kürzung um 10% weil ich keinen kindergartenplatz bekomme?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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rose260
Beiträge: 1
Registriert: 20.10.2006 12:20
Wohnort: mönchengladbach

kürzung um 10% weil ich keinen kindergartenplatz bekomme?

Beitrag von rose260 »

Das arbeitsamt hat mir mein geld um 10% gekürzt weil ich keinen kindergartenplatz bekomme ,das wäre ja kein wichtiger grund über meine arbeitsvermittlung zu sprechen....ich verstehe das nicht denn ich habe meine tochter in 2 kindergärten angemeldet aber kein platz frei ...ist das rechtlich mit der kürzung ?
darf eine kürzung erfolgen, nur weil ich keinen kindergartenplatz für meine tochter bekomme,ich habe sie in 2 kindergärten angemeldet aber nix frei...deshalb hat mir das arbeitsamt mein arbeitslosengeld um 10% gekürzt...ist das rechtlich?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo rose260
War der Grund für die Kürzung das Nichterscheinen zu einem Termin?
Wenn ja, dann wird ein Widerspruch dagegen wenig Erfolg haben. Zu Terminen beim Amt kann man Kinder mitnehmen, auch wenn das nicht so angenehm ist. Beschäftigungsmaterial mitnehmen und dann wird die Wartezeit nicht so langweilig.

Eine Sanktion tritt ein, wenn ein erwerbsfähiger Hilfe-bedürftiger trotz schriftlicher Rechtsfolgenbelehrung
10. einer Meldeaufforderung der Agentur für Arbeit nicht folgt
11. nicht zu einem von der Agentur anberaumten ärzt-lichen oder psychologischen Untersuchungstermin erscheint


Quelle: http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/1025/41/

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
ViktoriaR.
Beiträge: 13
Registriert: 17.10.2006 12:38
Wohnort: Herzberg am Harz

Beitrag von ViktoriaR. »

das ist ja wohl eine FRECHHEIT!!!!

Also wenn das was mein Vorredner sagt in deinem Fall ausgeschlossen ist, dann aber ab zu Fachanwalt für Arbeitsrecht oder wie es auch immer heißt und lass den deinen Fall prüfen, wenn du eine Chance hast, dann aber KLAGEN!

Also so langsam geht es los!
Ich bin kein Fachmann und vertrete nur meine Meinung und meine Moralvorstellungen, jedoch denke ich sollte wir uns nicht alles gefallen lassen !
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