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u25: Auszug abgelehnt --> ziehe meine Konsequenzen
Verfasst: 26.09.2006 15:00
von matcho
Hallo
Habe leider auf meinen Antrag zum Auszug trotz driftiger Gründe eine Absage von der Arge erhalten.
Nun habe ich wirklich die **** voll und habe folgenden Gedanken:
Ich melde mich offiziel (für einen Monat) bei der Arge ab und erhalte somit auch keine Leistungen.
In diesem Zeitraum werde ich in die eigenen 4 Wände gemäß den Richtlinien ziehen und nach einem Monat einen kompletten Neuantrag stellen.
Somit wird die Arge vor bestehenden Tatsachen gestellt und kann mich nicht zurück ins Elternhaus schicken.
Wie denkt Ihr über diesen Gedanken`?!
Habe ich dabei etwas nicht bedacht?
mfg
Verfasst: 26.09.2006 16:36
von Azze
Soweit ich weiß muss man mindestens 2 Monate komplett ohne Leistungen von der ARGE gelebt habe (z.b. in der Zeit gearbeitet und genug verdient) um einen kompletten Neuantrag stellen zu müssen/können.
Mal ne andere Frage , wann wirst du denn 25 ?
Oder versuch dir mal Hilfe bei einer Sozialberatung zu holen. So ohne Leistungen für 1-2 Monate und dann noch nen Umzug auf die Reihe kriegen stell ich mir finanziel doch sehr schwer , wenn nicht sogar unmöglich vor.
Verfasst: 26.09.2006 16:40
von bienchen112
Außerdem können die , soweit ich weiß, dich "zwingen", zu deinen Eltern zurück zu ziehen, indem die dir das Wohngeld nicht bewilligen! So habe ich das jedenfalls gehört.
Wie willst du denn ganz ohne Geld einen Umzug bewältigen?
LG
bienchen
Verfasst: 26.09.2006 20:15
von nervi
Hi,
als ich heute bei der Arge war, hat zufällig jemand erzählt, dass er es auch so gemacht hat, und wieder zu den Eltern zurück sollte. Er hat dann aber das Glück, Arbeit zu finden, und ist somit nicht zurück gezogen !!! Er war heute nur zur Klärung einiger alter Sachen da.
Verfasst: 27.09.2006 08:04
von matcho
naja bin erst 23...
aber ich finde es wirklich eine absolute frechheit, dass die arge über das leben eines jungen menschen zu entscheiden kann
dann mir noch ganz frech ins gesicht sagen, sie können doch trotzdem ausziehen, aber erhalten weiterhin nur 80% und kein geld für die wohnung
also meine gründe waren/sind wirklich driftig und es geht sogar um das gesundheitliche befinden meiner mutter (attest durch arzt wurde ebenfalls mit eingereicht)
hinzu kommt, dass meine eltern aus ihrer derzeitigen wohnung ausziehen müssen, und ihnen auf dem arbeitsamt gesagt wird, dass die gefundene 2-raum wohnung in die richtlinien der stadt fallen und es somit keine probleme geben sollte.
also ich versteh die welt nicht mehr, mir wird abgesagt, meinen eltern wird für die zwei raum wohnung zugesagt und das, obwohl wir doch in einen aktenschrank durch die (neue) gemeinsame BG sind.
vielleicht hilft ein rechtsanwalt, bezahl ja nicht für umsonst ne rechtschutz

Verfasst: 27.09.2006 13:46
von Azze
Wenn deine Eltern in eine 2 Raum Wohnung umziehen hast du doch einen sehr guten Grund auszuziehen. Denn mit 3 Leuten in 2 Räumen ist ja wohl schwer machbar, oder sollst du im Keller schlafen. Das würd ich nochmal bei der ARGE ansprechen.
Verfasst: 27.09.2006 15:23
von matcho
das problem ist aber, dass von meinen eltern gefordert wird, mich bis zu meinem 25sten lebensjahr unterzubringen und zu verpflegen...

Verfasst: 27.09.2006 17:06
von Melinde
Hallo matcho
Versuch es mal mit folgender Argumentation:
Du bist volljährig, Deine Eltern sind zwar zum Unterhalt verpflichtet bis Du eine abgeschlossene Ausbildung hast können aber nicht gezwungen werden ihr Kind ewig am Rockzipfel (sprich Wohnung) zu haben.
Sie setzen Dich also rigoros vor die Tür wenn sie in ihre neue Wohnung ziehen.
Mal sehen wie dann entschieden wird.
Gruß
Verfasst: 28.09.2006 08:17
von matcho
hallo
angegeben habe ich folgende gründe:
1. sehr großer und ständiger streit mit meinem vater...darf keine freunde zu mir lassen, meine schulische ausbildung leidet sehr darunter etc (sehr ausführlich erklärt)
hinzu kommt, dass meine mutter vor einigen Jahren schwer krank war, zum glück ging alles gut, aber zur kontrolle geht sie jedes jahr, da die krankheit wiederkehren kann (krebs)
sie hat dafür ein attest von ihrem arzt bekommen, der bestätigt, dass sie absolut ruhe brauch und stress sich nachteilig auf ihre gesundheit auswirkt
2. habe ich erwähnt, dass ich nun 23 jahre bin, meine eltern auf das rentenalter zu gehen (1947, 1949) und man von ihnen nicht erwarten kann, dass sie nun eine große wohnung suchen und in zwei jahren (mit 62 und 60 Jahren) wegen mir wieder zum auszug gezwungen sind.
also ich weiss wirklich nicht, wer bei meinem fall der angebliche teamleiter ist, der darüber entscheidet, aber es ist schon pervers, so ausführlich auf mein leben einzugehen, was eigentlich niemanden interessiert und dann noch eine absage zu erhalten
das die arge über das leben von jungen leuten so einfach entscheiden kann, ähnelt schon sehr einer diktatur

Verfasst: 28.09.2006 10:17
von Azze
Deine Argumente für einen Umzug sind zwar nachvollziehbar aber scheinbar für die ARGE nicht trifftig genug. Daher versuche es mit dem Argument des beschränkten Wohnraums, bei 2 Zimmern könnt ihr nicht mit 3 Mann dort leben , das sieht sogar die ARGE ein. Dann sollte es schon klappen
Verfasst: 28.09.2006 10:41
von matcho
aber sie verlangen doch, dass meine eltern mich mit unterbringen
und wenn eine 2-raum-wohnung zu klein ist, dann wird eben gefordert, dass sie sich eine größere wohnung nach den richtlinien für 3 personen suchen
ein einzigster teufelskreis bei diesem karnevalverein

Verfasst: 28.09.2006 11:23
von nervi
Man, langsam versteh ich meinen Sohn, der freiwillig bis zum 25. Geburtstag (überwiegend mit Freundin) bei uns gewohnt hat.
Er und auch seine Freundin haben sich bei uns wohlgefühlt, er hat immer gesagt: Ich wäre doch blöd, wenn ich ausziehen würde !!!
Er hat sich zwar an unsere Familienregel halten müssen, aber das sind nicht so viele/grosse gewesen. Wir versuchen immer zurück zu denken wie wir in dem jeweiligen Alter waren, und ich schwöre, da wird mir manches Mal schwindelig

!!! Meine Generation hatte die 68er, und vor allem die traumhaften 70er, muss ich da noch viel sagen !!!
Was ich hier so manchesmal lese, warum junge Leute unbedingt bei den Eltern raus wollen !!!
Ich kann es verstehen, und evtl. sollte man mal unsere Generation, egal ob Sachbearbeiter oder Eltern mal an ihre eigene Jugend erinnern !!!
Übrigens, ich bin sogar schon mit 17 J. ausgezogen, obwohl ich mich super mit meinen Eltern verstand, wollte einfach nur ne eigene Bude (ist einfach geil) haben.
@ Matcho leider kann ich Dir nicht wirkich helfen, aber ich schick Dir hier eine Portion Kraft, las Dich nicht entmutigen, versuche es weiter !!! Meiner Meinung nach grenzt das U25 Gesetz schon hart an einen Eingriff in die persönliche Freiheit !
Aber, ich muss Dir auch sagen, setze gleichzeitig auch Deinen Popo in Bewegung wegen Ausbildung Schule usw. ! Ich will hier keine Moralsprüche loswerden, aber wenn man will klappt es bei so jungen Menschen über kurz oder lang mit Ausbildung oder Job !!! Sei mir nicht bose, will Dir nur in beiden Dingen Mut machen !

Umzug abgelehnt
Verfasst: 28.09.2006 19:16
von Sachbarbeiterin
Also ehrlich gesagt stört mich ein bißchen der Ton an der Geschichte. Die Gesetzesänderung für unter 25 jährige hat kein Sachbearbeiter oder Teamleiter erstellt das schon mal vorneweg.
--->"Also ich weiss wirklich nicht, wer bei meinem fall der angebliche teamleiter ist, der darüber entscheidet, aber es ist schon pervers, so ausführlich auf mein leben einzugehen, was eigentlich niemanden interessiert und dann noch eine absage zu erhalten
das die arge über das leben von jungen leuten so einfach entscheiden kann, ähnelt schon sehr einer diktatur "
Das mag zwar die persönliche Meinung sein aber trotz allem lebst Du von der "Gemeinschaft" also den Steuerzahlern. Da nun mal staatliche Leistungen beansprucht werden muß man sich dementsprechend mit den Gesetzeslagen auch "abfinden".
Und mit der Abmeldung aus dem Leistungsbezug für einen Monat wirst Du ebenfalls nicht weit kommen. Stattdessen wirst Du eher verdächtigt dies mit Absicht gemacht zu haben und das findet Dein Sachbearbeiterin bestimmt nicht lustig. Es würde mich auch wundern wenn ein Vermieter Dir eine Wohnung vermietet ohne einen Nachweis/Zustimmung der ARGE. Da Du ja keine Lohnabrechnungen oder ähnliches vorweisen kannst.
Gruß
Verfasst: 28.09.2006 19:31
von Sascha8814
also ich habe ma gehört wenn dich deine eltern rauswerfen gilst du als obdachlos und hast dann anspruch auf ne wohnung, aber das problem an
der sache ist es gibt in den meisten städten sogenannte obdachlosenwohnungen und das ist die hölle,(mit 2 junkys aufm zimmer un so).Nimm dir lieber professionelle Rechtsberatung glaub mir!
Verfasst: 28.09.2006 19:40
von nervi
Hallo Sachbarbeiterin,
nicht alles so persönlich nehmen was hier der Eine oder Andere mal loswerden muss, oder die Wortwahl in seiner Hilflosigkeit ! (es gibt selbstverständlich auch die die immer so reden, aber die meinen wir ja nicht)
Wir kennen uns alle nicht, aber die Meisten haben ein persönliches Schicksal hinter sich. Da sollte man auch mal Verständnis für diese Menschen zeigen, es kann jedem was passieren, das musste ich am eingenen Leib erfahren.
Man kommt sich eben manchmal erniedrigt vor, dass ist nicht immer so, aber oft.
Sicher haben die SB's nicht die Gesetze geschaffen (das weis glaube ich jeder), aber leider sind sie der Prellbock zwischen den Stühlen. Und der eine oder Andere läßt es uns Hartz4lern schon mal spüren.
Zu U25 nur kurz, selbstverständlich müssen die jungen Leute ihren,wie ich es nenne, Popo hoch kriegen, aber es ist auch nicht einfach für sie.
Das sollte man auch mal bedenken. Ich zum Beispiel habe die längste Zeit hinter mir, und Gott sei Dank bis jetzt nur 5 Monate Arbeitslosigkeit erfahren müssen. Die "Jungen" haben aber noch ein ganzes Leben vor sich, und ihre Situation macht das häusliche Zusammenleben bei vielen nicht einfacher, leider !
Verfasst: 28.09.2006 21:19
von Sascha8814
meine worte mein AV labert sogar hinter meinem rücken dinge die ich im vertrauen gesagt habe meiner mutter weiter.So ein mieser

Verfasst: 29.09.2006 09:49
von matcho
nervi hat geschrieben:
Aber, ich muss Dir auch sagen, setze gleichzeitig auch Deinen Popo in Bewegung wegen Ausbildung Schule usw. ! Ich will hier keine Moralsprüche loswerden, aber wenn man will klappt es bei so jungen Menschen über kurz oder lang mit Ausbildung oder Job !!! Sei mir nicht bose, will Dir nur in beiden Dingen Mut machen !

nagut ich will jetzt nicht weiter meinen leid von der seele heulen
thread kann gern geschlossen werden
ps @ nervi: ich bin seit nun mehr einem jahr in einer ausbildung zum informatiker (private schulausbildung, daher anspruch auf alg2), und zusätzlich bin ich zur zeit am rotieren zwecks nebenjob, aber da gehen die probleme ja weiter: max. 100€ dazu verdienen, alles was drüber ist wird zu 60% von Arge eingezogen

Verfasst: 29.09.2006 12:05
von D_C
Hallo Matcho,
der Nebenverdienst wird nicht zu 60% eingezogen, sondern 80% angerechnet (von den 100 Euro Freibetrag mal abgesehen) die du ja schliesslich auch verdienst.
Gruß
DC
Um die Sichtweise zu ändern, genügt es manchmal schon den Kopf zu drehen.
Verfasst: 29.09.2006 13:54
von matcho
naja hab mich vielleicht falsch ausgedrückt
meine natürlich, dass es angerechnet wird
aber mit 80% sind mir neu

Verfasst: 01.10.2006 21:17
von nervi
Hallo Matcho,
war doch auch nicht bös gemeint, aber es hörte sich alles sehr hart an !
Viel Glück weiterhin !
Re: Umzug abgelehnt
Verfasst: 02.10.2006 03:49
von Gast
Sachbarbeiterin hat geschrieben:Also ehrlich gesagt stört mich ein bißchen der Ton an der Geschichte. Die Gesetzesänderung für unter 25 jährige hat kein Sachbearbeiter oder Teamleiter erstellt das schon mal vorneweg.
Die angesprochenden sind aber verpflichtet, nach RECHT und GESETZ zu handeln.
Nicht nur entweder oder. Ermessen ist das Stichwort.
Für besonders Sie, nocheinmal zum nachlesen, aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
Artikel 20 [Verfassungsgrundsätze - Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.