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ALG2 Geld Rückwirkend???

Verfasst: 29.09.2006 15:07
von Ramses
Hallo Leute,
Habe da mal eine ernste frage:
1)Ich bin seit dem 12.09.06 wieder arbeits suchend(alg2)
habe im sept. Lohn von meinem letzten job(also august und etwas Sept gehalt bekommen) im sept!
bekomme daher , weil ich schon ein Geldeingang im Sept habe kein alg2 !
erst wieder für Oktober ! stimmt das?? richtig?
2.) hatte aber mein Juli gehalt auch im Juli bekommen,nicht im august!!
also im august ,kompl ohne Zahlungseingang!
müsste ich nicht da Geld für bekommen?? für august?
welche rechte habe ich da??
kann mir einer helfen??
wäre sehr dankbar
mfg
:?:

Verfasst: 29.09.2006 15:12
von Sachbarbeiterin
Ich gehe davon aus das der Lohn ca. zum 30.7/31.07. geflossen ist?! Grundsätzlich redet man zwar vom Zuflussprinzip aber sie werden ja im August vom Julilohn gelebt haben. Es geht eigentlich immer um die Bedürftigkeit. Also war das schon richtig das Sie erst im Oktober wieder ALG II erhalten werden.


Gruß

Verfasst: 29.09.2006 22:02
von Gast
Sachbarbeiterin hat geschrieben:Grundsätzlich redet man zwar vom Zuflussprinzip aber sie werden ja im August vom Julilohn gelebt haben.
Im August ist der Lohn vom Juli Vermögen.

Nur Einkommen kann nach dem Zuflussprinzip im laufenden Monat angerechnet werden. Hier ist die Rechtslage eindeutig.
Lediglich die horizontale oder vertikale Anrechnung ist z.T. noch umstritten.

Allerdings gibt es keine Rückwirkende ALG-II Leistung, sondern erst ab Mitteilung der Bedürftigkeit. Diese ist als Antrag auszulegen, kann mündlich, per Telefon, Post oder, sehr zu empfehlen, zur Niederschrift im Amt geschehen.

Verfasst: 01.10.2006 20:13
von Ramses
also.....habe ich keinen anspruch für rest sept? nur weil ich mein august gehalt am 01.09 bzw 14 09. bekommen habe??

Verfasst: 02.10.2006 03:55
von Gast
Sorry, ich verstehe nicht, was es hier nicht zu verstehen gibt.
Es gilt das Zuflussprinzip.

Einfach in der Forensuche eingeben, die Ergebnisse sind erhellend.