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arbeitsamt zahlt einfach nicht - weiss nicht mehr weiter...

Verfasst: 29.09.2006 12:40
von maxine712
hallo,

ich weiss jetzt wirklich nicht mehr weiter:

ich bin im 8.monat schwanger, habe vor 5 monaten einen antrag auf schwangerschaftsbekleidung gestellt, welcher auch bewilligt wurde.
der scheck dafür wurde mir von der arge zusammen mit dem alg II für januar und februar geschickt, er kam aber nie bei mir an.
(also auch nicht das alg II für januar und februar)

seit juni rufe ich ständig beim service center der arge an (0180- nummer übrigens), frage nach dem stand der dinge.
es wird mir ständig gesagt das ein nachforschungsauftrag in gang gesetzt ist, aber nichts passiert.
jetzt kam das fehlende geld wieder nicht mit der zahlung für oktober an.

es kann doch nicht sein das so eine nachforschung mehrere monate dauert.
hat vielleicht jemand erfahrung damit?

was kann ich denn nun machen?
wo kann ich mich beschweren? oder gibt es andere wege?

vielen dank für eure tips!

lg
maxine

Verfasst: 29.09.2006 12:56
von nonsens
persönlich hingehen und auf Barzausahlung bestehen.

Auch wenn ein Scheck mit der Post abhanden kommt, müssen sie Dir helfen.

Warum per Scheck? Hast du kein Konto? Heutzutage ist es eher ratsam, sich keine Schecks zukommen zu lassen.

Ausserdem hat doch ein Scheck nur eine gewisse *Lebensdauer* oder irre ich? Wenn die sehen das er nicht eingelöst wurde von der bank oder von Dir, und es schon länger her ist, dann wissen die das du den Scheck/das geld nicht hattest. Damit ist doch die Sachlage geklärt ?!

Mache Druck bei denen persönlich, und weise darauf hin, das du schwanger bist, und somit dringend auf dein geld angewiesen.

Verfasst: 29.09.2006 13:01
von maxine712
ich habe ja auch mittlerweile ein konto.
das war nur bis märz per scheck.

man sagt mir eine barauszahlung ist nicht möglich, da ja keine dringende bedürftigkeit besteht, denn die monatlichen alg II zahlungen bekomme ich ja.

wo kann man sich denn beschweren oder gibt es einen anderen rechtsweg?

Verfasst: 29.09.2006 13:58
von matcho
man kann gegen die arge auf kosten der arge klagen
oder anders gesagt, auf kosten des steuerzahlers :?

selbst wenn du verlieren solltest, übernimmt die arge die kosten
aber solltest du eine rechtschutzvers. haben, würd ich dir eher dazu raten