Hallo,
ich wollte mich zu Fahrtkostenerstattung für Vorstellungsgespräche informieren.
Mein Sachbearbeiter machte beim ersten Gespräch Druck dass ich mich auch außerhalb von meiner Stadt bewerben soll, was ich so wieso machen wollte.
Er meinte damals dass ich Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen erstattet bekomme.
Jetzt habe ich mal endlich ein Vorstellungsgespräch was weiter weg ist und schon soll der Personalchef, bei dem ich das Gespräch habe, ein Formular ausfüllen, das er Gründe angeben muss warum die Fahrkosten eventuell nicht erstattet werden und er darauf aufmerksam gemacht wird, dass er die nach irgendeinem Gesetz zu erstatten hat.
Toll, jetzt soll ich erst 80 Euro Fahrkosten vorstrecken und dann ist nicht mal raus von wem ich die Fahrkosten zurück erstattet bekomme.
Was soll ich denn jetzt machen?
Es ist doch klar das Arbeitgeber Hartz4-Emfänger kaum Fahrkosten erstatten, viel eher fällt das Vorstellungsgespräch ins Wasser.
Als ob Hartz4-Emfänger die gefragten Arbeiter schlecht hin wären und Arbeitgeber locker 80 Euro für Hartz4 Bewerber bezahlen die sich von Außerhalb bewerben. Somit kann ich das auch fast sein lassen mich außerhalb zu bewerben.
Sobald der Personalchef das Formular sieht, wo drin steht dass er eigentlich die Fahrkosten bezahlen muss, hat sich das mit den Vorstellungsgespräch auch erledigt.
Erst spielt sich mein Sachbearbeiter auf dass die alles bezahlen und dann ist es der arme Hartz4-Emfänger, der erstmal vorstrecken muss und dann sein Geld(vergeblich?) hinterherlaufen muss.
Oder muss doch das Arbeitsamt die Fahrkosten bezahlen?
Ja, die Firma hat mich zum Vorstellungsgespräch eingeladen.
Fahrtkostenerstattung für Vorstellungsgespräche
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo oinker
Eigentlich sollte der potentielle Arbeitgeber die Fahrtkosten erstatten, tun aber nicht alle.
Also vorher schriftlich die Übernahme der Fahrtkosten zum Vostellungsgespräch bei der ARGE beantragen, zum Gespräch fahren und nach dem Gespräch den Wisch wegen der Fahrtkosten vorlegen. Da muss dann bestätigt werden das der Arbeitgeber keine Kosten übernimmt.
Gruss
Eigentlich sollte der potentielle Arbeitgeber die Fahrtkosten erstatten, tun aber nicht alle.
Also vorher schriftlich die Übernahme der Fahrtkosten zum Vostellungsgespräch bei der ARGE beantragen, zum Gespräch fahren und nach dem Gespräch den Wisch wegen der Fahrtkosten vorlegen. Da muss dann bestätigt werden das der Arbeitgeber keine Kosten übernimmt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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