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strafe???

Verfasst: 29.09.2006 18:04
von dasy
hab ne brief von arbeitamt bekommen da drine steht

nach meinen erkenntnissen haben sie in der zeit vom 01.072005 bis 31.07.2005 arbeitslosengeld 2 in höhe von 54,41 euro zu unrecht bezogen

sie haben im juli 2005 eine beschäftigung im XXXXX ausgeübt.

aufgrund der oben genannten tatsche errechnet sich ein gringere leistunganspruch.
nach den mir vorliegenden unterlagen haben sie die überzahlung verursacht,da sie eine für den leistunganspruch erhebliche änderung in ihren verhältnissen nicht angezeigt haben.

bevor ich eine abschliesende entscheidung treffe gebe ich ihnen hiermit gelegenheit ,sich zu dem sachverhalt zu äussern.


nach den mir vorliegenden unterlagen beziehen sie bereits leistung zur sicherung des lebensunterhalts nach dem SGB 2 so das eine detaillierte prüfung der hilfebedürftigkeit nicht erforderlich ist.



also was soll ich jetzt machen
was passiert mit mir???

Verfasst: 29.09.2006 21:35
von Gast
Was hattest Du denn für Einkommen, und hast Du es gemeldet, oder nicht?

Verfasst: 29.09.2006 21:37
von dasy
ich habs damals per brief geschickt an amt
das ich neben job mache

das waren 145 euro oder 175 euro mehr auch net

Verfasst: 29.09.2006 21:40
von Gast
Und, wurde Dir das Einkommen dann nicht im nächsten Monat angerechnet?
Schau mal in Deine Unterlagen.

Verfasst: 02.10.2006 23:06
von Azze
Das ist der Standardwisch den ich auch jeden Monat bekomme. Füll eben das beigefügte Formular aus. Die Überzahlung wird dann im nächsten Monat von deinem ALG2 abgezogen und weniger überwiesen.

Angegeben hast du deinen Job ja und die haben wohl auch deine Lohnabrechnung , sonst wüssten die ja nicht wie hoch die Überzahlung war.

Wenn es dir möglich ist schick deine Lohnabrechnung so schnell wie es geht an die oder teile denen dein Durchschnittsgehalt mit. Dann wirds dein ALG2 angepasst und du hast nicht immer Theater wegen überzahlung.