kürzung um 10% weil ich keinen kindergartenplatz bekomme?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
kürzung um 10% weil ich keinen kindergartenplatz bekomme?
Das arbeitsamt hat mir mein geld um 10% gekürzt weil ich keinen kindergartenplatz bekomme ,das wäre ja kein wichtiger grund über meine arbeitsvermittlung zu sprechen....ich verstehe das nicht denn ich habe meine tochter in 2 kindergärten angemeldet aber kein platz frei ...ist das rechtlich mit der kürzung ?
darf eine kürzung erfolgen, nur weil ich keinen kindergartenplatz für meine tochter bekomme,ich habe sie in 2 kindergärten angemeldet aber nix frei...deshalb hat mir das arbeitsamt mein arbeitslosengeld um 10% gekürzt...ist das rechtlich?
Hallo rose260
War der Grund für die Kürzung das Nichterscheinen zu einem Termin?
Wenn ja, dann wird ein Widerspruch dagegen wenig Erfolg haben. Zu Terminen beim Amt kann man Kinder mitnehmen, auch wenn das nicht so angenehm ist. Beschäftigungsmaterial mitnehmen und dann wird die Wartezeit nicht so langweilig.
Eine Sanktion tritt ein, wenn ein erwerbsfähiger Hilfe-bedürftiger trotz schriftlicher Rechtsfolgenbelehrung
10. einer Meldeaufforderung der Agentur für Arbeit nicht folgt
11. nicht zu einem von der Agentur anberaumten ärzt-lichen oder psychologischen Untersuchungstermin erscheint
Quelle: http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/1025/41/
Gruss
War der Grund für die Kürzung das Nichterscheinen zu einem Termin?
Wenn ja, dann wird ein Widerspruch dagegen wenig Erfolg haben. Zu Terminen beim Amt kann man Kinder mitnehmen, auch wenn das nicht so angenehm ist. Beschäftigungsmaterial mitnehmen und dann wird die Wartezeit nicht so langweilig.
Eine Sanktion tritt ein, wenn ein erwerbsfähiger Hilfe-bedürftiger trotz schriftlicher Rechtsfolgenbelehrung
10. einer Meldeaufforderung der Agentur für Arbeit nicht folgt
11. nicht zu einem von der Agentur anberaumten ärzt-lichen oder psychologischen Untersuchungstermin erscheint
Quelle: http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/1025/41/
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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- Beiträge: 13
- Registriert: 17.10.2006 12:38
- Wohnort: Herzberg am Harz
das ist ja wohl eine FRECHHEIT!!!!
Also wenn das was mein Vorredner sagt in deinem Fall ausgeschlossen ist, dann aber ab zu Fachanwalt für Arbeitsrecht oder wie es auch immer heißt und lass den deinen Fall prüfen, wenn du eine Chance hast, dann aber KLAGEN!
Also so langsam geht es los!
Also wenn das was mein Vorredner sagt in deinem Fall ausgeschlossen ist, dann aber ab zu Fachanwalt für Arbeitsrecht oder wie es auch immer heißt und lass den deinen Fall prüfen, wenn du eine Chance hast, dann aber KLAGEN!
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Ich bin kein Fachmann und vertrete nur meine Meinung und meine Moralvorstellungen, jedoch denke ich sollte wir uns nicht alles gefallen lassen !