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MUSS man den Antrag abgeben ??

Verfasst: 02.10.2006 09:00
von Mico
Hallöchen!

War gerade bei der ARGE und habe meine Eingliederungsvereinbarung unterschieden. Danach war ich in der Leistungsstelle und wollte meinen Antrag abgeben, der Typ meinte nur, das ich ja unter 25 bin und somit zu meinen Eltern zurückziehen muss (wohne momentan mit meinem Freund zusammen). Wenn ich meinen Freund aber mit angebe, bekomme ich 100% nichts und die Wohnung können wir so auch nicht halten.

Muss man den Antrag abgeben?? Weil ich brauch es ja nicht umbedingt schwarz auf weiß, das ich hier raus muss und zu meinen Eltern zurückziehen muss. :cry: :cry:

Mir wurde beim Unterschreiben der Eingliederungsvereinbarung gesagt, das ich mit Sanktionen zu rechnen habe, falls ich nicht erscheine etc. Aber was kann mir blühen, wenn ich doch sowieso nichts bekomme.

Bin ich also verpflichtet diesen Antrag abzugeben??

Vielen Dank im vorraus.

Mit freundlichen Grüßen
Mico

Verfasst: 02.10.2006 09:19
von Melinde
Hallo Mico
Es kann Dich keiner zwingen wieder bei den Eltern einzuziehen.
Da ihr beide im Mietvertrag steht werdet ihr als eheähnliche Gemeinschaft angesehen und das Einkommen des Freundes wird angerechnet. Also hast Du kein Alg2 Anspruch.
Wenn Du aber ausbildungssuchend gemeldet bleibst hast Du Anspruch auf Kindergeld bis zum 23. Lebensjahr. Bist Du nur als arbeitssuchend registriert entfällt das.
Mit Sanktionen war sicher gemeint, das es dann kein Kindergeld mehr gibt.
Gruß

Muss ich den Antrag abgeben ?

Verfasst: 02.10.2006 10:55
von Mico
Hallo Melinde,

vielen Dank für die Antwort.

Ich bin/war NICHT ausbildungssuchend gemeldet und habe somit auch kein Kindergeld bezogen. Ich war ganz normal arbeitslos gemeldet!

Was mir noch eingefallen ist, wie ist es mit der Kranken- und Rentenversicherung wenn ich den Antrag nicht abgebe, muss ich mich dann selber versichern??

Viele Grüße
Mico

Verfasst: 02.10.2006 18:15
von Melinde
Hallo Mico
Krankenversicherung musst Du dann als freiwillig weiterversichert selber bezahlen.
Gruß