Moin !
Hab mal n Frage und zwar ich bin 18 suche n Ausbildung und hab nun Antrag auf Hartz 4 gestellt nach 3 Monaten hat man Teile des Antrags verschlampt nun muss ich morgen nochmal die Sachen abgeben.
Meine Frage ist jetzt aber ich würde gerne mit meiner 17 jährigen Freundin zusammen eine Wohngemeinschaft eingehen da sie zuhause viel Ärger hat. Meine Frage ist nun was man da beachten muss und ob sie da sie zur zeit ihren Abschluss nach macht auch einen Antrag stellen kann.
MFG Swifty
Frage wegen Hartz4
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Zusammenziehen unter 18
Bei unter 18 jährigen sind die Eltern unterhaltspflichtig! Deshalb ist es nötig erst einmal zum Jugendamt zu gehen und eine Regelung herbeizu führen. Dies ist nicht unbedingt förderlich, wenn die Eltern-Kind-Beziehung bereits angespannt ist.
Einen eigener Antrag von unter 18 jährigen kann nur in Ausnahmefällen gestellt werden, dies muss vorher abgeklärt sein! Am besten beim Amt/ ARGE nachfragen.
Grundsätzlich muss ein Umzug oder Auszug vor Vertragsunterzeichnung beim Amt/ ARGE genehmigt werden, ansonsten können die Wohnungskosten abgelehnt werden.
Einen eigener Antrag von unter 18 jährigen kann nur in Ausnahmefällen gestellt werden, dies muss vorher abgeklärt sein! Am besten beim Amt/ ARGE nachfragen.
Grundsätzlich muss ein Umzug oder Auszug vor Vertragsunterzeichnung beim Amt/ ARGE genehmigt werden, ansonsten können die Wohnungskosten abgelehnt werden.
Lebensgemeinschaft
Wenn eine eheänliche Gemeinschaft besteht ist der Partner als ein solcher anzugeben. Dabei ist es völlig unerheblich wie lange die Gemeinschaft besteht.
Es kann sich aber auch um eine Wohngemeinschaft handeln. Dann musst nur Du für Dich beantragen, denn bei eine WG besteht keine wirtschaftliche Gemeinschaft.
Es wird dann für jeden Mitbewohner ein Mietanteil angerechnet, der von Deiner Leistung abgezogen wird.
Wohngemeinschaften werden regelmäßig kontrolliert. Es wird stets überprüft ob es sich tatsächlich um eine WG handelt.
Betrügen lohnt dabei nicht.
Es kann sich aber auch um eine Wohngemeinschaft handeln. Dann musst nur Du für Dich beantragen, denn bei eine WG besteht keine wirtschaftliche Gemeinschaft.
Es wird dann für jeden Mitbewohner ein Mietanteil angerechnet, der von Deiner Leistung abgezogen wird.
Wohngemeinschaften werden regelmäßig kontrolliert. Es wird stets überprüft ob es sich tatsächlich um eine WG handelt.
Betrügen lohnt dabei nicht.