Pauschalbetrag für Erstaustattung?
Verfasst: 16.10.2006 10:50
Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir einwenig weiter helfen.
Endlich nach langem hin und her hab ich die Schlüssel meiner ersten eigen Wohnung in der Tasche und die ARGE übernimmt auch die Mitkosten.
Nun hab ich folgendes Problem: Die Wohnung ist bis auf einen Herd total leer und ich hab so gut wie garnichts, was ich da reinstellen kann.
Vom Amt gibt es ja nun diese Beihilfe für die Erstausstattung. Ich hab sie auch heute schon beantragt. Laut Auskunft vom Amt gibt es aber nur einen Pauschalbetrag und mit dem kann man keine großen Sprünge machen. Bei mir wird sich das wahrscheinlich auf ca 900€ belaufen.
Damit kann man sich bestimmt schon einiges beim Gebrauchtmöbelhandel leisten. Leider gibt es hier in der Provinc nicht so viele Händler in diesem Bereich und viele normale Möbel sind für mich ungeeignet. Ich bin nämlich etwas zu kurz geraten. Die Küchenmöbel müssten zum Beispiel in der Höhe eingekürzt werden, damit ich sie benutzen kann, nur das ist eine Sonderanfertigung und die bekommt man nicht bei der Gebrauchtmöbelbörse.
Nun meine Frage: Ist es generell überall so, das die Erstausstattung über eine Pauschale geregelt wird? Gibt es vielleicht einen Extrazuschuss für den Mehrbedarf durch Behinderungen? Bein ALG2 gibt es den doch auch.
Würde mich riesig freuen, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
ich hoffe, ihr könnt mir einwenig weiter helfen.
Endlich nach langem hin und her hab ich die Schlüssel meiner ersten eigen Wohnung in der Tasche und die ARGE übernimmt auch die Mitkosten.

Nun hab ich folgendes Problem: Die Wohnung ist bis auf einen Herd total leer und ich hab so gut wie garnichts, was ich da reinstellen kann.

Vom Amt gibt es ja nun diese Beihilfe für die Erstausstattung. Ich hab sie auch heute schon beantragt. Laut Auskunft vom Amt gibt es aber nur einen Pauschalbetrag und mit dem kann man keine großen Sprünge machen. Bei mir wird sich das wahrscheinlich auf ca 900€ belaufen.

Nun meine Frage: Ist es generell überall so, das die Erstausstattung über eine Pauschale geregelt wird? Gibt es vielleicht einen Extrazuschuss für den Mehrbedarf durch Behinderungen? Bein ALG2 gibt es den doch auch.
Würde mich riesig freuen, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.