Hallo,
ich gehe vorhin zur Bank und möchte die Miete überweisen, keinGeld gekommen?
Jetzt habe ich mal in den Unterlagen nachgesehen und bemerkt, die Leistungen waren bis zum 30. 09. bewilligt.
Ich habe aber bei den beiden letzten Zeiträumen immer rechtzeitig einen Verlängerungsantrag bekommen!?
Ist das jetzt nicht mehr so und vor allen Dingen, was sollte ich jetzt am besten tun??
Gruss Maik
kein Hinweis auf Verlängerung von Zahlungen???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
-
- Beiträge: 18
- Registriert: 28.09.2006 18:57
Fortzahlungsantrag
Normalerweise wird aus Nürnberg der neue Fortzahlungsantrag zugeschickt.
Allerdings wird immer darauf hingewiesen das auf den Bewilligungsbescheiden der Zeitraum genannt wird wielange die Leistungen bewilligt wurde. Die Mitwirkungspflicht liegt bei den Leistungsempfängern selbst darauf zu achten das rechtzeitig ein neuer Fortzahlungsantrag gestellt wird. Die ARGEN haben keine Möglichkeit zum Monatsende sich alle auslaufenden Anträge über den PC aufzurufen.
Also Montag hin zu Deiner ARGE ,neuen Antrag stellen und mit einem netten Lächeln machen die Kollegen den vielleicht auch sofort vor Ort fertig
.
Gruß
Allerdings wird immer darauf hingewiesen das auf den Bewilligungsbescheiden der Zeitraum genannt wird wielange die Leistungen bewilligt wurde. Die Mitwirkungspflicht liegt bei den Leistungsempfängern selbst darauf zu achten das rechtzeitig ein neuer Fortzahlungsantrag gestellt wird. Die ARGEN haben keine Möglichkeit zum Monatsende sich alle auslaufenden Anträge über den PC aufzurufen.
Also Montag hin zu Deiner ARGE ,neuen Antrag stellen und mit einem netten Lächeln machen die Kollegen den vielleicht auch sofort vor Ort fertig

Gruß
Hallo zusammen,
wir haben auch keinen automatisch bekommen. Aber ich habe mir für 6 Wochen vor Ablauf des Anspruchs einen Termin im Computer gemacht ! Der Computer hat mich erinnert, ich habe angerufen, dann kamen die Formulare, ausgefüllt, abgegeben, genehmigt !
Da es bei uns keine Veränderungen gab, ging alles super schnell !!!
wir haben auch keinen automatisch bekommen. Aber ich habe mir für 6 Wochen vor Ablauf des Anspruchs einen Termin im Computer gemacht ! Der Computer hat mich erinnert, ich habe angerufen, dann kamen die Formulare, ausgefüllt, abgegeben, genehmigt !

Da es bei uns keine Veränderungen gab, ging alles super schnell !!!
Wünsche noch einen schönen Tag
Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
Kleiner Irrtum seitens vieler Argen:
Es gibt keine Fortzahlungsanträge.
Das Gesetz deckt lediglich eine Überprüfung der "Erkenntnis" alle 6 Monate.
Die Bedürftigkeit, soweit nicht geändert, besteht ab Zeitpunkt der Antragsstellung.
Entsprechende Gerichtsurteile zu irrenden Argen findet man bei:
www.sozialgerichtsbarkeit.de
Es gibt keine Fortzahlungsanträge.
Das Gesetz deckt lediglich eine Überprüfung der "Erkenntnis" alle 6 Monate.
Die Bedürftigkeit, soweit nicht geändert, besteht ab Zeitpunkt der Antragsstellung.
Entsprechende Gerichtsurteile zu irrenden Argen findet man bei:
www.sozialgerichtsbarkeit.de