ich benötige Tranzparenz in folgender Angelegenheit:
Meine Tochter, 19 J., schwanger (6. Monat) und ich bewohnen eine gemeinsame 2 Zi.-Wohnung in HH-Harburg.
Sie bezieht ALG II, weil sie Ihre eigene Bedarfsgemeinschaft bildet.
Bei der ersten Berechnung gab's Probleme, weil auch mein Einkommen als Berechnungsgrundlage herangezogen wurde und meine Tochter (irrtümlich?!) als Teil der Bedarfsgemeinschaft angesehen wurde (Ich habe erfolgreich Widerspruch eingelegt).
Meine Tochter hatte bereits vor der neuen ALG II - Regelung Leistungen bezogen, seitdem hatte sich nichts verändert (bei den Kosten und meinem "Einkommen"), bis auf die Schwangerschaft. Da war der Betrag höher ausgefallen (465 €)! Jetzt bezieht sie 280€ incl. Mehrbedarf für Schwangere abzgl. Kindergeld. Das sind ca. 200€ weniger!
Ich hatte die Information, dass mein Einkommen überhaupt nicht in die Berechnung miteinbezogen werden darf! Weiß jemand genaueres? Über eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar! Wir hatten bereits Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt, wurden jedoch erneut auf die Miteinbeziehung meines Überganggeldes bei der Berechnung hingewiesen.

Es grüßt
Dogcoach