Dürfen wir umziehen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Andy2006
Beiträge: 17
Registriert: 28.09.2006 13:22

Dürfen wir umziehen?

Beitrag von Andy2006 »

Hallo,

mein Freund und ich haben ein Problem mit unserer Wohnung. Wir haben letztes Jahr im Winter festgestellt, dass wir im Wohnzimmer rund ums Fenster Schimmel haben. Wir bemerkten dann das das Wohnzimmer nicht das einziger Zimmer ist. Wir hatten es plötzlich im Wintergarten unter der Decke, im Schlafzimmer am Fenster und an der Wand neben dem Fenster und im Badezimmer an der Decke. Wir sind daraufhin zu unserem Vermieter (eine Genossenschaft) gegangen und die haben jemanden rausgeschickt. Die Dame guckte sich das an und sagte: "Ach das ist doch noch der schwarze Schimmel der ist nicht gefährlich." Sie sagte uns es wäre unser Fehler, wir müssen das ganze Jahr (egal wie warm) die Heizung mind. auf Stufe 1 haben und 10 mal pro Tag für 10 Minuten Stoßlüften. Das ganze Jahr über heizen ist ziemlich teuer und wenn man berufstätig ist kann man nicht so oft lüften. Zudem hatten wir auch damals das Problem das morgens die Fenster in der ganzen Wohnung samt Wintergarten so nass waren das wir pro Fenster ein Handtuch brauchten um diese zu trocknen.

Na ja vor ca. 1/2 Jahr sind wir dann wieder zum Vermieter da der Schimmel an anderen Stellen wiederkam (haben es mit Essigessence und Soda damals wegbekommen). Diesmal kam sie mit zwei Herren welche angeblich vom Fach sind (kamen aber schick im Anzug) und die haben sich das anguckt da wir feststellten das zwischen Hauswand und Dämmung keine Dichtung ist ca. 2 cm breite Lücken sind dazwischen. Die Herren meinten dann es wäre alles richtig gemacht worden mit der Dämmung und wir seien es schuld. Sie stellte uns diesmal ein Messgerät in die Wohnung womit die Luftfeuchtigkeit gemessen wir. Dieses fängt ab 65 % an zu blinken und ab da soll es dann viel zu hoch sein. Alle paar Tage (nicht ununterbrochen) fängt das Teil an zu blinken.

Nun meine Frage, wir wollen aus der Wohnung raus da wir Angst haben vom Schimmel krank zu werden (wir wissen ja nicht was hinter den schweren Schränken los ist wie z. B. Schlafzimmerschrank und Wohnzimmerschrank). Wird die Arge uns einen Umzug gestatten und wenn ja wie sieht es mit den Renovierungskosten und Umzugskosten aus? Ohne Erstattung dieser Kosten können wir es uns nicht leisten umzuziehen. Und wie sieht es aus wenn der Schlafzimmerschrank von hinten auch schon Schimmel abbekommen hat? Würden wir einen neuen bewilligt bekommen?

Die Mieter unter uns haben das gleiche Problem und konnten bis jetzt auch noch nichts erreichen bei der Genossenschaft.

Danke im Voraus für eure Antworten
Benutzeravatar
D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo Andy2006,

bevor ich zur Arge gehe, würde ich erstmal eine Suchmaschine einsetzen und nach Dingen wie: Miete, Schimmel, Schadenersatz, Mietkürzung wegen Schimmel usw. suchen.
Hier zwei Links die ich selber in meiner 'Sammlung' habe, vielleicht kannst du auch da mal nachfragen:
http://www.mietrecht-forum.com
http://www.ratgeberrecht.de/

Es gibt dutzende Seiten im Netz, die sich mit dem Thema befassen.

Nach meinem Empfinden, müsste der Vermieter da stärker in die Pflicht gezogen werden. Lass dir von deinen Nachbarn möglichst schriftlich geben, dass auch bei denen Schimmel in der Wohnung ist, vielleicht findest du auch im Netz einen vorzeigbaren Text über die gesundheitlichen Gefahren in Wohnungen mit Schimmelbefall. Einen Beratungsschein damit du zum Anwalt gehen kannst (Schwerpunkt Mietrecht) bekommst du unter Vorlage des Alg2 Bescheides beim Amtsgericht (kostet dich dort, oder beim Anwalt ca 10 Euro) und dann würde ich beim Anwalt nachfragen, wie gegen den Vermieter vorzugehen ist.

Anschliessend würde ich bei der Arge einen Antrag auf Genehmigung zum Umzug stellen, wobei dieser vermutlich abgelehnt werden wird. Aber für den Widerspruch kannst du dir Rat beim Rechtsanwalt holen.

Gruß
DC
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Andy2006
Von den Besuchen der diversen Sachverständigen habt ihr doch sicher was schriftliches. Damit den Antrag auf Umzug begründen. Ggf. Attest vom Arzt beilegen wenn Atemwegsprobleme auftreten, darin sollte der Verursacher Schimmel auftauchen.
Häuser in denen Schimmel auftritt bedürfen einer umfassenden Isolierung sonst kriegt man den nicht weg. Trotz Putzerei und richtigem Lüften kommt er immer wieder.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten