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Wo kann ich das nachlesen ?

Verfasst: 05.10.2006 17:41
von halleluhjah
Wo ist der 1 Euro Job gesetzlich geregelt ?

Gruß

Verfasst: 05.10.2006 18:34
von Gast
Im SGB II, § 16.

Verfasst: 09.10.2006 19:04
von halleluhjah
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Im SGB II, § 16.

Also ich kann da nicht zum Ein - Euro - Job entdecken !

Ist irgendwo auch die Arbeitszeit geregelt ?

30 Stunden pro Woche ?

Wo steht es geschrieben ?

Gruß Andy

Verfasst: 09.10.2006 19:41
von Gast
(3) Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die "Arbeitszeit" soll maximal 30 Wochenstunden betragen.

Verfasst: 09.10.2006 19:47
von Melinde
Hallo halleluhjah
Die heissen auch nicht 1 € Job sondern 'Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen'

Quelle zum weiterlesen:

http://www.schwarzer-hahn.de/pages/nojo ... roinfo.htm

Manche Träger von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
haben dazu eine sog. Selbstverpflichtungserklärung verfasst.
(ja ja, Theorie und Praxis weichen oft stark voneinander ab fällt mir dabei ein)
Hier mal ein Beispiel:
http://www.awo.org/pub/soz_pol/arbeit/K ... rtzIV/view

Gruss

30 Stunden ?

Verfasst: 12.10.2006 16:09
von halleluhjah
Hallo Melinde,
vielen Dank für Deinen Beitrag !
Von Deiner Sorte müsste es noch ein paar mehr geben !

Du sprichst mit den Menschen !
Nicht so krass im Telegrammstil wie manch anderer.

Meine Frage ist aber immer noch unbeantwortet !

Wo steht das, mit den 30 Stunden ?
Ich möchte gern den Paragraphen wissen.

....soll nicht mehr als 30 Stunden betragen....
Das kann alles und nichts heißen !

...kann...kann es auch 38 Stunden Vollzeit...usw oder mehr ?

Wer hat das zu bestimmen wieviel Stunden gemacht werden müssen ???

Gruß Andy

Verfasst: 12.10.2006 20:28
von Gast
Das steht nicht im Gesetz.

Die BA hat es wie folgt geregelt:
(8) Die wöchentliche Beschäftigungszeit des Hilfeempfängers kann variabel gestaltet werden.
Sie sollte in der Regel 30 Stunden (einschließlich z.B. Qualifizierung) nicht überschreiten,
um Eigeninitiativen für die berufliche Integration zu ermöglichen.
http://www.my-sozialberatung.de/files/A ... Sept05.pdf

Hieran lehnen sich bisher auch die Gerichte und manche kommunale Regelungen an.

Verfasst: 12.10.2006 21:27
von halleluhjah
Danke, das ist sehr interessant !

Ist die ARGE verpflichtet einen Bewilligungs- bzw. Zuweisungsbescheid über eine solche 1 Euro Maßnahme zu erstellen ?

Gruß
Andy

Verfasst: 13.10.2006 00:45
von Gast
Sozialgericht Hamburg

Pressemeldung

Hamburg, den 30.11.2005/ger30

Zuweisung von Langzeitarbeitslosen in 1-€ Jobs ohne individuell passendes Eingliederungskonzept rechtswidrig

In einem vor der 53. Kammer des Sozialgerichts Hamburg anhängigen Verfahren war streitig, ob der Kläger, von Beruf Diplom-Sozialökonom, verpflichtet ist, an einer ihm von der Hamburger Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung des SGB II (ARGE) zugewiesenen Eingliederungsmaßnahme zur beruflichen Erwachsenenbildung bei der Stiftung Grone - Schule (1 € - Job) teilzunehmen, in der im Wesentlichen allgemein bildendes Wissen für einen von Ausbildung und Tätigkeit sehr heterogenen Personenkreis vermittelt wurde. Der Kläger hatte die Zuweisung in diese Maßnahme als nicht sachgerecht angegriffen und es abgelehnt, das zusätzlich zu seiner Grundsicherung gezahlte Entgelt von 1 €/ Stunde anzunehmen.

Die 53. Kammer des SG Hamburg hat in dem Verfahren S 53 AS 1088/05 keine Entscheidung getroffen. Das Verfahren endete auf einen richterlichen Hinweis des Vorsitzenden der Kammer 53, dass die ARGE darlegen müsse, welches individuell auf den Kläger bezogene Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt werde, mit einem Anerkenntnis der ARGE, wonach die Zuweisung mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde. Der Kläger hat dieses Anerkenntnis angenommen (Aktenzeichen S 53 AS 1088/05).

Die Praxis der ARGE, Langzeitarbeitslosen Eingliederungsmaßnahmen ohne ein konkretes, individuell auf sie bezogenes Eingliederungskonzept zuzuweisen, ist nach Auffassung des Vorsitzenden der Kammer 53 rechtlich nicht haltbar.

Claus-Dieter Loets
Vizepräsident und Pressesprecher des Sozialgerichts Hamburg
Die Pressemeldung als PDF

Hier mehr dazu:
'Erfolgreich aus 1-Euro-Job geklagt'

Verfasst: 13.10.2006 01:21
von Melinde
Hallo halleluhjah
Nette Worte, Danke schön.
Ich weiss jetzt garnicht was ich dazu sagen soll.
Hier im Forum macht sich jeder seine Gedanken zu den Fragen und antwortet nach bestem Wissen.
Einer kann Informationen kurz und knapp weitergeben, der andere braucht mehr Worte um zu erklären, das ist aber alles gleich gut gemeint.
Gruss

Definition Zusätzlichkeit

Verfasst: 25.10.2006 04:12
von halleluhjah
Hallo....
...kann mir jemand von euch sagen wie das Wörtchen "Zusätzlich" definiert wird ?
Welche arbeiten sind zusätzlich ?

Gruß
Andy

Verfasst: 25.10.2006 22:27
von Gast
Guckst Du hier: Tacheles

Verfasst: 26.10.2006 09:21
von DjTermi
Die Zusätzlichkeit der Arbeiten wird heutzutage ersetzt durch "alles, was nicht bezahlt werden kann oder will". Pflegekräfte in Altenheimen, Helferinnen in Kindergärten, Friedhofsgärtner... die Liste der 1-Euro-Jobs ist schier endlos und bietet so manches Mal sogar die Möglichkeit, sich im Wettbewerb zu behaupten. So wurde beispielsweise durch die Kirche ein 1-Euro-Job dafür beantragt, Kirchenmöbel herzustellen. Dieser wurde nicht genehmigt, da er eine direkte Konkurrenz zum Handwerk gewesen wäre, somit wettbewerbsverzerrend (ein Ausschlusskriterium). Der Auftrag für die Kirchenmöbel ging später jedoch nicht an die sich bewerbenden Handwerker, sondern an eine Jugendwerkstatt, bei der die Möbel durch 1-Euro-Kräfte hergestellt werden.