HILFE Aufhebungs-und Erstattungsbescheid.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Hopeless888
Beiträge: 8
Registriert: 22.07.2006 14:58

HILFE Aufhebungs-und Erstattungsbescheid.

Beitrag von Hopeless888 »

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich beziehe seit 22.8 ALGII nach Aussage des Bescheides stehen
mir demnach 105,20 ab Sept.06 pro Monat zu.
Den Antrag stellte ich am 11.7, da ich damals aber eine Weiterbildung
besuchte und noch in einem 400 Euro Arbeitsverhältnis stand, wurde
finanzielle Unterstützung erst ab Sept.06 bewilligt.
Nun verlor ich am 16.9 meine Stelle. Am Samstag kam nun ein
Brief vom Arbeitsamt mit folgendem Betreff: Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.
Folgende Punkte sind aufgeführt: § 9 SGB II Einkommenverhältnis übersteigt Hilfsbedürftigkeit ( kompletter Unsinn, verdiente 375,33 Euro im August)
wobei das relativ ist, da ich doch sowieso ab Sept höhstens nur noch 80 Euro rausbekomme. Und wenn der Bescheid erst ab Sept. gilt können Sie mir doch nicht mit diesem § kommen?!
Desweitern berechnen Sie mir Kindergeld, welches ich aber seit Juli nicht mehr beziehe, der Fallberater meinte im Juli ich sollte es im Antrag angeben, also die Daten, Kindergeldnummer, sie würden dieses dann direkt beziehen und mit dem ALG II berechnen. Dennoch steht in meinem Bescheid die Anrechnung des Kindergeldes ( ich bin 26 Jahre alt, erhielt KG durch Abzweigung).
Jetzt steht noch ein § 48 Abs.1 SGB X im Brief, Voraussetzungen liegen vor, damit kann ich erstmal gar nichts anfangen. Wir hilft mir bei der Interpretation dessen?
Habe Widerspruch eingelegt, fügte Kontoauszüge mit und hoffe auf Zahlung sonst weiß ich nicht wie ich diesen Monat existieren soll.
Habe erst am 10.11 die Chance in ein Teilzeitverhältnis übernommen zu werden.
Ich war noch nie arbeitslos, die ganzen § überfordern mich heilos,
soweit ich mich informiert hatte, muss mir doch da ich die letzten zwei Jahre nicht ALG Empfänger war eine Sofortmassnahme zustehen oder ein Bildungsangebot? Wer weiß auch dazu mehr?




VIELEN DANK IM VORAUS!!!!
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Mein Tipp:

Mit den Unterlagen zu einer Sozialberatungsstelle.
Adresse unter:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx
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