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Umzug ohne Arbeit

Verfasst: 26.10.2006 00:16
von Boticelli
Wie sieht das aus. Kann man als ALG2 Empfänger eigentlich in ein anderes Bundesland umziehen ohne dass man dort eine Arbeit annimmt oder in Aussicht hat?
Also nur aus persöhnlichen Gründen oder ist das verboten oder wird mit Kürzung oder Streichung bestraft?

Verfasst: 27.10.2006 00:54
von Gast
Die Meinung des Gesetzgebers findest Du hier:
§ 22
Leistungen für Unterkunft und Heizung
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html

Ich persönlich würde bei Ablehnung den Klageweg gehen:

Grundgesetz
Artikel 11 [Freizügigkeit]

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.