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U 25 Regelung

Verfasst: 23.10.2006 17:39
von kimi1
Hallo,
ich hoffe es kann mir jemand eine Auskunft geben

Wie sieht es nach der neuen Regelung für Berufsschüler aus?


Mein Sohn macht eine Schulische Berufsausbildung und bekommt 192€ Schülerbafög, er ist 19 Jahre.

Er wohnt zu Hause, ich gehe Arbeiten, bisher stand stand ihm zusätzlich Harz 4 zu und nun soll es gestrichen werden.

Sein Antrag lief zum 30.06.06 aus und wurde bis zum 30.11.06 genemigt.

Hat er noch anspruch auf Harz4?

Viele Grüsse

Verfasst: 24.10.2006 13:55
von submarin
Die Änderungen im SGBII ab dem 01.01.07 gehen eigentlich eher in die Richtung, dass AlgII an BAB-Berechtigte gezahlt werden soll unter bestimmten Voraussetzungen.

Dazu( unter Punkt A18):

http://www.flegel-g.de/fortentwicklungsgesetz.html

Verfasst: 24.10.2006 14:45
von kimi1
Hallo

Danke Dir für die Antwort.

Der Artikel ist ja interessant, die frage ist nur was für Härtefälle sind gemeint?

Mir kommt es nur Komisch vor weil sein Antrag ab 1.7. genemigt wurde.