Berechnungsprobleme mit ALG II

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Hopeless888
Beiträge: 8
Registriert: 22.07.2006 14:58

Berechnungsprobleme mit ALG II

Beitrag von Hopeless888 »

Hallo liebe Forumteilnehmer,


ich möchte euch kurz meine Lage erörtern:

Am 11.7 stellte ich einen Antrag auf Hartz 4, da ich die letzten
zwei Jahre an einer schulischen Weiterbildung teilgenommen hatte,
davor drei Jahre Vollzeit gejobbt hatte, war ich erst Mal raus aus ALG 1,
da ich die letzten zwei Jahre nur auf 400 Basis gearbeitet hatte.

Ich fing im Mai mit einem neuem 400 Euro Job an:
Paletten auffüllen in einem Harddiskounter, man wurde nicht nach
Stunden bezahlt sondern nach Paletten ( 4 Euro pro Stück).
Da ich nur circa 51 Paletten pro Monat bei circa 100 Stunden Zeitaufwand schaffte, schaute ich mich nach etwas anderem um.

Nun mein Einkommen bestand im Juli aus:
187,05 Euro Harddiscounter
114,83 Halbwaisenrente.
350 Mietkaution von Freund

Im August
207,25 Harddiscounter
168,08 Aushilfe in Gastronomie
27,03 Aufräumen einmalig in einem Diskounter
117,98 ALG II
130 Darlehen von Chef
Gesamteinkommen:650,34

Ausgaben
180 Miete
100 Rechnung Rate

Im Sept.
circa 80 Euro Aushilfe Gastro
28.- Harddiscounter
70 Euro Darlehen von Chef

Ausgaben
250 Restrate
Miete wird seit 15.9 von Kommune übernommen


Im Okt.
seit 12.10 in einem Teilzeitverhältnis Verdienst??? circa 650 Netto??

Ich trennte mich von meinem Freund, zahlte bis 15.9 anteilig
180 Euro Miete und zog um, das Appartment kostet 290 warm.

Nun schickte mir das Arbeitsamt einen Erstattungsbescheid in dem
ich 105.02 nachbezahlen soll.
Im Antrag rechnen Sie mir Kindergeld an,( bin 26 und erhielt bis Juni,
154 Euro Kindergeld durch Abzweigung, also direkte Auszahlung), aber
ich bekomme doch gar keines mehr, seit Juli??? WARUM?? :?:

Nun habe ich alles Mal mit ALG II Rechner durch und komme auf andere
Beträge, wer hilft mir bei dem WIRR WARR??? :shock:


Im Aufhebungsbescheid steht ich wäre nicht bedürftigt, gut
mein ehemaliger Arbeitsgeber gab mir am 25.08 und 1.09 ein Darlehen
von 200 Euro, damit ich eine 350 Euro teure Rechnung bezahlen konnte,
wird dass auch noch angerechnt oder die Kaution vom Freund???

Ich blick nicht mehr durch, ich weiß nur soviel, dass ich nicht weiß wie ich
finanziell über die Runden kommen soll.

Die Kommune zahlte mir die anteiligen Kosten für Miete aus, ich bekam eine Rückzahlung von 467, 68 diese rettete mich diesen Monat, Gott sei Dank habe ich nun auch den Teilzeitjob gefunden, sonst würde es bitter aussehen. Ich musste davon allerdings das Darlehen von 200 Euro zurückzahlen, es bleibt also wenig zum Leben.

Naja ich hoffe es hilft mir jemand, ich habe Widerspruch eingelegt und schrieb an die Familienkasse um mich genauer zu informieren, bin dankbar für jede Antwort :D
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Hopeless888
Irgenwie schwer zu verstehen aber ich versuch´s mal.
Die Darlehen von Deinem Chef werden wahrscheinlich als Einkommen angerechnet. Wenn das aber zweckgebundene Zahlungen sind wären sie eigentlich anrechnungsfrei wenn Du belegen kannst das davon Rechungen oder Raten bezahlt wurden. Abgesehen davon sind das doch keine Einnahmen sondern ein Darlehen. Das solltest Du nochmal beim Amt genau darlegen damit es richtiggestellt wird.
Kindergeld hast du nur bekommen solange Du eine Ausbildung gemacht hast, das geht im Höchstfall bis 27.
Die Kaution die Du vom Freund erhalten hast war das eine Einnahme oder hast Du das Geld an den Vermieter zur Kautionszahlung weitergegeben? Dann wäre es bei Dir nur "zwischengelagert" gewesen wenn die Zahlung an den Vermieter belegt werden kann.
Von was war die Rückzahlung? Wenn das Geld aus der Betriebskostenabrechung kam wird es als Einnahme angerechnet.
Weiter komme ich jetzt auch nicht, vielleicht wissen andere mehr.
Auf jeden Fall kann Dir eine Beratungsstelle weiterhelfen.
Adressen findest Du hier:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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