Zuschuß für Brille des Kindes?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Zuschuß für Brille des Kindes?
Hallo an alle...hab mal wieder eine Frage: Mein Sohnemann braucht eine nueBrille...okayes gibt sichrlichauch noch diese "Kassengstelle" oder? Abr gibt es anderweitig evtl. dafür auch noch einen Zuschuß? Seine erste hat fast 100 Euro gkostt, dies wurde aber zum Glück von meinem Ex-Mann übernommen...das ist jetzt leider nicht möglich.
Vielen Dank schonmal für Eure Antwort...
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Lady_deluxe1989
hallo fruchtzwerg...
geh mal am besten zu fielmann und schau da mal nach ob dein sohn eine brille für nulltarif bekommen kann...dann musst du nur 10euro im jahr bezahlen...und hast gleichzeitig ne versicherung für die brille....habe ich auch gemacht.... und ich denke mal die 10euro im jahr wird man wohl auch als ALG2 empfänger bezahlen können...
LG
geh mal am besten zu fielmann und schau da mal nach ob dein sohn eine brille für nulltarif bekommen kann...dann musst du nur 10euro im jahr bezahlen...und hast gleichzeitig ne versicherung für die brille....habe ich auch gemacht.... und ich denke mal die 10euro im jahr wird man wohl auch als ALG2 empfänger bezahlen können...

LG
Hallöchen
Als Brillenträgerin habe ich gestern auch mal das passende gesucht.
Hier fündig geworden:
http://www.fielmann.de/brillen/68;brillen_kinder.php
Gruss
ps. Die Firma mit der Klarinettistin in der Werbung bietet Gutschein im Internet mit dem eine Kinderbrille für 1 € zu haben ist.
http://www.apollo.de/brillen.asp?na_id=7
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Lady_deluxe1989
hey melinde...
ja das stimmt allerdings wäre es besser direkt zu fielmann zu gehen und dort eine versicherung gleichzeitig mit einer brille zum nulltarif zu machen...da bezahlt man 10 euro im jahr ... und durch die versicherung wird alles ersetzt wenn die brille kaputt ist....ich persönlich finde das besser da ich auch eine brille trage....
LG
ja das stimmt allerdings wäre es besser direkt zu fielmann zu gehen und dort eine versicherung gleichzeitig mit einer brille zum nulltarif zu machen...da bezahlt man 10 euro im jahr ... und durch die versicherung wird alles ersetzt wenn die brille kaputt ist....ich persönlich finde das besser da ich auch eine brille trage....
LG

Mit der Versicherung der HanseMerkur bekommen Sie bei Fielmann eine topmodische Brille aus der Nulltarif-Collection in Metall oder Kunststoff mit drei Jahren Garantie, sofort nach Vertragsabschluss und dann alle zwei Jahre. Außerdem ist Ihre Nulltarif-Brille gegen Bruch, Beschädigung und Sehstärkenveränderung versichert: mit einer Jahresprämie von € 10,– für die Einstärkenbrille und von € 50,– für die Mehrstärkenbrille.
Entscheiden Sie sich für eine Zuzahlungsbrille, werden Ihnen für die Einstärkenbrille € 15,– auf den Kaufpreis gutgeschrieben, für eine Mehrstärkenbrille € 70,–. Als Sonderleistung von Fielmann erhalten Sie zusammen mit der Erstattung der Versicherung bei Bruch, Beschädigung oder Sehstärkenveränderung (ab 0,5 Dioptrien) bis zwei Jahre nach Erwerb 70 Prozent Gutschrift auf den Kaufpreis der versicherten Brille, anzurechnen auf die neue Brille. Fielmann übernimmt hierbei die Differenz zur Erstattung der Versicherung.
Entscheiden Sie sich für eine Zuzahlungsbrille, werden Ihnen für die Einstärkenbrille € 15,– auf den Kaufpreis gutgeschrieben, für eine Mehrstärkenbrille € 70,–. Als Sonderleistung von Fielmann erhalten Sie zusammen mit der Erstattung der Versicherung bei Bruch, Beschädigung oder Sehstärkenveränderung (ab 0,5 Dioptrien) bis zwei Jahre nach Erwerb 70 Prozent Gutschrift auf den Kaufpreis der versicherten Brille, anzurechnen auf die neue Brille. Fielmann übernimmt hierbei die Differenz zur Erstattung der Versicherung.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

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Nein gibts nicht mehr, da es ausm Leistungskatalog genommen worden ist. (Weiss ich , weil ich zu der Zeit bei der KK gearbeitet hatte )
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
