Überzahlung zu unrecht
Verfasst: 05.10.2006 18:24
Ich bekam letzens einen Brief von der ARGE wo drin stand, dass ich in der Zeit vom 01.09.2006 bis 31.10.2006 Arbeitslosengeld 2 in Höhe von 980,00 € (490 € im September und 490 € im Oktober) zu Unrecht bezogen habe, da ich am 31.08.2006 eine Ausbildung begann.
Daraufhin hab ich Einspruch eingelegt.
Da ich die Ausbildung am 31.08.06 begonnen habe, habe ich meinen ersten Lohn erst am Ende des Monats September 2006 ausgezahlt bekommen. Von daher brauchte ich das Geld i.H.v. 490 € welches mir von der ARGE am 31.8.2006 für den Monat September überwiesen wurde, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Ich habs ja auch ausgeben müssen! Soll ich verhungern und auf der Straße wohnen?? Es ist also überhaupt nich berechtigt das Geld zurück zu fordern, oder was meint Ihr?
Am Donnerstag, den 28.9.2006 (Ok, ich hätte es früher machen müssen) war ich pers. bei der ARGE um die Zahlung von ALG2 einzustellen. Mir wurde bestätigt, dass dies eingestellt wird, jedoch wurde mir am nächsten Tag nochmals 490 € für den Monat Oktober überwiesen. Dieses Geld hab ich also zu Unrecht bekommen. Es befindet sich noch auf meinem Konto (da ich ja nun tatsächlich meinen erstes Gehalt von der Ausbildung bekommen habe) und ich bin bereit es zurück zu überweisen, teilte ich der ARGE bei meinem Einspruch mit.
Meine erste Lohnabrechnung für den Monat September 2006 und meinen Ausbilsungsvertrag habe ich dem Einspruch beigefügt. Was meint Ihr, muss ich nur die 490 € vom Oktober zurücküberweisen oder auch das Geld für September, also dann insg. 980 € ?
Mit freundlichen Grüßen
Daraufhin hab ich Einspruch eingelegt.
Da ich die Ausbildung am 31.08.06 begonnen habe, habe ich meinen ersten Lohn erst am Ende des Monats September 2006 ausgezahlt bekommen. Von daher brauchte ich das Geld i.H.v. 490 € welches mir von der ARGE am 31.8.2006 für den Monat September überwiesen wurde, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Ich habs ja auch ausgeben müssen! Soll ich verhungern und auf der Straße wohnen?? Es ist also überhaupt nich berechtigt das Geld zurück zu fordern, oder was meint Ihr?
Am Donnerstag, den 28.9.2006 (Ok, ich hätte es früher machen müssen) war ich pers. bei der ARGE um die Zahlung von ALG2 einzustellen. Mir wurde bestätigt, dass dies eingestellt wird, jedoch wurde mir am nächsten Tag nochmals 490 € für den Monat Oktober überwiesen. Dieses Geld hab ich also zu Unrecht bekommen. Es befindet sich noch auf meinem Konto (da ich ja nun tatsächlich meinen erstes Gehalt von der Ausbildung bekommen habe) und ich bin bereit es zurück zu überweisen, teilte ich der ARGE bei meinem Einspruch mit.
Meine erste Lohnabrechnung für den Monat September 2006 und meinen Ausbilsungsvertrag habe ich dem Einspruch beigefügt. Was meint Ihr, muss ich nur die 490 € vom Oktober zurücküberweisen oder auch das Geld für September, also dann insg. 980 € ?
Mit freundlichen Grüßen