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volljähriger sohn(schüler) arbeitet und mutter kriegt alg II

Verfasst: 19.09.2006 18:15
von uygar
Ein volljähriger junge arbeitet(nicht schwarz!!!!) in einem mini job aber ohne festes einkommen.also mal so, und mal so. aber nich mehr als 400€.halt mini job..
nun will der junge wissen ob er der arge oder dem amt für das kindergeld bescheid sagen muss ob er arbeitet und ob dann seine mutter weniger alg II kriegt oder kindergeld für ihn.

ich hoffe ihr könnt ihn verstehen.

wenn er z.b. in einem monat 300€ bekommen würde, würde dann das AMT 300€ der mutter weniger zahlen?


danke für eure antworten

Verfasst: 19.09.2006 18:52
von nane
Kindergeld weiß ich grade nicht. Während einer Ausbildung mit zu geringem Jahreseinkommen kriegst du es weiter, wie das bei einem Minijob aussieht weiß ich nicht.

Was dieser Junge verdient müsste im Falle einer Bedarfsgemeinschaft auf jeden Fall angegeben werden. Hiervon bleiben 100 Euro anrechnungsfrei, was darüber ist in dem Fall nochmal 20% anrechnungsfrei. Bei 300 Euro Verdienst würde man quasi 160 Euro anrechnen bzw vom ALG2 der Mutter abziehen. Wobei sie in diesem Fall schliesslich die Regelleistung und einen Mietanteil für den Jungen bekäme.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege :)

Auf jeden Fall kann das böse nach hinten losgehn, wenn du etwas verschweigst.

Verfasst: 19.09.2006 18:59
von uygar
so ne kacke, also lohnt es sich gar nich theoretisch gesehn zu arbeiten oder was..?
aber die mutter kriegt doch alg II der junge selber hat nichts damit zu tun..?!
kann man da irgendetwas machen !?
vielleicht ne gesetzteslücke?

und ich würde gerne noch wissen, wenn einer der kinder volljährig wird, ob man dann mehr ALG II kriegt.

danke

Verfasst: 19.09.2006 19:13
von nane
Es lohnt sich IMMER zu arbeiten! ALG2 ist nicht dazu gedacht sich auf der faulen Haut auszuruhen und den Staat das faule Leben finanzieren zu lassen!

Du wirst hier keine Hilfe auf der Basis "wie bescheisse ich den Staat am effektivsten" erhalten!

Klar will dieser "Junge" so wenig wie möglich abgeben von seinem verdienten Geld aber dieses Privileg haben nunmal lediglich Kinder von "reichen" Eltern. Wo es finanziell klemmt müssen die Kinder solange sie Zuhause wohnen nunmal mit anpacken.

Verfasst: 19.09.2006 19:27
von Melinde
Hallo
Zur Bedarfsgemeinschaft Eltern und Kinder habe ich hier gerade was zusammengestellt:

http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c3108.html

Vielleicht passt das zur Frage.
Gruß

Verfasst: 21.09.2006 08:30
von Silke
Wenn der volljährige Junge ebenfalls Leistungen ( Hartz 4 ) vom Amt bezieht und zusätzlich verdient, muss dass gemeldet werden , sonst ist es strafbar. Wenn er sein Lebensunterhalt ohne jegliche Hilfe alleine finanziert, wird er sich nur an den Nebenkosten mit beteiligen müssen.


MFG. Silke

Verfasst: 21.09.2006 08:37
von Silke
Habe den Beitrag nochmal genauer gelesen. Auch bei Kindergeld gibt es gewisse Grenzen mit dem Dazuverdienen. Meldet es lieber. Nicht dass am Ende dann noch dass Kindergeld zurückgezahlt werden muss.

Silke

Verfasst: 21.09.2006 10:21
von Melinde
Hallo Silke
Die Einkommensgrenzen beim Kindergeld und Tips dazu schau man hier:

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,2079365,00.html

Gruß