Seite 1 von 1

Ausziehen mit 18-20 Jahren von Mutter in eine andere Stadt

Verfasst: 20.09.2006 19:49
von UniQue
Hallo,

hat jemand einei Link für mich wo drinn steht,
wie man vor 25 jahren ausziehen kann wenn die mutter hartz4 bekommt ? (aus welchen Gründen)

Und nicht einfach in eine andere wohnung,
sondern in eine andere Stadt (bracuh man da gründe um in eine andere Stadt zu ziehen?)

Und werden die kosten für den Umzug bezahlt ?
(in die andere Stadt, z. B. von Bremerhaven nach Hannover).


danke schonmal für Links (oder Antworten)

Verfasst: 20.09.2006 21:56
von submarin
Im Gesetz steht dazu:
SGBII
§22
(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1.
der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,

2.
der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder

3.
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.

Verfasst: 21.09.2006 08:17
von UniQue
Danke das hat mir sehr geholfen.

Und da ist noch ne Frage.

Wenn ich dann ausgezogen bin, kann ich ja danach wieder umziehen?
und das adnn auf eigene Kosten oder?