U 25 Regelung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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kimi1
Beiträge: 36
Registriert: 09.01.2006 18:36

U 25 Regelung

Beitrag von kimi1 »

Hallo,
ich hoffe es kann mir jemand eine Auskunft geben

Wie sieht es nach der neuen Regelung für Berufsschüler aus?


Mein Sohn macht eine Schulische Berufsausbildung und bekommt 192€ Schülerbafög, er ist 19 Jahre.

Er wohnt zu Hause, ich gehe Arbeiten, bisher stand stand ihm zusätzlich Harz 4 zu und nun soll es gestrichen werden.

Sein Antrag lief zum 30.06.06 aus und wurde bis zum 30.11.06 genemigt.

Hat er noch anspruch auf Harz4?

Viele Grüsse
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Die Änderungen im SGBII ab dem 01.01.07 gehen eigentlich eher in die Richtung, dass AlgII an BAB-Berechtigte gezahlt werden soll unter bestimmten Voraussetzungen.

Dazu( unter Punkt A18):

http://www.flegel-g.de/fortentwicklungsgesetz.html
kimi1
Beiträge: 36
Registriert: 09.01.2006 18:36

Beitrag von kimi1 »

Hallo

Danke Dir für die Antwort.

Der Artikel ist ja interessant, die frage ist nur was für Härtefälle sind gemeint?

Mir kommt es nur Komisch vor weil sein Antrag ab 1.7. genemigt wurde.
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