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Ich möchte mit meiner besten Freundin zusammen ziehen....

Verfasst: 17.10.2006 08:49
von RockTheBeat
Hallo,

meine Freundin und ich haben ein Abend zusammen gesponnen, das wir eine WG gründen möchten. Sie ist ALG2 Empfängerin und hat 3 Kinder, für mich lohnt sich einfach keine eigene Wohnung, weil ich eh fast nie zuhause bin.

Ist das möglich, wenn ja was müssen wir tun und wird mein Geld angerechnet? Es is keine eheliche gemeinschaft. Ich habe überhaupt kein plan, da ich mich mit so was noch nie beschäftigt habe.

Es wäre echt nett für nette Antworten.

Bye

Es geht

Verfasst: 17.10.2006 12:39
von Killerbabe
Hy,

also an sich ist es möglich, jedoch müsst Ihr alles trennen und mit Namensschildern versehen.
Desweiteren natürlich getrennte Räume.

Ich lebe mit meinem Freund zusammen und heut war das Amt zum Kontrollieren da-war aber nicht schlimm. Hab nen netten Typen erwischt.

Wichtig ist, dass Sie Dich nicht im Antrag finziell gesehen mit angibt. Ihr müßt auf eine WG bestehen!!!!

Falls Du noch fragen hast, ich bin da

Re: Es geht

Verfasst: 17.10.2006 23:09
von Gast
Killerbabe hat geschrieben: Ich lebe mit meinem Freund zusammen und heut war das Amt zum Kontrollieren da-war aber nicht schlimm. Hab nen netten Typen erwischt.
Was wollten die denn aufgrund welcher Rechtsgrundlage in Deiner Wohnung?

Verfasst: 18.10.2006 07:44
von RockTheBeat
Wäre es denn auch möglich das ich im Wohnzimmer ein Schlafsofa reinstelle und meinen Schreibtisch und in einem Kinderzimmer ein Schrank. Ich würde nämlich zu ihr ziehen.

Ich habe ja gestern weiter im Inet gestöbert und ich müsste mich dort als Untermieter eintragen lassen. Weiß jemand wie sich sowas berrechnet? Also die Miete? Gibt es da eine bestimmte Formel?

Ach so danke für die Hilfe hab mich über die schnelle antwort sehr gefreut.

@Killerbabe: Ich werde auf das Angebot zurück kommen :-)

das kann nicht empfehlen

Verfasst: 18.10.2006 23:53
von Killerbabe
nein, um Gottes willen.
Du brauchst unbedingt ein eigenes Zimme wo alles von Dir steht- das heißt Bett,, Schrank, evtl Fernseher, Deine Ordner.

Der Typ vom Amt hat mir gesagt, dass die jetzt verstärkt kontrollieren und auf dem aktuellen Stand sind.

Wir haben nur wenig gemeinsames, dass wir wie gesagt zusammen nutzen Bsp. Wasch-Spülmaschine, Putzzeug, Töpfe,Kaffemaschine usw.

Schreib mir doch bitte an Killerbabe@gmx.net

Bis bald

Verfasst: 19.10.2006 00:29
von submarin
Das Problem sehe ich darin, dass seit August im SGBII festgeschrieben wurde, wo ein Kind im Haushalt betreut wird, besteht eine eheähnliche Gemeinschaft.

Wenn dem nicht so ist, wird es wohl ein Gerichtsverfahren brauchen, um das zu klären. Die Sachbearbeiter werden wohl nach dem Gesetz eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen. Das zu widerlegen ist dann Aufgabe des Antragstellers, wie man das machen kann, ist nicht geklärt.

Aber wo eben keine eheähnliche Gemeinschaft besteht, da lohnt sich der Rechtsweg. Bei Ablehnung des Antrags Widerspruch.

Bekannte von mir hatten heute das Verfahren, nur ohne Kinder, die Richterin hat der ArGe ihre dämlichen Beweise aus einer unangemeldeten Begehung um die Ohren gehauen. Hoffe mal, die Richter bleiben auf der Seite des Rechts.

Verfasst: 19.10.2006 07:28
von RockTheBeat
Auch wenn wir 2 Frauen sind und der Altersunterschied bei 14 Jahren liegt?? Die Kinder fast so alt sind wie ich?

es geht auch ganz anders

Verfasst: 19.10.2006 09:25
von Killerbabe
wenn Du nur dazu ziehst, dann ist doch alles gut. Sie muss Dich ja nicht angeben.

Man muss heute eben ein wenig esceissen.

Verfasst: 19.10.2006 09:33
von RockTheBeat
das möchte ich halt nicht, bei meinem glück, steht dann jemand dort vor der tür. Das problem is aber schon geklärt hab ne cool wohnung gefunden und bin dort zwar alleine aber es is ok für das geld