Und zwar Blick ich bei der ganzen Sache überhaupt nicht weiter durch, das möchte ich vorweg schon mal sagen.
Folgender Sachverhalt:
Meine Lebensgefährtin, 9 Monate alte Tochter Madlene und ich leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Anfang Mai stellten wir einen Erstantrag auf ALG II, da meine Lebensgefährtin nur die paar Kröten Erziehnungsgeld bekommt + 150€ Kindergeld. Ich selbst habe bis 31.8 gearbeitet und auch nicht viel verdient.
Alle benötigten Unterlagen beim Amt abgegeben und gleich darauf hingewiesen das ich ab 1.9. wieder ALGI bekomme, was die nette Dame im Amt wo wir den Antrag abgegeben haben notierte.
Wochen später kam dann der Bewilligungsbescheid, wo vom 1-30.10. eine 3mal so hohe Summe drin stand als in den restlichen Monaten davor.
Dies kam mir schon komisch vor aber sonst nix dabei gedacht, weil wir haben ja alle Daten abgegeben und denken auf Grund der von mir wieder anstehenden Arbeitslosigkeit wird das scheinbar passen.
Nun hatte meine Lebensgefährting den Folgeauftrag gestellt und abgegeben.
Ich selbst habe den nur Anspruch auf Arbeitslosengeld bis Ende diesen Monats. Das Arbeitsamt habe ich darüber informiert und die meinten das alles ok sei, und ich ja sowieso schon mit zur Bedarfsgemeintschaft meiner Lebensgefährtin gehöre, somit alles einfacher wird und schneller geht.
Nun kam heute ein Schreiben, das uns keine Leistungen mehr zusteht, da
Zitat:
Wie läuft das jetzt weiter?Sehr geehrte Frau XXX
nach meinen Erkenntnissen haben Sie in der Zeit vom 1.9 bis 30.10 ALGII in Höhe von XXX zu Unrecht bezogen.
Ihr Lebensgefährte Herr Meiner Einer hat in der Zeit vom 1.9 bis 29.10 ALGI bezogen, das bei der Berechnung Ihres ALGII Anspruches nicht berücktsichtig wurde.
Aufgrund der oben genannten Tatsache errechnet sich kein Leistungsanspruch mehr.
Wir haben doch dem Amt mitgeteilt das ich zu 1.9 wieder ALGI bekomme, was die doch dem eigenen EDV System hätten entnehmen können.
Um nochmal klar zustellen, be Erstantrag wussten die bereits und hatten schon eine Kopie meiner Kündigung!
Wieso haben wir (meine Lebensgefährtin und ich) keinen Anspruch mehr?
Nochdazu weil ich doch zum 30.10 ebenfalls ALGII Empfänger bin und mit zu dieser Bedarfsgemeinschaft gezählt werde.
In dem Schreiben tun sich noch weitere Unklarheiten auf, aber ich denke ich sollte es erstmal dabei belassen, um dieses Problem hier erstmal zu klären in sofern Ihr mir da behilflich sein könnt.
Danke im voraus
Davidaff