Seite 1 von 1

Neuer Bescheid bis 2007 !! Neue gesetze ?

Verfasst: 24.09.2006 12:46
von nervi
Hallo,
heute hab ich mal wieder zwei Fragen:
1. Gibt es ab 2007 schon wieder neue Bestimmungen/Gesetze ?
2. In dem neuen Bescheid ist der Nebenverdienst meines Mannes von 100 € nicht aufgeführt. Ist das Richtig ? Ist ja so hoch wie der Freibetrag, muss es aber nicht trotzdem aufgeführt sein ? Nicht das wir nachher Probleme bekommen !

zu 1.: Wir haben gestern unser Folgebescheit bekommen ( oh Wunder nur 1 Woche nach Abgabe), der geht von 01.11.2006 bis 30.04.2007 !!! Abgesehen davon, dass wieder ein Rechenfehler (wie schon beim Erstantrag) drin ist, bekommen wir ab Jan.2007 weniger Leistung, so wie ich das auf dem Berechnungsbogen sehe, bekommen wir nur noch die Hälfte von der freiwilligen Rentenversicherung (Riester) anerkannt ! Kann das sein ?

Verfasst: 25.09.2006 21:42
von nervi
Hallo Ihr alle,
hat denn keiner eine Ahnung wie es 2007 aussieht, bzw. warum wir weniger bekommen ab Januar ? Sieht auch so aus, als wenn an der Miete ab Januar was abgezogen wäre !

Verfasst: 25.09.2006 21:58
von submarin
In 2007 sieht es mit der steuerrechtlichen Anerkennung bei der Riester-Rente wie in 2006 aus. Da gibt es ja keine Extra-algII-Gesetze.

Gehen Sie doch mal, möglichst bald wegen der Einspruchsfristen, mit dem Bescheid zu einer Sozialberatungsstelle, kostet nichts:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx

Re: Neuer Bescheid bis 2007 !! Neue gesetze ?

Verfasst: 26.09.2006 19:55
von nervi
Hallo,
war heute bei der Arge wegen unserem Bescheid !

zu:
nervi hat geschrieben:1. Gibt es ab 2007 schon wieder neue Bestimmungen/Gesetze ?
Laut Arge ab 2007 nur noch die Halbe Rentenversicherung, wohlgemerkt, nicht nur für die freiwillige Rentenversicherung, nein auch bei der Pflichtversicherung wird halbiert. Fragen sie doch mal bei der Rentenversicherung nach, evtl. wissen die mehr. Gesetz konnten sie leider gerade nicht finden !!! :(
nervi hat geschrieben:2. In dem neuen Bescheid ist der Nebenverdienst meines Mannes von 100 € nicht aufgeführt. Ist das Richtig ? Ist ja so hoch wie der Freibetrag, muss es aber nicht trotzdem aufgeführt sein ? Nicht das wir nachher Probleme bekommen !
Arge sagt ja, jetzt werden nur noch die Einkünfte aufgeführt, die auch abgezogen werden ! :!:


Ich bin also von der Arge aus sofort zur Rentenversicherung gefahren, die Sachbearbeiterin wusste von nix, telefonierte für mich aber rum, um mir evtl. einen Gesetzestext zu besorgen !!! Sie war super nett, und hat sich durchgefragt bis zu ihrem obersten Chef. Der lies mir dann ausrichten: Ja, es soll ab 01.01.2007 für a l l e Hartz 4 - Empfänger nur noch der halbe Rentensatz abgeführt (bei Freiwilligen ausgezahlt) werden, allerdings ist nach seinem Wissenstand dieses Gesetz noch nicht verabschiedet, somit noch nicht in Kraft, also auch noch nichts schriftliches !!!

Also habe ich mich nett bedankt, und wieder zurück zur Arge, denen das so gesagt, aber die blieben dabei, der Bescheid wäre in diesem Punkt (Miete usw. wo wieder Rechenfehler waren wird Korregiert) richtig, sie arbeiteten ja auch nur nach Anweisung. Ich soll doch, na was wohl, wieder mal Widerspruch einlegen !!!

Ich habe eben noch im Internet recherchiert, aber ich finde nix von neuen Gesetzen ab 2007. Somit werde ich jetzt gleich den Widerspruch schreiben, und morgen wieder hingehen !!! :cry:

Verfasst: 26.09.2006 20:39
von Gast
Das ehemalige Optimierungsgesetz, nun Fortentwicklungsgesetz findest Du z.B. auf den Seiten des Bundestages, oder bei PeNG!

Ein Teil davon trat am 01.08.2006 in Kraft, ein Teil tritt erst am 01.01.2007 in Kraft. Steht alles in dem Bundestagsdokument.

Verfasst: 26.09.2006 23:21
von nervi
Hallo Herr Hagelstein,

habe alles aufmerksam gelesen, jedoch finde den Punkt der Rentenversicherungsbeitragshalbierung ab 01.01.2007 nirgens !
Sehe ich evtl. den Wald vor lauter Bäumen nicht ?
:?

Verfasst: 26.09.2006 23:38
von Gast
Ja, das ist alles nicht so einfach. Das wird ja nicht im SGB II, sondern im SGB VI geregelt:

§ 166 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI

Verfasst: 27.09.2006 00:29
von Melinde
Huhu, Guten Abend
Ich hab da was zur Rentenversicherung gefunden und dem niedrigeren Beitrag :

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, ist in der Rentenversicherung pflichtversichert.

Änderungen zum 01.07.2006: Der bisher geleistete Beitrag zu Rentenversicherung in Höhe von € 78 pro Monat wird auf € 40 gesenkt. Die bestehenden Ansprüche auf Rehabilitationsmaßnahmen und Erwerbsminderungsrente bleiben allerdings bestehen.


Quelle: http://www.projekt-geben.de/service/Fra ... l#Leistung

Hatte mich vorher auch dumm und dusselig gelesen in den §§ und wurde nicht schlau daraus wo was von und wie reduziert wird steht.

Beitragssatz in der RV sind 19,5 %, wären bei 345 € als beitragspflichtige Einnahme dann ca. 67 €, gezahlt werden 78 €. Mit den geplanten 40 € käme das etwa hin mit der Hälfte. Denke ich mal.
Ach, das ist auch was von kompliziert.
Gute Nacht erstmal.
Bild

Verfasst: 27.09.2006 20:31
von nervi
Danke schön Melinde,

habe mir das Ganze mal zu Gemüte geführt !!! Aber einen Gesetzestext mit § usw. habe ich noch nicht wirklich gefunden (eben auch noch mal gesucht) !
Egal, habe auf jeden Fall zur Vorsicht Einspruch eingelegt, mal sehen was jetzt kommt.

Wenn es richtig ist, heisst das ja für alle, der Rentenanspruch vermindert sich enorm, bzw. wird nicht viel mehr !
Bei mir macht es nicht mehr viel, ich habe jetzt insgesammt 35 Jahre Rentenversicherung gezahlt, plus 3 Krankheitsjahre als Ausfallzeit !!!
Aber all die jungen Arbeitslosen werdens merken !!!

Verfasst: 27.09.2006 22:22
von Melinde
Hallo nervi
Knabbere auch wieder an dem Thema, finde auch nichts konkret verstehbares und komme mittlerweile zu folgender Erkenntnis :
Die Änderung bei den Vermögensfreibeträgen zu Gunsten derer für die Alterssicherung war also nicht ohne Hintergedanken gemacht worden.
Somit wäre die Altersarmut auf einen noch größeren Teil der Bevölkerung ausgeweitet.
Allerdings dürfte das dann noch in der Rentenkasse verbleibende Geld nicht mehr so ganz für eine Nutzung wie 1914 ausreichen.
Gruß

Verfasst: 27.09.2006 23:32
von nervi
Guten Abend Melinde,
ne natürlich hat hier alles einen Hintergedanken. Wir sollten mal drüber nachdenken, ob wir nicht aufhören sollten zu denken, zumindest würden das die Politiker uns sagen, denn immer mehr Menschen schauen hinter die Fassaden der Politik !!!
Aber wir wollen hier ja nicht politisieren ! :wink:
Melinde hat geschrieben:Somit wäre die Altersarmut auf einen noch größeren Teil der Bevölkerung ausgeweitet.
noch ein Satz (oder 2 :oops: ) hierzu:
Als ich jetzt mit dem Einspruch bei der Arge war, fragte ich genau das die Sachbearbeiterin. Ich sagte Ihr auch, dass unsere Hoffnung ja sei, falls wir tatsächlich keine Arbeit mehr finden, spätestens mit der Rente aus Hartz4 raus zu kommen, aber unter diesen Gesichtspunkten...... !?
>>>Sie zuckte die Schultern und fragte mich, was sie dazu sagen sollte ?!
Erst hätte man gesagt man müsse den Bedürftigen die Rente weiter zahlen, damit keine Altersarmut auftritt. Und jetzt wäre es ja umgekehrt, die Beiträge werden halbiert, und man munkelt, sie sollen über kurz oder lang ganz eingestellt werden, auch die Anwartschaftszeiten ! Mal sehen was wirklich davon kommt !<<<

MMMMMhhhhhhhhh (grübel,grübel) !!! :?

Na denn mal eine gute Nacht ! :wink:

Verfasst: 07.10.2006 21:49
von nervi
Ich muss noch mal auf dieses Thema zurück kommen.
Unser Einspruch ist ja auf den Weg gebracht, nun versuche ich paralle dazu den Gesetzestext dazu zu finden. Bzw. schreibe verschiedene Stellen an, die mir entweder bestätigen, dass so etwas in der Mache ist, evtl. schon durch ist, oder das sie von nix was wissen. Komisch auch, dass keiner hat einen Gesetzestext oder zumindest was schriftliches dazu hat. :(
Komisch auch, dass es trotz dieser Unsicherheit in dem Bescheid schon so gehandhabt wird. :?

Und unwichtig ist es ja nicht wirklich, denn es betrifft ja, wenn es sich bewahrheiten sollte, auch jeden Pflichtversicherten ab 2007 ! Weniger Geld wird eingezahlt, weniger Bewertungspunkte, weniger Anrechnung, weniger Rente, zu einem ectl.späteren Zeitpunkt ! :cry:
Ich warte mal ab, was da kommt, und halte Euch auf dem Laufenden !

Verfasst: 09.10.2006 23:53
von Melinde
Hallo nervi
Bin mal wieder am Stöbern wegen Rente und was da noch so kommen mag.
Erschreckend, was ich fand:

Aus den Empfehlungen der Arbeitsgruppe der CDU/CSD Bundestagsfraktion und der unionsgeführten Länder für die Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt der Bundesregierung vom 5.10.2006:
„Hier ist es unter anderem notwendig, die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen insbesondere für Personen, die vor dem Alg-ll-Bezug nicht durch Erwerbstätigkeit Rentenansprüche erworben haben, zu streichen. Das Rentensystem ist beitragsfinanziert, es ist daher nicht gerechtfertigt, dass Personen, die nicht in die Rentenversicherung eingezahlt haben (Freiberufler, Selbständige, bisherige Sozialhilfebezieher), allein durch den Alg ll Bezug Rentenansprüche erwerben. Im Übrigen soll eine Verkürzung der Beitragszahlung bei Personen, die aus dem Alg l Bezug in das SGB LL gewechselt sind, geprüft werden“
Und dann noch zur Sozialversicherungspflicht bei sehr kurzfristigem oder vorübergehendem Alg2 Bezug. Da wäre der Verwaltungsaufwand zu hoch und in keinem Verhältnis zur Leistung.

Ich hoffe ich habe mich nicht vertippt denn das geht nicht zu kopieren.

Ist nicht zu fassen.
Aber lies selber das ganze Machwerk:

Empfehlungen der CDU/CSU Bundestagsfraktion

Gruss

Verfasst: 11.10.2006 21:17
von nervi
Man oh Man ich fasse es wirklich bald nicht mehr, da kann einem schon manchmal "der Kamm schwellen" !!!
Und dann fällt auch noch ein Teil davon unter: "denn sie wissen nicht was sie tun" !!!

Denn, wie folgt ist falsch:
Melinde hat geschrieben: Das Rentensystem ist beitragsfinanziert, es ist daher nicht gerechtfertigt, dass Personen, die nicht in die Rentenversicherung eingezahlt haben (Freiberufler, Selbständige, bisherige Sozialhilfebezieher), allein durch den Alg ll Bezug Rentenansprüche erwerben.
Kein ehemals Selbstständiger, Freiberufler, bez. generell keiner der die letzten 3 Jahre vor Anspruch von der Versicherungspflicht befreit war, bekommt in der Rentenversicherung Geld eingezahlt, Bewertungspunkte, oder Zeiten angerechnet !!!
Die genannte Gruppe wird lediglich wieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen, aber nicht in die Rentenversicherung. Sie bekommen einen Zuschuss, wenn Sie eine Private Rentenversicherung haben, wie weiter oben bei diesen Beiträgen schon beschrieben.
(Wir sind ja Betroffen, daher weis ich das mitlerweile)

Wir wollen ja nicht weiter politisch werden, aber die sollten wirklich mal "erst denken dann sprechen/schreiben" :wink: