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Kindergeld u 25

Verfasst: 22.09.2006 07:13
von pezet
Hallo, meine Tochter bekommt durch das neue Gesetz kein Harz 4 mehr,weil ich "zuviel" verdiene :D .Wie ist das mir dem Kindergeld, ich bin ja nun wieder unterhaltspflichtig, habe ich dann auch Anspruch auf Kindergeld, wenn sie älter als 20 ist?

Verfasst: 22.09.2006 07:49
von Melinde
Hallo pezep
Zum Kindergeldanspruch schau mal hier:

http://www.lbv.nrw.de/kindergeld/allgem ... r_ueber_18

Gruß

Verfasst: 22.09.2006 16:16
von pezet
Schade, es gibt nichts mehr,das war die letzte Einnahmequelle meiner Tochter.
Danke für den Link!!

Verfasst: 22.09.2006 20:51
von Margaretha
Deine Tochter muß sich bei der Berufsberatung ausbildungsplatzsuchend melden (auch wenn sie schon eine Ausbildung gemacht hat), dann hat sie auch Anspruch auf Kindergeld, meine Tochter ist 22 Jahre alt u. bekommt auch immer noch Kindergeld!

Verfasst: 24.09.2006 14:54
von pezet
das werden wir mal versuchen, nur geht das so ohne weiteres?
Beim Amt, die werden sich doch denken können, daß man das hauptsächlich wegen des Kindergeldes macht!

Verfasst: 13.05.2007 10:11
von Margaretha
Unsere unter 25 Jahre alten Kinder haben auch keinen Anspruch auf Hartz 4, sind aber ausbildungs u. arbeitssuchend gemeldet u. bekommen auch Kindergeld.
Mann kann aber auch Kindergeld bekommen, wenn man nicht beim bei der Arge gemeldet ist, dazu muss man der Familienkasse lediglich nachweisen, das man sich ausreichend um einen Ausbildungsplatz bzw. um eine Arbeitsstelle bemüht.
Was die Arge denkt, wäre mir an Deiner Stelle übrigens total egal!