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Bedarfsgemeinschaft
Verfasst: 06.10.2006 10:23
von brian
Habe mal eine kleine Frage zur Bedarfsgemeinschaft und zwar will das Amt sehr viele Unterlagen von meiner Freundin immer haben, nun fragt sie sich ob sie überhaupt verpflichtet ist diese Unterlagen dem Amt zur Verfügung zu stellen schließlich sagt sie sich geht es um mich und nicht um sie.
Was würde passieren wenn meine Freundin mir die Unterlagen nicht zur Verfügung stellt und ich die deshalb nicht abgeben kann.
Würde ich dann kein Geld bekommen? Oder wie würde das Ablaufen?
LG Brian
Verfasst: 06.10.2006 15:36
von Gast
Kommt darauf an, wie ihr zusammenlebt.
Verfasst: 06.10.2006 18:18
von brian
Naja wir leben in einer Wohnung zusammen.
Verfasst: 09.10.2006 17:48
von brian
Weiß sonst noch jemand einen Rat?
Meine Freundin, möchte nämlich nicht immer die ganzen Unterlagen abgeben.
Verfasst: 09.10.2006 18:08
von Remy
brian hat geschrieben:Weiß sonst noch jemand einen Rat?
Meine Freundin, möchte nämlich nicht immer die ganzen Unterlagen abgeben.
Hallo,
wenn Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, muss man wohl die Unterlagen bringen, es liegt dann eine solche Gemeinschaft vor
wenn Sie:
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Wenn einer von den Punkten zutrifft, wird angenommen, dass Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Das muss man dann als Antragsteller widerlegen, wenn dem nicht so ist.
Kann man auch hier nachlesen
http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft
Verfasst: 09.10.2006 19:29
von Melinde
Und hier das Formular finden wenn man der eheähnlichen Gemeinschaft widersprechen will:
http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/wibg.pdf
Gruss