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kein Hinweis auf Verlängerung von Zahlungen???

Verfasst: 29.09.2006 13:19
von czerny
Hallo,

ich gehe vorhin zur Bank und möchte die Miete überweisen, keinGeld gekommen?
Jetzt habe ich mal in den Unterlagen nachgesehen und bemerkt, die Leistungen waren bis zum 30. 09. bewilligt.
Ich habe aber bei den beiden letzten Zeiträumen immer rechtzeitig einen Verlängerungsantrag bekommen!?
Ist das jetzt nicht mehr so und vor allen Dingen, was sollte ich jetzt am besten tun??

Gruss Maik

Verfasst: 29.09.2006 13:28
von D_C
Hallo czerny,
in manchen Gemeinden bekommt man die Fortzahlungsanträge nicht mehr automatisch zugeschickt.

Am Montag gleich zur Arge, nen Antrag holen und schnellstens einreichen.

Gruß
DC

Fortzahlungsantrag

Verfasst: 29.09.2006 14:06
von Sachbarbeiterin
Normalerweise wird aus Nürnberg der neue Fortzahlungsantrag zugeschickt.

Allerdings wird immer darauf hingewiesen das auf den Bewilligungsbescheiden der Zeitraum genannt wird wielange die Leistungen bewilligt wurde. Die Mitwirkungspflicht liegt bei den Leistungsempfängern selbst darauf zu achten das rechtzeitig ein neuer Fortzahlungsantrag gestellt wird. Die ARGEN haben keine Möglichkeit zum Monatsende sich alle auslaufenden Anträge über den PC aufzurufen.
Also Montag hin zu Deiner ARGE ,neuen Antrag stellen und mit einem netten Lächeln machen die Kollegen den vielleicht auch sofort vor Ort fertig :wink: .

Gruß

Verfasst: 01.10.2006 21:39
von nervi
Hallo zusammen,

wir haben auch keinen automatisch bekommen. Aber ich habe mir für 6 Wochen vor Ablauf des Anspruchs einen Termin im Computer gemacht ! Der Computer hat mich erinnert, ich habe angerufen, dann kamen die Formulare, ausgefüllt, abgegeben, genehmigt ! :D
Da es bei uns keine Veränderungen gab, ging alles super schnell !!!

Verfasst: 02.10.2006 03:43
von Gast
Kleiner Irrtum seitens vieler Argen:

Es gibt keine Fortzahlungsanträge.

Das Gesetz deckt lediglich eine Überprüfung der "Erkenntnis" alle 6 Monate.
Die Bedürftigkeit, soweit nicht geändert, besteht ab Zeitpunkt der Antragsstellung.

Entsprechende Gerichtsurteile zu irrenden Argen findet man bei:

www.sozialgerichtsbarkeit.de