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Stellenangebot

Verfasst: 21.10.2006 16:21
von maikstacker
Hallo habe heute ein Stellenangebot vom Jobcenter bekommen es handelt sich um eine Zeitarbeit das Angebot ist ohne Rechtsbelehrung passiert mir etwas wenn ich diese Stelle ablehnen wenn sie mir aus irgendwelchen gründen nicht zu sagt??

Verfasst: 23.10.2006 19:42
von maikstacker
Kann mie dazu echt keiner ein Rat geben denn bis jetzt waren die Angeboten alle hinten mit Rechtsbelehrung

Verfasst: 24.10.2006 02:04
von Gast
Willst Du nicht arbeiten? :shock:

Verfasst: 24.10.2006 10:23
von DjTermi
DAvon abgesehen das Vermittlungsvorschläge ohne Rechtsfolgen kein Nachteile sich ergeben, frage ich mich das gleich wie Ralf...

Lady_deluxe1989

Verfasst: 24.10.2006 10:25
von Lady_deluxe1989
hey..wenn dir die stelle nicht zusagt(der job nix für dich is) dann rede mit deinem sachbearbeiter und erkläre ihm die ganze sache und versuche mit ihm eine andere stelle zubekommen..normalerweise dürfte dir dann nix abgezogen werden da man ja sieht das du arbeiten willst...nur halt der beruf den du da angeboten bekommen hast nichts für dich ist.. so hat es mein bekannter auch gemacht ...

LG :wink:

Verfasst: 24.10.2006 10:31
von DjTermi
Man braucht sich noch nicht einmal Rechtfertigen warum man es nicht machen will....
Solltest Du aber in der Richtung öfters Stellenangebote bekommen die in einer ganz anderen Richtung gehen, die Du dir vorstellst. Solltest du einmal mit der Agentur für Arbeit ( oder. ARGE, Kommune)dein Profil überarbeiten lassen.

Verfasst: 24.10.2006 15:07
von maikstacker
Klar möchte ich arbeiten da habt ihr mich wohl falsch verstanden ich sagte je extra " wenn der job mir aus irgendwelchen gründen nicht zu sagt"

Lady_deluxe1989

Verfasst: 24.10.2006 15:37
von Lady_deluxe1989
so habe ich das auch nicht verstanden keine angst deswqegen hab ich a auch geschrieben das du dann halt mit den leuten reden sollst das die dir was anderes anbieten....weil dann dürfen sie dir normalerweise nix kürzen da du ja zeigst das du arbeiten willst aber halt nur nicht in diesem bereich..... LG :wink:

PS: also ein kumpel von mir musste dem sachbearbeiter erklären warum er die stelle abbricht und so...is halt unterschiedlich :wink:

Verfasst: 24.10.2006 16:59
von DjTermi
DAs ist nur dann unterschiedlich wenns halt mit oder ohne Rechtsfolgen ist.

Verfasst: 24.10.2006 20:06
von maikstacker
worin liegt denn jetzt genau der unterschied??

Verfasst: 24.10.2006 20:29
von DjTermi
Mit rechtsfolgen kann man Dir die Leistungen kürzen wenn Du diesen nicht annimst, oder z.m vorstellst.