strafe???
Verfasst: 29.09.2006 18:04
hab ne brief von arbeitamt bekommen da drine steht
nach meinen erkenntnissen haben sie in der zeit vom 01.072005 bis 31.07.2005 arbeitslosengeld 2 in höhe von 54,41 euro zu unrecht bezogen
sie haben im juli 2005 eine beschäftigung im XXXXX ausgeübt.
aufgrund der oben genannten tatsche errechnet sich ein gringere leistunganspruch.
nach den mir vorliegenden unterlagen haben sie die überzahlung verursacht,da sie eine für den leistunganspruch erhebliche änderung in ihren verhältnissen nicht angezeigt haben.
bevor ich eine abschliesende entscheidung treffe gebe ich ihnen hiermit gelegenheit ,sich zu dem sachverhalt zu äussern.
nach den mir vorliegenden unterlagen beziehen sie bereits leistung zur sicherung des lebensunterhalts nach dem SGB 2 so das eine detaillierte prüfung der hilfebedürftigkeit nicht erforderlich ist.
also was soll ich jetzt machen
was passiert mit mir???
nach meinen erkenntnissen haben sie in der zeit vom 01.072005 bis 31.07.2005 arbeitslosengeld 2 in höhe von 54,41 euro zu unrecht bezogen
sie haben im juli 2005 eine beschäftigung im XXXXX ausgeübt.
aufgrund der oben genannten tatsche errechnet sich ein gringere leistunganspruch.
nach den mir vorliegenden unterlagen haben sie die überzahlung verursacht,da sie eine für den leistunganspruch erhebliche änderung in ihren verhältnissen nicht angezeigt haben.
bevor ich eine abschliesende entscheidung treffe gebe ich ihnen hiermit gelegenheit ,sich zu dem sachverhalt zu äussern.
nach den mir vorliegenden unterlagen beziehen sie bereits leistung zur sicherung des lebensunterhalts nach dem SGB 2 so das eine detaillierte prüfung der hilfebedürftigkeit nicht erforderlich ist.
also was soll ich jetzt machen
was passiert mit mir???