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Wohnkosten neu berechnen wegen Geburt

Verfasst: 29.09.2006 17:23
von Karlus
Ein fröhliches Hallo an alle,
und auch gleich mein Problem hinterher:
Wir wohnen in einer 106 qm mit zuerst angemeldeten 4 Personen (2 Erwachsene, 2 Kinder) mit genehmigten Wohnkosten für 90 qm. Den Rest zur Miete legen wir selber drauf.
Nun sind wir seit ende Juli zu 5. Das heißt ein Neugeborener ist dazugekommen.
Jetzt meine Frage die mir hoffentlich jemand beantworten kann:
Ab wann kann ich eine Neuberechnung des ALGII zwecks größerer Familie und den zustehenden 105 qm beantragen?????
Am Telefon in der "Hotline" des AA sagte man mir erst ab dem 6ten Lebensjahr des Kindes, was ich aber als völliger Quatsch ansehe, da unsere Kinder 5 und 4 Jahre alt sind.
Wir haben vor dem Kind ab dem 6ten Lebensmonat ein eigenes Zimmer einzurichten um Ihn aus dem elterlichen Schlafzimmer heraus zu nehmen.
Danke im Voraus für eure Hilfe und
nette Grüße aus Dortmund

Verfasst: 29.09.2006 21:41
von Gast
Mensch, und damit Person ist man qua Geburt.

Hartz 4

Verfasst: 18.10.2006 15:07
von lipo221
Hallo,

wir erhalten auch im nächsten jahr nachwuchs und man kann sobald der mutter pass da ist einen neuen antrag erstellen weil man auch ab der schwangerschaft (bzw wenn der pass da ist) mehr geld bekommt ! mann kann auch erstausstattung beantragen usw!

gruss aus dortmund
lipo221