dagegen tun?

Danke ihr Lieben,für jede Antwort wäre ich sehr dankbar!Maleite
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo maleite
Lass Deinen Sohn auf keinen Fall alleine, Du bleibst einfach bei Deinem minderjährigen Kind wenn er das möchte und da kann Dir keiner was.
Es ist schon diskriminierend wenn so eine Einladung kommt weil der Sachbearbeiter diese Ansicht über das kümmern von Kindern hat.
Kann aber auch sein er hat das nur falsch ausgedrückt und möchte rechtzeitig vor dem Schulabgang beraten.
Das macht eigentlich die Berufsberatung und bei uns im Landkreis gehen die Berater zu regelmässigen Terminen in die Schule.
Meine Tochter (damals schon volljährig) hat das als hilfreich empfunden.
Ob die angedrohten Sanktionen eine Rechtsgrundlage haben weiss ich nicht, finde es aber HAMMERHAFT denn dadurch wird die Kooperationsbereitschaft nicht gerade gefördert.
Wenn Dein Sohn schon weiss was er mal werden will gibt ihm der Sachbearbeiter am besten gleich Adressen für Ausbildungsplätze mit.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo maleite,

wie Melinde schon sagt, deinen Sohn auf keinen Fall alleine mit dem Sachbearbeiter reden lassen weil er minderjährig ist.
Und was die Sanktionen angeht, würde ich eine Beschwerde schreiben. Zuständig wenn dein Sohn die Schule verlässt ist das Arbeitsamt wenn er sich ausbildungsplatzsuchend meldet. Vielleicht solltest du mal beim Arbeitsamt anrufen, dir dort einen der Zuständigen für Ausbildungsberatung geben lassen und da nachfragen, ob die Einladung der Arge so Rechtens ist.

Gruß
DC
Gast

Beitrag von Gast »

maleite,

diesen Sachverhalt kann ich erst glauben, wenn ich es schriftlich habe.
Einfach Absurd.

Allerdings kann ich mir das durchaus vorstellen.
Gast

Sohn einimpfen zu sagen dass er nicht im Büro enden will...

Beitrag von Gast »

Beitrag gelöscht . Flunk Forenadministrator
EngelGabi
Beiträge: 7
Registriert: 29.12.2006 22:15

Beitrag von EngelGabi »

XXXXXX

Zu dem Hauthema:
Natürlich ist es ärgerlich, wenn das minderjährige Kind eingeladen wird. Die Rechtsfolgebelehrung ist bei jeder Einladung dabei. Ich würde einfach mit dem minderjährigen Kind mitkommen. Der Sachbearbeiter kann doch nich wissen, dass Dein Kind vernüftig ist, die Schule vorzeitg nicht abrechen will und dass Du Dich grundsätzlich um die Angelegenheiten und die Zukunft Deines Sohnes kümmerst. Es gibt unterschiedliche Leute und so ein Gespräch ist wahrscheinlich nur profilaktisch. Es gibt viele Kinder, die ohne Abschluss die Schule verlassen und dann ohne Chancen auf Arbeit und Ausbildung jahrelang arbeitslos sind. Dieses Risiko soll vermieden werden. Wenn der Sohn gut in der Schule ist und schon bestimmte Vorstellungen zu seinem späteren Wunschberuf hat, kann das Gespräch beim Arbeitvermittler sogar Vorteile haben. Der kann schon jetzt vielleich sagen, welche Vorraussetzungen welche Ausbildungeberufe mit sich bringen. Z.B. bestimmte Noten in bestimmten Fächer, die von den meisten Arbeitgebern vorrausgesetzt werden. Ich wurde das Erstgespräch wirklich nicht als Schikane ansehen, sondern erst schauen, wie der Sachbearbeiter ist. Bei einem guten Arbeitsvermittler kann das Kind sogar Informationen und später Vermittlungsvorschläge bekommen, die er bei seiner Ausbildungsstellensuche brauchen wird.

Edit: Kommentar zum gelöschten vorherigen Beitrag gelöscht. Ralf Hagelstein - Moderator
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