Guten Tag.
Leider bin ich in der Situartion, das ich nach meiner Ausbildung zur Zeit arbeitslos bin. Nun möchte ich auch einen Antrag auf ALG2 stellen.
Antrag habe ich mir angesehen und nun auch schon die "erste" Stelle gefunden wo ich mir nicht sicher bin was ich dort eintragen soll / muss.
Ich wohne seit 4 Jahren mit einem Freund als Wohngemeinschaft, die Arge sieht das ja nun als eheähnliches Verhältnis an. Dazu muss man ja das Gehalt deren Person angeben. Wie sieht es dann mit der Miete aus, gebe ich in dem Fall die Gesamtmiete an oder nur meinen Anteil. Das ist mir nicht ganz klar.
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Gesamtmiete oder Anteil?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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- Registriert: 19.08.2006 18:15
Weiß jemand wie der Mitanteil für 2 Personen berechnet wird?
Einkommen der im Haushalt lebenden:
Ich: 174,00 (Brutto)
Mitbewohner: 792,32 (Brutto)
Also Kaltmiete: 390,00
Heizung: 80,00
Nebenkosten: 75,00
Das schlimme ist unsere Wohnung hat 3 Zimmer, aber 103,8 m²
Aber dafür ist meiner Meinung nach die Miete für 2 Personen ("günstig")
bei einer Gesamtmiete von: 545,00
Einkommen der im Haushalt lebenden:
Ich: 174,00 (Brutto)
Mitbewohner: 792,32 (Brutto)
Also Kaltmiete: 390,00
Heizung: 80,00
Nebenkosten: 75,00
Das schlimme ist unsere Wohnung hat 3 Zimmer, aber 103,8 m²
Aber dafür ist meiner Meinung nach die Miete für 2 Personen ("günstig")
bei einer Gesamtmiete von: 545,00
Hallo Maurice
Seid ihr nach den neuesten Gesetzesänderungen überhaubt eine Bedarfsgemeinschaft?
SGB II
Kapitel 2 Anspruchsvoraussetzungen
§ 7 Berechtigte
……(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander
einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Wenn ja, dann wird die Miete durch die Bewohner geteilt.
Bei den qm Zahlen wird das unterschiedlich gehandhabt, kann sein es kommt keine Aufforderung zum Umzug. Wenn die dadurch anfallenden Kosten z.B. den Einspareffekt übersteigen. Einfach mal abwarten, das schlimmste befürchten und das beste hoffen.
Gruß
Seid ihr nach den neuesten Gesetzesänderungen überhaubt eine Bedarfsgemeinschaft?
SGB II
Kapitel 2 Anspruchsvoraussetzungen
§ 7 Berechtigte
……(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander
einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Wenn ja, dann wird die Miete durch die Bewohner geteilt.
Bei den qm Zahlen wird das unterschiedlich gehandhabt, kann sein es kommt keine Aufforderung zum Umzug. Wenn die dadurch anfallenden Kosten z.B. den Einspareffekt übersteigen. Einfach mal abwarten, das schlimmste befürchten und das beste hoffen.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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