Nebenjob und Frage dazu

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
B_Engal
Beiträge: 5
Registriert: 15.03.2006 18:20
Wohnort: passau

Nebenjob und Frage dazu

Beitrag von B_Engal »

Hallo,
ich bekomme seit ca. 1 Jahr Hartz4. Seit 1 Monat habe ich nun wieder einen 400€ job, bei dem ich jeden Nachmittag bei einer Familie Privat die Kinder betreu für ein paar Stunden.
Nun hatte ich gestern eine Vorladung ins Arbeitsamt, und mein Betreuer hat mir gesagt, ich müsse einen 1€ job machen. Was mich doch sehr verwundert hat, da ich dachte die 1€ jbos wären für die Leute die gar nichts haben.
Aber ich hab ja meinen Nebenverdienst.

Muss ich diesen 1€ job machen, oder komm ich da irgendwie gegen an?
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Ein 400 € job geht vor dem 1 € job ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
B_Engal
Beiträge: 5
Registriert: 15.03.2006 18:20
Wohnort: passau

Beitrag von B_Engal »

bist du dir da so sicher!?
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo B_Engal
Ja, was DjTermi geschrieben hat ist so.
Schau mal bei § 16 SGB II:
(3) Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interresse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Da Du ein Arbeitsverhältnis hast ist der 1€ Job also nachrangig.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten