Bedarfsberechnung ALG II ohne anteilige Miet-/Heizkosten?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Dogcoach
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Bedarfsberechnung ALG II ohne anteilige Miet-/Heizkosten?

Beitrag von Dogcoach »

Hallo,
ich benötige Tranzparenz in folgender Angelegenheit:
Meine Tochter, 19 J., schwanger (6. Monat) und ich bewohnen eine gemeinsame 2 Zi.-Wohnung in HH-Harburg.
Sie bezieht ALG II, weil sie Ihre eigene Bedarfsgemeinschaft bildet.
Bei der ersten Berechnung gab's Probleme, weil auch mein Einkommen als Berechnungsgrundlage herangezogen wurde und meine Tochter (irrtümlich?!) als Teil der Bedarfsgemeinschaft angesehen wurde (Ich habe erfolgreich Widerspruch eingelegt).
Meine Tochter hatte bereits vor der neuen ALG II - Regelung Leistungen bezogen, seitdem hatte sich nichts verändert (bei den Kosten und meinem "Einkommen"), bis auf die Schwangerschaft. Da war der Betrag höher ausgefallen (465 €)! Jetzt bezieht sie 280€ incl. Mehrbedarf für Schwangere abzgl. Kindergeld. Das sind ca. 200€ weniger!
Ich hatte die Information, dass mein Einkommen überhaupt nicht in die Berechnung miteinbezogen werden darf! Weiß jemand genaueres? Über eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar! Wir hatten bereits Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt, wurden jedoch erneut auf die Miteinbeziehung meines Überganggeldes bei der Berechnung hingewiesen. :?

Es grüßt

Dogcoach
Zuerst verließ sie ihr Glück, und dann kam Ünglück dazu...
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Dogcoach
Dein Einkommen darf bei Deiner Tochter nicht angerechnet werden weil sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft ist. Ihr eigenes Kindergeld wird angerechnet.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Dogcoach
Beiträge: 8
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Bedarfsberechnung ALG II ohne anteilige Miet-/Heizkosten ?

Beitrag von Dogcoach »

Hallo, Melinde,
der Meinung war ich bisher auch! Meine Tochter, Ü 25, schwanger, bildet ihre eigene BG! Einkommen der Eltern wird trotzdem angerechnet, obwohl die Gesetzeslage anders ist (ich muss nochmals recherieren, ich glaube es ging um sog. Überleitungszahlungen, die unter bestimmten Vorrausetzungen verweigert werden können...?!) - dagegen kann man auch Widerspruch einreichen, bis hin zum Sozialgericht.
Aber vielleicht habe ich da etwas missverstanden und möchte ganz sicher sein, bevor ich (besser: WIR) weitergehen!
Und woher bekommt man kompetente Infomationen? Natürlich, im ALG II-Forum ! Also, für mehr Infos wäre ich sehr dankbar... und Andere vielleicht auch!!

Gruß
Dogcoach
Zuerst verließ sie ihr Glück, und dann kam Ünglück dazu...
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Dogcoach
Hab hier im Forum das passende gefunden:

http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c3256.html

Da steht auch der § 9 und das mit dem nicht anrechnen können von Einkommen der Eltern wenn das Kind schwanger ist.

Gruß
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Gast

Beitrag von Gast »

Berufsfremde und angelernte SB scheinen öfter mal Probleme mit Recht und Gesetz zu haben. Auch in Harburg.
Gast

Beitrag von Gast »

Ups, da fällt mir ja noch was ein, was zutreffen könnte.

Die SB fühlen sich vielleicht ja nach dem Umzug vom Erdgeschoss in den 3. Stock sicherer.
:twisted:
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