Gesamtmiete oder Anteil?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Maurice
Beiträge: 2
Registriert: 02.10.2006 10:57

Gesamtmiete oder Anteil?

Beitrag von Maurice »

Guten Tag.

Leider bin ich in der Situartion, das ich nach meiner Ausbildung zur Zeit arbeitslos bin. Nun möchte ich auch einen Antrag auf ALG2 stellen.
Antrag habe ich mir angesehen und nun auch schon die "erste" Stelle gefunden wo ich mir nicht sicher bin was ich dort eintragen soll / muss.
Ich wohne seit 4 Jahren mit einem Freund als Wohngemeinschaft, die Arge sieht das ja nun als eheähnliches Verhältnis an. Dazu muss man ja das Gehalt deren Person angeben. Wie sieht es dann mit der Miete aus, gebe ich in dem Fall die Gesamtmiete an oder nur meinen Anteil. Das ist mir nicht ganz klar.

Würde mich über Antworten sehr freuen.
sugarman1974
Beiträge: 12
Registriert: 19.08.2006 18:15

Beitrag von sugarman1974 »

immer gesamt... die arge zieht dann entsprechend ab...
MfG
sugarman1974
Maurice
Beiträge: 2
Registriert: 02.10.2006 10:57

Beitrag von Maurice »

Weiß jemand wie der Mitanteil für 2 Personen berechnet wird?

Einkommen der im Haushalt lebenden:

Ich: 174,00 (Brutto)
Mitbewohner: 792,32 (Brutto)

Also Kaltmiete: 390,00
Heizung: 80,00
Nebenkosten: 75,00

Das schlimme ist unsere Wohnung hat 3 Zimmer, aber 103,8 m²

Aber dafür ist meiner Meinung nach die Miete für 2 Personen ("günstig")
bei einer Gesamtmiete von: 545,00
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Maurice
Seid ihr nach den neuesten Gesetzesänderungen überhaubt eine Bedarfsgemeinschaft?

SGB II
Kapitel 2 Anspruchsvoraussetzungen
§ 7 Berechtigte
……(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander
einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Wenn ja, dann wird die Miete durch die Bewohner geteilt.
Bei den qm Zahlen wird das unterschiedlich gehandhabt, kann sein es kommt keine Aufforderung zum Umzug. Wenn die dadurch anfallenden Kosten z.B. den Einspareffekt übersteigen. Einfach mal abwarten, das schlimmste befürchten und das beste hoffen.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
tine82
Beiträge: 38
Registriert: 15.05.2006 16:49

Beitrag von tine82 »

also wenn ihr wirklich nur eine wohngemeinschaft seid dann interessiert sein einkommen nicht.
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