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Wird mein Einkommen angerechnet?

Verfasst: 19.09.2006 18:00
von bienchen112
Hallo,

ich habe mal eine Frage zu der Änderung des Hartz IV-Gesetzes zum 01.08.2006:

Meine Eltern sind beide HartzIV-Empfänger. Meine Mutter hat diese Woche ein Schreiben vom Amt bekommen, indem sie gebeten wird, eine Verdienstbescheinigung von mir einzureichen. Ich muss dazu sagen, dass ich 1.125,-€ brutto bzw. 848,56€ netto verdiene. Die Frau vom Amt hat gesagt, dass nach dem neuen Gesetz vom 01.08.2006 mein Einkommen zu 100% angerechnet wird, da ich ja mit in der BG meiner Eltern wohne. Stimmt das so? Wenn ja, wie kann ich das umgehen?

Bin für jede Antwort sehr dankbar

Liebe Grüße

bienchen112

Verfasst: 19.09.2006 18:47
von nane
Also in diesem Beitrag hier:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c3103.html

kam folgender Satz:
Dein Regelsatz setzt sich zusammen aus 276 Euro + die Hälfte der Miete.
...
Wenn du mehr verdienst als 276 Euro + die Hälfte der Miete, kannst du aus der Bedarfsgemeinschaft heraus genommen werden, da du selber keinen Bedarf mehr hast. Sollte das der Fall sein, müsstest du natürlich ... die Hälfte der Miete + Kostgeld abgeben.
Wäre eigentlich logisch, aber ob das rechtlich so durchsetzbar ist wüßte ich auch gerne. Kenne da jemand, der das Problem auch hat.[/quote]

Verfasst: 19.09.2006 19:19
von Melinde
Hallo bienchen112 und nane
Zur Bedarfsgemeinschaft gehört ein Kind dann nicht, wenn es seinen Lebensunterhalt aus eigenem Verdienst bestreitet. Bei den Änderungen ab August steht folgendes geschrieben:
Zitat:
"(3) Ein Kind gehört nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern,
wenn
>es verheiratet ist,
>das 25. Lebensjahr vollendet wird,
>es seinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und
Vermögen bestreiten kann,

Beispiel:
Das Kind (16 Jahre) erhält eine bereinigte Ausbildungsvergütung in
Höhe von 400,- €, sowie Kindergeld in Höhe von 154,- €. Der Bedarf
des Kindes beträgt 476,-€ (Regelsatz 80 % + anteilige KdU).
Das Gesamteinkommen des Kindes in Höhe von 554,- € übersteigt
den Bedarf des Kindes.


>es mit einem Partner im Haushalt der Eltern lebt,
>es mit einem Partner und mit seinem oder dem Kind des
Partners im Haushalt der Eltern lebt,
>es erwerbsfähig ist und selbst ein Kind hat.

(4) Das Kind bildet in den vorstehenden Fällen alleine bzw. mit sei-
nem Kind und/oder Partner eine eigene Bedarfsgemeinschaft. In
den Fällen, in denen auch eine Zuordnung zur Bedarfsgemeinschaft
der Eltern möglich wäre, werden mit der Zuordnung zum Partner die
tatsächlichen Lebensverhältnisse abgebildet. In diesen Fällen ist
neben dem Einkommen des Partners das Einkommen der Eltern
ggfs. im Rahmen der Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 zu be-
rücksichtigen.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... nhalt.aspx
§ 7 SGB II / Berechtigte

Das bedeutet, wenn der Vermutung (das Eltern und Kinder sich gegenseitig unterstützen) nicht widersprochen wird Unterlagen über das Einkommen angefordert werden.
Vordruck zur Widerlegung einer Bedarfsgemeinschaft gibt es hier:
(falls das gebraucht wird)

http://www.erwerbslosenforum.de/an.htm

Gruß

Verfasst: 19.09.2006 22:00
von Gast
Danke Melinde, ich habe das bestimmt schon ein dutzend mal hier erklärt.
Anscheinend funktioniert die Foren-Suche wohl nicht. :wink:

Verfasst: 20.09.2006 16:15
von bienchen112
Danke für eure Antworten. :D

Also nach dem Beitrag von Melinde gehöre ich also zu den Kindern, die ihr Leben aus eigenem Einkommen bestreiten, oder? Ich muss dazu sagen, dass ich erst 22 bin... Ich zahle aber nur meine 150€ Mietanteil an meine Eltern. Kann es denn nun sein, das die ARGE mich dazu zwingt, meinen Eltern mehr zu zahlen, indem die den beiden das Geld zusammen streicht? Mehr als 150€ kann ich nicht zahlen, da ich allein mit Auto schon 500€ Fixkosten habe. Da bleiben im Monat grad mal knapp 200€ für mich, von denen ich auch noch für später vorsorge! Ich weiß echt nicht, was ich noch machen soll... :cry:

Herr Hagelstein, ich habs über die Suchmaschine versucht, aber leider nichts richtiges gefunden. Vielleicht hab ich auch nur die verkehrten Stichworte eingegeben. :?

Verfasst: 20.09.2006 21:53
von Melinde
Hallo bienchen112
Nee, die dürfen nichts bei Deinen Eltern streichen weil Du eben nicht in die Bedarfsgemeinschaft gehörst.
Gruß

Verfasst: 21.09.2006 08:02
von Silke
Hallo Bienchen,

mir erging es ähnlich. Mein Sohn hat im Juli seine Gesellenprüfung bestanden und wurde von der Firma übernommen. Auch ich sollte seine Lohnbescheinigung und den Arbeitsvertrag einreichen. Ich habe das AA darauf hingewiesen, dass er seinen Leben ohne jegliche Hilfe vom Amt allein unterhalten kann und er keinen Anspruch auf Hartz 4 stellt.
Er wird lediglich bei den Nebenkosten mit berücksichtigt, dass bedeutet aber nicht , dass sein Lohn mit einberechnet wird. Warum sollten die Jugendlichen denn dann arbeiten, wenn sie zum Schluss dafür bestraft werden. Du bekommst also Recht. Hast du denn nicht so ein Merkblatt bekommen, mit den neuen Regelungen, da steht es doch darauf? Ich habe den Satz rot unterstrichen und dem Arbeitsamt vorgehalten , ohne Probleme, nachdem man es bei mir auch erst versucht hat. Lass dich nicht einschüchtern!!!! ( übrigens bis zu diesem neuen Gesetz hatte mein Sohn nie Anspruch auf irgendwelche Leistungen und sollte dann auf einmal mit gerechnet werden ) MFG. Silke

Verfasst: 21.09.2006 18:09
von bienchen112
Nochmals vielen Dank für eure lieben Beiträge.

Meine Mama war heute beim AA! Die Sachbearbeiterin hat gesagt, dass ich auf jeden Fall angerechnet werde. Ob sie nun bei der Miete, den Nebenkosten oder generell meinte, konnte sie meiner Mama nicht sagen. Jedenfalls wird alles nochmal neu geprüft und wir bekommen dann Bescheid. Wenn ich diesen habe, sage ich euch, wie es ausgegangen ist!

Den totalen Hammer daran finde ich, dass die Sachbearbeiterin WÖRTLICH zu meiner Mama gesagt hat, dass ich aus der Situation nur mit einem Auszug aus der Wohnung oder einer Schwangerschaft raus komme... Kann das denn die Möglichkeit sein? Ich kann mir doch nicht mein ganzes Leben vesauen... Ich bin froh, dass ich meine Prüfung mit gut bestanden habe und für ein Jahr übernommen wurde...

Lieben Gruß

Verfasst: 21.09.2006 18:37
von D_C
Hallo Bienchen,

die Sachbearbeiterin kann reden und erzählen wonach ihr ist. Fakt ist dass du mit eigenem Einkommen das über dem Alg2 Satz liegt, nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehörst.

Gruß
DC

Verfasst: 21.09.2006 19:17
von Melinde
Hallo bienchen112
Und wenn Du dann trotz anderer Gesetzeslage der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet wirst legst Du Widerspruch ein, holst Dir einen Beratungsschein und suchst Dir einen kompetenten Anwalt.
Viel Erfolg