Hallo,
ich hoffe es kann mir jemand eine Auskunft geben
Wie sieht es nach der neuen Regelung für Berufsschüler aus?
Mein Sohn macht eine Schulische Berufsausbildung und bekommt 192€ Schülerbafög, er ist 19 Jahre.
Er wohnt zu Hause, ich gehe Arbeiten, bisher stand stand ihm zusätzlich Harz 4 zu und nun soll es gestrichen werden.
Sein Antrag lief zum 30.06.06 aus und wurde bis zum 30.11.06 genemigt.
Hat er noch anspruch auf Harz4?
Viele Grüsse
U 25 Regelung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Die Änderungen im SGBII ab dem 01.01.07 gehen eigentlich eher in die Richtung, dass AlgII an BAB-Berechtigte gezahlt werden soll unter bestimmten Voraussetzungen.
Dazu( unter Punkt A18):
http://www.flegel-g.de/fortentwicklungsgesetz.html
Dazu( unter Punkt A18):
http://www.flegel-g.de/fortentwicklungsgesetz.html