Ein Euro Job fragen
Verfasst: 03.10.2006 14:28
Hallo,
zu den Fakten.
Meine Schwester ist alleinerziehend und hat ein Kind (4 Jahre alt).
Sie arbeitet geringfügig in einem Nebenjob für ca. 200 Euro im Monat in einem Kindergarten nicht ganzjährig und in Teilzeit .
Ab Oktober arbeitet Sie wieder dort für eine Halbes Jahr.
Nun hatte Sie einen Termin bei der Arge und Ihr Berater hat gemeint Sie müsse einen 1 Euro Job machen.
Außerdem hat er gesagt ob Sie nicht Ihre Nebentätigkeit aufgeben wolle für den 1 Euro Job.
Sie hat Ihm daraufhin gesagt dass Sie die Nebentätigkeit auf keinen Fall aufgeben will da Sie eventuell später die Möglichkeit zur Festeinstellung hat.
Daraufhin meinte der Betreuer Sie müsse auf jeden Fall einen 1 Euro Job machen und hat Ihr ein paar Adressen gegeben wo Sie sich vorstellen Soll .
Nun hat Sie sich bei einer Adresse beworben, diese Bewerbung ist noch offen.
In der Zwischenzeit hat Sie eine weitere Adresse zugeschickt bekommen, auf die Sie sich bewerben soll.
Weil Sie erst abwarten wollte was die erste Bewerbung für ein Ergebnis bringt hat Sie sich dort nicht vorgestellt.
Jetzt hat Ihr die Arge einen Brief geschickt mit folgendem Wortlaut.
Zitat
Anhörung nach § 24 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Sehr geehrt Frau Musterfrau
Ihnen wurde am Musterdatum folgender Vermittlungsvorschlag unterbreitet.
Tätigkeit: Altenbetreuerin
Arbeitgeber: Musterarbeitgeber
Beschäftigungsort: Musterort
Nach meiner Kenntnis ist das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses daran gescheitert,dass Sie sich nicht vorgestellt haben.
Damit kann der Tatbestad für den Eintritt einer Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II gem .§ 31 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGBII) gegeben sein.Ich verweise auf dei Rechtsfolgebelehrung im Vermittlungsvorschlag.
Bevor ich über den Eintritt einer Sanktion entscheide, gebe ich Ihnen Gelegenheit sich zu den oben genannten Tatsachen und den Gründen Ihres Verhaltens binnen 2 Wochen noch Erhalt dieses Schreibens zu äußern. Ihre Stellungsnahme sit schriftlich abzugeben.
Sollte keine Äußerung innerhalb der Frist vorliegen, gehe ich davon aus, dass die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen. In diesem Falle wird Ihnen noch eine gesonderter Bescheid zugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Nun zu meinen Fragen .
1.)
Ist es rechtens dass Sie einen 1 Euro Job machen muss, obwohl Sie eigentlich einen Job (Nebenjob) hat ? Sind 1 Euro Jobs nicht für Arbeitslose die keine Tätigkeit haben gedacht ?
2.)
Muß die Tätigkeit eines 1 Euro Jobs nicht die persöhnliche Eignungen vorliegen. Die Betreuung von Alten Menschen ist psychisch sehr belastend und dazu ist nicht jeder in der Lage.
3.)
Laut Gesetz muß ein 1 Euro Job Zitat" öffentlichen Interresse liegende, zusätzliche Arbeiten "sein SGBII §16 abs 3.
Wenn man nun die Arbeit einer Altenpflegerin verrichtet ist dies nicht zusätzlich sondern gehört das nicht zu den Aufgaben einer Altenpflegerin.?
Außerdem nimmt Sie so einer Altenpflegerin die Arbeit weg, und diese wird dann womöglich entlassen da zu teuer im vergleich zu 1 Euro Job.
4.)
Ist dass keine Verschwendung von Steuergeldern, wenn Arbeitslosen der Nebenjob weggenommen wird dessen einnahmen ja auf das ALG2 angerechnet werden und den Leistungsbezug verringern.
Und geleichzeit ca 600 Euro zusätzlich an den Maßnahmenträger von den Steuergeldern bezahlt werden muß. Dabei hat die Maßnahme keinerlei eingliederungsvorteile.?
5.)
Meine schwester ist Kindergärtnerin. Wie kann Ihr da ein 1 Euro Job als Altenpflegeren den Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt erleichtern?
6.)
Rein Zeitlich ist die Dreifachbelastung Nebenjob plus ein Euro Job plus Kindsbetreuung für eine alleinerziehende nicht machbar, warum muß man dann trotzdem den 1 Euro Job machen der der Eingliederung nicht dient?
7.)
Wie würdet Ihr euch verhalten?
8.)
könnt Ihr mir Tipps geben wie ich die Antwort auf das oben zitierte schreiben der Arge schriftlich antworten kann.
9.) Der betreuer behauptet dass Sie den 1 Euro Job machen muß, ist dass richtig??
10.) Soll ich einen Wiederspruch gegen dass Jobangebot des 1 Euro Jobs bei der ARGE einlegen, ein entsspechendes positives Gerichtsurteil diesbezüglich besteht bereits siehe
Tacheles
11.)
Ich habe gehört dass die 1 Euro Jobs zur Beschönigung der Arbeitslosenstatistik dienen, da ein 1 Euro Jobler in der Statistik als nicht Arbeitslos gilt.
Kann es sein das deswegen von der ArGE 1 Euro Jobs so vehemment zu verteilen versucht um Ihre Statistiken zu schönen. Egal ob die 1 Euro Jobs einen Sinn machen?
In den Nachrichten wurde gesagt dass die Arbeitslosigkeit gesunken Sei und 300000 Ein Euro Jobs vergeben sind. Das ist doch verarschung. oder ?
Doch nun will ich es nicht übertreiben und schließe deshalb in der Hoffnung auf viele Antworten.
Danke für alle Hinwiese im vorraus.
Gruß
Heinz
[/url]
zu den Fakten.
Meine Schwester ist alleinerziehend und hat ein Kind (4 Jahre alt).
Sie arbeitet geringfügig in einem Nebenjob für ca. 200 Euro im Monat in einem Kindergarten nicht ganzjährig und in Teilzeit .
Ab Oktober arbeitet Sie wieder dort für eine Halbes Jahr.
Nun hatte Sie einen Termin bei der Arge und Ihr Berater hat gemeint Sie müsse einen 1 Euro Job machen.
Außerdem hat er gesagt ob Sie nicht Ihre Nebentätigkeit aufgeben wolle für den 1 Euro Job.
Sie hat Ihm daraufhin gesagt dass Sie die Nebentätigkeit auf keinen Fall aufgeben will da Sie eventuell später die Möglichkeit zur Festeinstellung hat.
Daraufhin meinte der Betreuer Sie müsse auf jeden Fall einen 1 Euro Job machen und hat Ihr ein paar Adressen gegeben wo Sie sich vorstellen Soll .
Nun hat Sie sich bei einer Adresse beworben, diese Bewerbung ist noch offen.
In der Zwischenzeit hat Sie eine weitere Adresse zugeschickt bekommen, auf die Sie sich bewerben soll.
Weil Sie erst abwarten wollte was die erste Bewerbung für ein Ergebnis bringt hat Sie sich dort nicht vorgestellt.
Jetzt hat Ihr die Arge einen Brief geschickt mit folgendem Wortlaut.
Zitat
Anhörung nach § 24 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Sehr geehrt Frau Musterfrau
Ihnen wurde am Musterdatum folgender Vermittlungsvorschlag unterbreitet.
Tätigkeit: Altenbetreuerin
Arbeitgeber: Musterarbeitgeber
Beschäftigungsort: Musterort
Nach meiner Kenntnis ist das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses daran gescheitert,dass Sie sich nicht vorgestellt haben.
Damit kann der Tatbestad für den Eintritt einer Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II gem .§ 31 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGBII) gegeben sein.Ich verweise auf dei Rechtsfolgebelehrung im Vermittlungsvorschlag.
Bevor ich über den Eintritt einer Sanktion entscheide, gebe ich Ihnen Gelegenheit sich zu den oben genannten Tatsachen und den Gründen Ihres Verhaltens binnen 2 Wochen noch Erhalt dieses Schreibens zu äußern. Ihre Stellungsnahme sit schriftlich abzugeben.
Sollte keine Äußerung innerhalb der Frist vorliegen, gehe ich davon aus, dass die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen. In diesem Falle wird Ihnen noch eine gesonderter Bescheid zugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Nun zu meinen Fragen .
1.)
Ist es rechtens dass Sie einen 1 Euro Job machen muss, obwohl Sie eigentlich einen Job (Nebenjob) hat ? Sind 1 Euro Jobs nicht für Arbeitslose die keine Tätigkeit haben gedacht ?
2.)
Muß die Tätigkeit eines 1 Euro Jobs nicht die persöhnliche Eignungen vorliegen. Die Betreuung von Alten Menschen ist psychisch sehr belastend und dazu ist nicht jeder in der Lage.
3.)
Laut Gesetz muß ein 1 Euro Job Zitat" öffentlichen Interresse liegende, zusätzliche Arbeiten "sein SGBII §16 abs 3.
Wenn man nun die Arbeit einer Altenpflegerin verrichtet ist dies nicht zusätzlich sondern gehört das nicht zu den Aufgaben einer Altenpflegerin.?
Außerdem nimmt Sie so einer Altenpflegerin die Arbeit weg, und diese wird dann womöglich entlassen da zu teuer im vergleich zu 1 Euro Job.
4.)
Ist dass keine Verschwendung von Steuergeldern, wenn Arbeitslosen der Nebenjob weggenommen wird dessen einnahmen ja auf das ALG2 angerechnet werden und den Leistungsbezug verringern.
Und geleichzeit ca 600 Euro zusätzlich an den Maßnahmenträger von den Steuergeldern bezahlt werden muß. Dabei hat die Maßnahme keinerlei eingliederungsvorteile.?
5.)
Meine schwester ist Kindergärtnerin. Wie kann Ihr da ein 1 Euro Job als Altenpflegeren den Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt erleichtern?
6.)
Rein Zeitlich ist die Dreifachbelastung Nebenjob plus ein Euro Job plus Kindsbetreuung für eine alleinerziehende nicht machbar, warum muß man dann trotzdem den 1 Euro Job machen der der Eingliederung nicht dient?
7.)
Wie würdet Ihr euch verhalten?
8.)
könnt Ihr mir Tipps geben wie ich die Antwort auf das oben zitierte schreiben der Arge schriftlich antworten kann.
9.) Der betreuer behauptet dass Sie den 1 Euro Job machen muß, ist dass richtig??
10.) Soll ich einen Wiederspruch gegen dass Jobangebot des 1 Euro Jobs bei der ARGE einlegen, ein entsspechendes positives Gerichtsurteil diesbezüglich besteht bereits siehe
Tacheles
11.)
Ich habe gehört dass die 1 Euro Jobs zur Beschönigung der Arbeitslosenstatistik dienen, da ein 1 Euro Jobler in der Statistik als nicht Arbeitslos gilt.
Kann es sein das deswegen von der ArGE 1 Euro Jobs so vehemment zu verteilen versucht um Ihre Statistiken zu schönen. Egal ob die 1 Euro Jobs einen Sinn machen?
In den Nachrichten wurde gesagt dass die Arbeitslosigkeit gesunken Sei und 300000 Ein Euro Jobs vergeben sind. Das ist doch verarschung. oder ?
Doch nun will ich es nicht übertreiben und schließe deshalb in der Hoffnung auf viele Antworten.
Danke für alle Hinwiese im vorraus.
Gruß
Heinz
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