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Hartz4 und Ebay

Verfasst: 19.10.2006 19:31
von Luckepuck
:( Hallo.Bin ganz neu bei Euch.
Hab' da mal ne' Frage zu Hartz4 und Ebay.
Die wollen jetzt mein bbisschen Ebay Geld als Einkommen anrechnen,dürfen die das?

Vielen Dank

Verfasst: 19.10.2006 19:41
von Gast
Moin

:lol: Wie kommen die denn darauf das du Einnahmen über Ebay hast ?
Ich vermute mal du hast alles andere auf dem Kto. Auszug nicht durchgestrichen was ? :lol: :lol: :lol:

Ich vermute es läuft dann unter Einkommen.
In Zukunft n dicken Edding nehmen ....
Das geht die nix an !
Bangbuex

Verfasst: 19.10.2006 19:47
von Luckepuck
Hey.Das problem ist genau das.Ich habe einige Stelle geschwärzt und jetzt wollen die alle Kontoauszüge vollständig und Lückenlos sehen.Ich fühle mich echt nackend ausgezogen.
Danke

Verfasst: 19.10.2006 20:20
von Melinde
Hallo Luckepuck
Zu e-bay schau mal hier:

http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hart ... /index.php

Infoblatt ausdrucken und beim nächsten Besuch mitnehmen.
Gruss

Verfasst: 20.10.2006 11:35
von nonsens
Melinde hat geschrieben:Hallo Luckepuck
Zu e-bay schau mal hier:

http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hart ... /index.php

Infoblatt ausdrucken und beim nächsten Besuch mitnehmen.
Gruss
kurz, wenn ich meinen Hausrat da verscherble, kann mir das Amt nix, sofern ich nicht wirklich Geld in Massen damit mache ?

Obwohl ich sagen muss, ich habe auch bei Ebay verkauft, und das Amt hatte das damals auch gesehn anhand der Kontoauszüge, und nie etwas angemerkt deshalb, ganz im Gegenteil, ich hab noch Tips geben dürfen, wie man für einiges aus dem haushalt, was man verkauft besser Geld macht., Die Dame war recht erstaunt darüber, und hat dieses dann auch umgesetzt, mit erfolg - also von daher keine Problemchen gehabt ;)

Und schwärzen darf man, wenns um Daten der Personen geht, die überwiesen haben, und der Mitgliedsname - das steht einem zu - das Amt geht es nichts an, weil diese Personen nichts mit uns zu tun haben, ausser das sie was gekauft haben. Und der Mitgliedsname gehört zur Privatsphäre, die uns niemand nehmen darf (auch wenn sie es trotzdem irgendwie tun :( )

was tun????

Verfasst: 22.10.2006 18:17
von suppe22
Hallo zusammen,


das Problem habe ich jetzt auch, ich werde morgen mal zum Amt gehen und diesen Ausdruck vorlegen.

Kann mir noch jemand sagen was ich danach tun soll?

suppe22

Verfasst: 22.10.2006 21:32
von Melinde
Hallo suppe22
Wenn die Vermögensumschichtung nicht als solche akzeptiert wird und der Erlös daraus als Einkommen angerechnet wird hilft nur ein Widerspruch dagegen.
Ich denke aber es wird sich nicht um immens hohe Einnahmen handeln die gewerblichen Handel vermuten lassen.
Gruss

Verfasst: 24.10.2006 02:27
von Gast
Der Ebay-Verkauf ansich ist eine höchst problematische Angelegenheit.
Ob eine "Vermögensumschichtung" stattfindet, ist richterlich bisher umstrittten. Verlasst Euch da nicht drauf.

Verfasst: 26.10.2006 10:04
von Luckepuck
:D Hallo Leute.
Komme gerade von der Arge zurück.Die haben mir nur ganz wenig anrechnen dürfen,wegen Ebay Verkäufen.Bis 100.-Euro sind frei.Das Thema <Vermögensumschichtung> könnt Ihr echt vergessen,davon wollen die gar nichts hören.Wichtig ist nur,daß Ihr die Versandkosten,Einstellungsgebühr und die 16% Verkaufsgebühren mit abziehen laßt.dann sieht die Summe schon ganz anders aus. Gruß luckepuck

Verfasst: 27.10.2006 00:35
von Gast
Viel Spaß mit dem Finanzamt.
100,- Euro Freibetrag gibt es bei Erwebstätigkeit, und nur dann.
§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 2 nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige nachweist, dass die Summe der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt.
Da die Behördencomputer ja vernetzt sind, ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich das Finanzamt bei Dir meldet.

Der Sachbearbeiter kommt wohl von der Post/Telekom/Bahn?

Soviel dazu.

Ansonsten möge der SB mir gerne einmal die Grundlage seines Handelns schildern, könnte mir ja glatt etwas entgangen sein.
Luckepuck hat geschrieben::D Hallo Leute.
Komme gerade von der Arge zurück.Die haben mir nur ganz wenig anrechnen dürfen,wegen Ebay Verkäufen.Bis 100.-Euro sind frei.Das Thema <Vermögensumschichtung> könnt Ihr echt vergessen,davon wollen die gar nichts hören.Wichtig ist nur,daß Ihr die Versandkosten,Einstellungsgebühr und die 16% Verkaufsgebühren mit abziehen laßt.dann sieht die Summe schon ganz anders aus. Gruß luckepuck