Umzugskosten -> Meisterschule

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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nane
Beiträge: 60
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Umzugskosten -> Meisterschule

Beitrag von nane »

Dass Umzugskosten nur bei Notwendigkeit, z.B. neuer Arbeitsstelle in anderer Stadt übernommen werden habe ich bereits gelesen. Wenn ich nun eine Meisterschule machen möchte, diese allein mit BAFÖG und einem Darlehen/Bildungskredit der KfW finanziere und dadurch kein ALG2 mehr benötige... reicht das auch? Es ist keine Arbeitsstelle aber meine Chancen nach der Meisterschule ne Stelle zu finden wäre sehr viel größer und bis dahin wäre ich schonmal nicht mehr arbeitslos. :D
Allerdings müsste ich dafür umziehen (70km Entfernung bis zur Schule). Meine Familie lebt ebenfalls in der Stadt, in die ich ziehen würde. Gibt es das noch, dass Familienzusammenführung auch ein Grund für ne Umzugskostenübernahme wäre? Ich vermute mal nicht mehr. Gibt noch mehr Gründe die dafür sprechen würden. Werd mich demnächst mit meinem Sachbearbeiter darüber unterhalten.
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo!

Die Aussicht auf den Wegfall der Hilfebedürftigkeit bei Besuch der Meisterschule und bessere Aussichten auf einen Arbeitsplatz nach Besuch der Meisterschule sollten bei einem "verständigen" Fallmanager schon bewirken, daß er die "Zweckmäßigkeit/Notwendigkeit" des Umzugs anerkennt. Abgesehen davon gilt noch immer der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie. Auch eine "echte" Familienzusammenführung (nicht der Zuzug zu Eltern u.s.w.) sollte für die Anerkennung ausreichen..... Bitte auf jeden Fall vorher mit dem Fallmanager sprechen!!!!

M.f.G.
wuschel04
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