Krankenkasse kassiert und AA fordert auch zurück

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Jockey

Krankenkasse kassiert und AA fordert auch zurück

Beitrag von Jockey »

Liebe Leute,
durch Zufall habe ich heute dieses Forum entdeckt. und habe da eine Frage an Euch:
Ich bin 48 Jahre und beziehe Arbeitslosengeld 2. und war im September für sieben Tage wegen einer Knieoperation im Krankenhaus. Wie üblich musste ich im Krankenhaus von meinen 345,00 Euro die täglichen 10 Euro für Verpflegung und Unterkunft zuzahlen. Jetzt zieht mir das Arbeitsamt nochmal pro Tag 5,65 Euro ab, weil ich an diesen Tagen im Krankenhaus kein Anrecht auf die 5,65 Euro Verpflegungspauschale habe.
Der Arzt wollte mich als Alleinstehenden nach der OP für drei Wochen auf Reha schicken, weil ich mich sehr schwer tue, mit Krücken einkaufen zu gehen und sich im Notfall niemand hätte um mich kümmern können. Wenn ich das gemacht hätte, hätte hätte ich für die sieben Tage Krankenhaus und die einundzwanzig Tage Reha insgesamt 280 Euro zahlen müssen. Zusatzlich werden mir vom Arbeitsamt noch mal die Verpflegungspauschale von täglich 5,65 Euro abgezogen worden. Ich wäre auf einen zu zahlenden Betrag für die 28 Tage von 438,20 gekommen.
Wie hätte ich das zahlen sollen, zumal ich als Arbeitslosengeld 2 Empfänger mein Konto nur noch im Plus führen darf.
Die AOK sagt einfach ich bekäme das was ich zuviel bezahlt habe ja im nächsten Jahr wieder zurück. Aber was hätte mir das jetzt genutzt.
Lohnt sich da ein Widerspruch gegen den Bescheid vom AA wegen der Verpflegungspauschale? Es kann ja wohl nicht sein, dass Leute in so einer Situation doppelt zahlen müssen.
Es wäre nett wenn mir da jemand helfen könnte oder einen Tipp weiss, was ich machen soll.

Danke, Idefix
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Widerspruch gegen den Bescheid von der Krankenkasse

Beitrag von Carola »

ALG II Empfänger sind von sämtlichen Zuzahlungen zu befreien, das weiß auch die Krankenkasse! Gegen den Bescheid der Kasse Widerspruch sofort einlegen.

Beim Arbeitsamt einen schnellen persönlichen Termin vereinbaren, einen bereits fertigen schriftlichen Widerspruch mitnehmen. Bei dem Gespräch mit dem Fallmanager die Problematik genau erläutern und um Lösung bitten. Bei Abzug der Verpflegungspauschale von täglich 5,65 von der Regelleistung ist die Zahlung an die Krankenkasse als Beihilfe vom zu erstatten. Falls das nichts nützt Widerspruch abgeben, danach hilft nur warten und hoffen.
Antworten