Trennung - beide Hartz VI-Empänger

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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bienchen112
Beiträge: 6
Registriert: 19.09.2006 17:40

Trennung - beide Hartz VI-Empänger

Beitrag von bienchen112 »

Hallo,

ich bins nochmal mit einem anderen Thema :lol: !
Also, die Sache bei mir zu Hause hat jetzt eine ganz neue Wendung genommen:
da mein Vater seit ca. 12 Jahren alkoholkrank ist, mittlerweile ständig nur säuft und teilweise auch handgreiflich wird (wir hatten schon 3x die Polizei dieses Jahr im Haus), möchte sich meine Mama jetzt von ihm trennen. Meine Frage ist nun, wieviel Hartz VI sie dann bekommt, ob der Umzug bezahlt wird und ob sie Anspruch auf Kostenerstattung für die neue Einrichtung hat!? Sie möchte von uns zu Hause nur die Küche, den Fernseher und mein Zimmer mitnehmen.
Ich muss dazu sagen (für alle, die meinen ersten Beitrag nicht gelesen haben :wink: ) , dass ich bis zum 31.05.2007 in fester Anstellung bin, die aber leider nicht verlängert wird und 1125,- brutto / 850 netto verdiene. Vielleicht kann mir ja jemand den ganzen Ablauf des Auszuges mal erklären.

Vielen Dank schonmal im Voraus.

bienchen112[/b]
bienchen112
Beiträge: 6
Registriert: 19.09.2006 17:40

Beitrag von bienchen112 »

Kann mir hier denn keiner helfen? Es ist wirklich sehr dringend... :cry:
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D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo Bienchen,

ich fürchte das ist dann so kompliziert, dass eben deshalb niemand antwortet. Du bildest auf jeden Fall keine Bedarfsgemeinschaft mit deiner Mutter, weil du für deinen Unterhalt selber aufkommen kannst, also müsste deine Mutter nur für sich selbst Alg2 beantragen. Ihr stehen dann auf jeden Fall 345 Euro Regelsatz zu und die Hälfte der Kosten für die Unterkunft, die andere Hälfte müsstest du tragen.

Der 'normale' Ablauf bei so etwas, ist dann wohl dass deine Mutter zur Arge geht, Bescheid sagt das sie sich trennen will und eine Wohnung braucht und dort in Erfahrung bringt, wie groß eine Wohnung für 2 Personen sein darf und wie hoch die Kosten der Unterkunft sein dürfen. Ob deine Mutter Umzugskosten beantragen kann, oder Kosten für Mobiliar kann ich dir auch nicht sagen, das erfragt sie am besten auch bei der Arge. Dann macht man sich auf die Suche nach einer Wohnung, die den Kriterien entspricht und muss von der Arge die Zustimmung einholen, eben diese Wohnung auch anmieten zu dürfen, damit die Arge die Kosten der Unterkunft (für deine Mutter wohlgemerkt) auch zahlt.


Gruß
DC
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