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Kontoführung wird überwacht
Verfasst: 27.09.2006 15:56
von Privatone
Tach, Bei uns im Landkreis möchte man jetzt bei Antragstellung und verlängerung von H4 von einem vierteljahr lückenlose Kontoauszüge haben.Die werden nicht bloß eingesehen sondern auch Kopiert. Ich halte das für ein sehr heftigen Eingriff in meine Privatsphäre und auch ein verstoß gegen das Bankgeheimniss.Ob das mal nich faul is.
Verfasst: 27.09.2006 17:11
von Melinde
Es genügt völlig, wenn Einsicht in die Kontoauszüge genommen wird, festgestellt ob es noch Einnahmen gibt und ob Bedürftigkeit besteht.
Der aktuelle Kontostand zeigt das.
Es heißt ja: Vorlage der Kontoauszüge und nicht Überlassung von Kopien derselben.
Gruß
Verfasst: 27.09.2006 20:43
von Gast
URTEIL
Arbeitsloser muss Kontoauszüge nicht vorlegen
Für die Auszahlung des Arbeitslosengelds II müssen Antragssteller nicht alle verlangten Unterlagen vorlegen.
Das entschied das Landessozialgericht. Die Darmstädter Richter gaben einem Arbeitslosen Recht, der sich weigerte, seine Kontoauszüge der vergangenen drei Monate vorzulegen. Auch eine Bescheinigung des Vermieters über die Miethöhe muss der Kläger nicht beschaffen.
Ein Landkreis hatte es wegen der Weigerung abgelehnt, dem Mann Unterstützung zu zahlen. Nach Ansicht des Gerichts fehlen dafür aber konkrete rechtliche Grundlagen (Az: L 7 AS 32/05 ER).
Quelle:
PeNG!
Verfasst: 27.09.2006 20:49
von nervi
Hi,
also bei unserem Erstantrag im Mai war es bei uns auch so, es wurde alles kopiert und in die Akte geheftet. Allerdings habe ich wohl den Banknamen stehen lassen, aber die Kontonummer geschwärzt !
Auch von unserer "sterbenden" (obwohl im Moment ist da noch mal so ein aufflackern, vieleicht schaffen wir es ja doch ?!) Firma die Bilanzen und Auszüge !