Dass Umzugskosten nur bei Notwendigkeit, z.B. neuer Arbeitsstelle in anderer Stadt übernommen werden habe ich bereits gelesen. Wenn ich nun eine Meisterschule machen möchte, diese allein mit BAFÖG und einem Darlehen/Bildungskredit der KfW finanziere und dadurch kein ALG2 mehr benötige... reicht das auch? Es ist keine Arbeitsstelle aber meine Chancen nach der Meisterschule ne Stelle zu finden wäre sehr viel größer und bis dahin wäre ich schonmal nicht mehr arbeitslos.
Allerdings müsste ich dafür umziehen (70km Entfernung bis zur Schule). Meine Familie lebt ebenfalls in der Stadt, in die ich ziehen würde. Gibt es das noch, dass Familienzusammenführung auch ein Grund für ne Umzugskostenübernahme wäre? Ich vermute mal nicht mehr. Gibt noch mehr Gründe die dafür sprechen würden. Werd mich demnächst mit meinem Sachbearbeiter darüber unterhalten.
Umzugskosten -> Meisterschule
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo!
Die Aussicht auf den Wegfall der Hilfebedürftigkeit bei Besuch der Meisterschule und bessere Aussichten auf einen Arbeitsplatz nach Besuch der Meisterschule sollten bei einem "verständigen" Fallmanager schon bewirken, daß er die "Zweckmäßigkeit/Notwendigkeit" des Umzugs anerkennt. Abgesehen davon gilt noch immer der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie. Auch eine "echte" Familienzusammenführung (nicht der Zuzug zu Eltern u.s.w.) sollte für die Anerkennung ausreichen..... Bitte auf jeden Fall vorher mit dem Fallmanager sprechen!!!!
M.f.G.
wuschel04
Die Aussicht auf den Wegfall der Hilfebedürftigkeit bei Besuch der Meisterschule und bessere Aussichten auf einen Arbeitsplatz nach Besuch der Meisterschule sollten bei einem "verständigen" Fallmanager schon bewirken, daß er die "Zweckmäßigkeit/Notwendigkeit" des Umzugs anerkennt. Abgesehen davon gilt noch immer der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie. Auch eine "echte" Familienzusammenführung (nicht der Zuzug zu Eltern u.s.w.) sollte für die Anerkennung ausreichen..... Bitte auf jeden Fall vorher mit dem Fallmanager sprechen!!!!
M.f.G.
wuschel04