Hallo,
folgende Frage: Ist für mich als Freiberufler ein überwiegend geschäftlich genutzter und für meine Arbeit zwingend notwendiger Computer bei der ARGE voll als Betriebskosten absetzbar? Müsste ja eigentlich, da ich sonst meiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen könnte. Die entscheidende Frage ist: Kann man den Computer in einer Summe absetzen? Über Jahre (wie beim Finanzamt) ist ja nicht sehr sinnig, da man ja nicht weiß, wie lange man ALG II bezieht und weil man ja gar nicht die Mittel hat, so lange auf eine Absetzung zu warten.
ALso klipp und klar: Ich brauche einen Geschäftscomputer, der kostet z. B. 1500 Euro. Rechnet die ARGE dieses Geld als Betriebskosten voll an?
Danke für Infos.
Computer für Freiberufler absetzbar?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Geronimo!
Ich kann dir vielleicht nicht so weiterhelfen. Aber was ich dir sagen kann ist, wozu brauchst du einen PC der 1500 Euro kostet, wenn du nur Geschäftsaufgaben damit erledigen willst?
Es würde doch schon ein normaler Pentium 4 PC mit 3GHz, 1GB Arbeitsspeicher, 300 GB Festplatte DVD-Laufwer usw. für geschäftsausgaben völlig ausreichen. Ich hab mal nachgerechnet, das ganze würde ungefähr 500 Euro kosten.
Wofür brauchst du also einen Geschäftscomputer für 1500 Euro wenn es auch welche für 500 Euro schon gibt?
Und ich glaube auch das die Arge sagen wird, das du deinen Geschäfts PC verkaufen musst und du dir einen billigeren PC wie oben beschrieben für 500 Euro kaufen musst.
Es seih den, du kannst beweisen, das du mit Hightech Software arbeitest, wenn es die überhaupt gibt. Ansonsten würde der PC voll angerechnet werden.
Aber einen gewissen Freibetrag darfst du ja auch haben. Wenn du z.Bsp. nur den PC hast und nichts anderes wertvolles, musst du Ihn nicht verkaufen. Einen gewissen Freibetrag (bis zu 2000 Euro glaube ich) darf man ja haben. Erst wenn der Betrag überschritten ist, darf die Arge anrechnen.
Ich hoffe das ich dir etwas weiterhelfen konnte. Was hast du eigentlich für Hardwareteile in deinen Geschäfts PC drine? Schließlich verliert dieser ja auch in den nächsten Jahren an Wert.
Ich kann dir vielleicht nicht so weiterhelfen. Aber was ich dir sagen kann ist, wozu brauchst du einen PC der 1500 Euro kostet, wenn du nur Geschäftsaufgaben damit erledigen willst?
Es würde doch schon ein normaler Pentium 4 PC mit 3GHz, 1GB Arbeitsspeicher, 300 GB Festplatte DVD-Laufwer usw. für geschäftsausgaben völlig ausreichen. Ich hab mal nachgerechnet, das ganze würde ungefähr 500 Euro kosten.
Wofür brauchst du also einen Geschäftscomputer für 1500 Euro wenn es auch welche für 500 Euro schon gibt?
Und ich glaube auch das die Arge sagen wird, das du deinen Geschäfts PC verkaufen musst und du dir einen billigeren PC wie oben beschrieben für 500 Euro kaufen musst.
Es seih den, du kannst beweisen, das du mit Hightech Software arbeitest, wenn es die überhaupt gibt. Ansonsten würde der PC voll angerechnet werden.
Aber einen gewissen Freibetrag darfst du ja auch haben. Wenn du z.Bsp. nur den PC hast und nichts anderes wertvolles, musst du Ihn nicht verkaufen. Einen gewissen Freibetrag (bis zu 2000 Euro glaube ich) darf man ja haben. Erst wenn der Betrag überschritten ist, darf die Arge anrechnen.
Ich hoffe das ich dir etwas weiterhelfen konnte. Was hast du eigentlich für Hardwareteile in deinen Geschäfts PC drine? Schließlich verliert dieser ja auch in den nächsten Jahren an Wert.
Hallo,
ich glaube kaum das ein Geschäftscomputer absetzbar ist. Wenn du dich selbstständig gemacht hast musst du ja einen Finanzierungsplan ausgearbeitet haben in dem die neue Anschaffung eines Computers kalkuliert worden ist. Soll heißen (ich weiß ja nicht wie lange du schon selbstständig bist) du hättest einen monatlichen Betrag deiner Einkünfte für so etwas weglegen müssen. Die Handhabung ist bei jedem der ein Gewerbe betreibt üblich, Neuanschaffungen können nur getätigt werden, wenn Rücklagen gebildet wurden. Solche Rücklangen kann man bspw. auch aus dem Abschreibungswert des bisher eingesetzten Computer bilden (was du dann anscheinend nicht getan hast)
Die Rücklage eines bestimmten Betrages, welcher von deinen Einkünften abgezogen wird, für eben solche Ausgaben, der müsste meines Erachtens bewilligt werden, nicht aber eine Neuanschaffung.
Selbst wenn der Computer durch zB einen Wasserschaden/Brand sonstwas defekt ist, bin ich nicht mal sicher ob du einen Darlehensvorschuss bekommst, weil das Eventualitäten sind die üblicherweise im Finanzierungsplan eingeschlossen sein sollten.
Gruß
DC
Wer es besser weiß, der möge mich wie üblich berichtigen
ich glaube kaum das ein Geschäftscomputer absetzbar ist. Wenn du dich selbstständig gemacht hast musst du ja einen Finanzierungsplan ausgearbeitet haben in dem die neue Anschaffung eines Computers kalkuliert worden ist. Soll heißen (ich weiß ja nicht wie lange du schon selbstständig bist) du hättest einen monatlichen Betrag deiner Einkünfte für so etwas weglegen müssen. Die Handhabung ist bei jedem der ein Gewerbe betreibt üblich, Neuanschaffungen können nur getätigt werden, wenn Rücklagen gebildet wurden. Solche Rücklangen kann man bspw. auch aus dem Abschreibungswert des bisher eingesetzten Computer bilden (was du dann anscheinend nicht getan hast)
Die Rücklage eines bestimmten Betrages, welcher von deinen Einkünften abgezogen wird, für eben solche Ausgaben, der müsste meines Erachtens bewilligt werden, nicht aber eine Neuanschaffung.
Selbst wenn der Computer durch zB einen Wasserschaden/Brand sonstwas defekt ist, bin ich nicht mal sicher ob du einen Darlehensvorschuss bekommst, weil das Eventualitäten sind die üblicherweise im Finanzierungsplan eingeschlossen sein sollten.
Gruß
DC
Wer es besser weiß, der möge mich wie üblich berichtigen