Anrechnen von Kindergeld und Unterhalt !

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Cuerly666
Beiträge: 2
Registriert: 28.09.2006 09:10

Anrechnen von Kindergeld und Unterhalt !

Beitrag von Cuerly666 »

Hallo !

Ich würde gern mit meiner Freundin und ihrem Kind eine gemeinsame Wohnung beziehen ! Nun würde mich mal Interessieren wie das mit dem Geld läuft, wir sind beide momentan Hartz 4 empfänger, also wird unser geld zusammengeschmissen !

Der nette Mann vom Amt sagte mir, ich und meine Freundin bekämmen dann jeder 311 eu, anstelle der sonstigen 354, und die Kleine nochmal dazu 207 eu, das wären insgesamt 829 euro !

Für unterkunft würden sie uns 350 eu gewähren und heizung 60 euro !

Meine Frage wäre nun wie läuft das mit dem Kindergeld und dem Unterhalt für das Kind, das wird ja alles angerechnet als einkommen, wird uns diese summe dann komplett vom Hartz 4 gestrichen, oder nur ein teil davon, oder wie rechnet sich das ? Insgesamt bekäme die kleine 324 euro an Unterhalt und Kindergeld, so und wenn ich das komplett von unserem Hartz 4 abziehe erhalten wir noch vom Amt 505 euro !

Kann das passen ? oder wird der Unterhalt und das Kindergeld nicht komplett vom Hartz 4 Abgezogen ???????

Vielen Dank im Vorraus !

Mfg Cuerly
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Cuerly666
Kindergeld unt Unterhalt erhaltet ihr weiter, es wird nur angerechnet.
Regelbedarf 311,00 € für jeden Erwachsenen plus 207,00 € Sozialgeld für Kind sowie die Kosten der Wohnung und Heizung wären euer Gesamtbedarf.
Davon werden Einkommen wie Kindergeld und Unterhalt abgezogen, aber nur theoretisch denn das Geld bekommt ihr ja.

Schau mal in einen Rechner, der sagt was am Ende rauskommt:

http://www.mondregen.de/lilienkelch/ind ... eight=1500

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html

http://www.geldsparen.de/content/rechen ... echner.php

Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Cuerly666
Beiträge: 2
Registriert: 28.09.2006 09:10

Beitrag von Cuerly666 »

Hallo !

Vielen Dank @ Melinde !

Eine Frage hätte ich da noch, und zwar kann mir jemand von euch sagen wie das ist wenn ich nun tatsächlich mit ihr zusammenziehen werde, bekommen wir vom Amt irgendwelche Mittel um so eine Wohnung zu renovieren ?

Ich weiß ja das es möglich ist eine erstausstattung zu beantragen, aber nur in dem falle das es meine allererste Wohnung wäre die ich beziehen würde !

Bei uns ist ja bei beiden der Hausrat vorhanden, also erstausstattung bräuchten wir gar nicht, aber wie ist das nun mit mitteln um ne Wohnung zu renovieren, gibt es da was, oder ist das auch so geregelt wie mit der erstausstattung ?????

Vielen Dank im Voraus !

Mfg Cuerly
Sachbarbeiterin
Beiträge: 18
Registriert: 28.09.2006 18:57

Renovierungskosten

Beitrag von Sachbarbeiterin »

Hallo!
Die Renovierungskosten können nicht von der ARGE übernommen werden.
Sie müssen diese Kosten selbst aus Ihrem Regelsatz begleichen.


Gruß
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