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Freundin eingezogen, (selbsständig) Hartz 4 Änderung

Verfasst: 11.10.2006 18:33
von Georg Heil
Ich bekomme Hartz 4 ( also 345 € )
Ich habe eine polnische Freundin.
Um in Deutschland arbeiten zu können, hat sie sich selbsständig gemacht.
Sie hat ein vertraglich garantiertes Einkommen von 600 € / Monat (brutto)
Sie hat sich mit ihrem 10 jährigen Sohn polizeilich bei mir gemeldet.

Wie wirkt sich das auf mein HARTZ 4 aus und wieviel darf sie verdienen (netto) ohne dass sich dies bei mir auswirkt

Verfasst: 12.10.2006 16:02
von submarin
Es wirkt sich auf Ihr AlgII m.E. so aus, dass Sie eben nicht mehr alleine AlgII beziehen, sondern in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Somit zählt das Einkommen als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft.
Die Annahme, Sie würden in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ergibt sich aus dem Zusammenleben mit einem Kind. Lebt ein Kind, egal wessen, im Haushalt mit, wird eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt. Trifft das nicht zu, muss man das widerlegen.

Ohne Anrechnung dürfen 100,-€ dazu verdient werden, alles andere wird prozentual gestaffelt angerechnet.

Rechner dazu:
http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html